Schnelle und einfache Installation gefordert
Aus Sicht des Handwerks gleichermaßen entscheidend ist aber der generelle Aufwand, der mit der Installation einer Enthärtungsanlage verbunden ist. Gerade angesichts des grassierenden Fachkräftemangels. SYR bietet mit der „NeoSoft 2500 Connect“ dafür einen umfassenden Plug-and-play-Ansatz: Die Weichwasseranlage wird anschlussfertig ausgeliefert. Sie kann dadurch schon vor dem Anschluss an die Trinkwasserinstallation an das Stromnetz angeschlossen werden – und der Fachhandwerker wird anschließend displaygesteuert durch die komplette Installation und Inbetriebnahme geführt, wodurch von Anfang an eventuelle Fehleinstellungen verhindert werden. Das Schlauch-in-Schlauch-Stecksystem unterstützt zudem den schnellen und unproblematischen Anschluss der Anlage an den bekannten SYR-Universalflansch. Nach erfolgreicher Inbetriebnahme startet das Gerät in der automatischen Betriebsmodus-Auswahl, sodass die Leistung der Anlage bedarfsgerecht gesteuert wird. Alternativ steht die Steuerung und Kontrolle per SYR-App und SYR-Cloud zur Verfügung. Bei Installation und Inbetriebnahme der „NeoSoft 2500 Connect“ sind also weder aufwändige Schlauchinstallationen noch zeitraubende Einstellarbeiten bzw. Messarbeiten notwendig.
Soll (oder muss) die Weichwasseranlage um einen Trinkwasserfilter mit oder ohne Druckminderer und/oder einen Leckageschutz erweitert werden, ist das dank des Sandwichflanschs ebenso einfach möglich. Die Erweiterung der physikalisch notwendigen Wasserenthärtung um den Leckageschutz „Safe Tech+ Connect“ sowie den Trinkwasserfilter „Drufi+“ oder die ebenfalls weitestgehend vorkonfektionierte Unit „SYR TRIO DFR/LS Connect“ – als Kombination aus einem halbautomatischen, rückspülbaren Filter nach DIN EN 13443-1, einem Druckminderer nach DIN EN 1567 und einem Leckageschutz nach DIN 3553 – kann dabei auch nachträglich erfolgen. Zusammenfassend lassen sich also die relevanten Bausteine einer Trinkwasserinstallation mit Filtration, Enthärtung, Druckminderung und Leckageschutz dank des Sandwichflanschs auf einen Anschlussflansch platz- und zeitsparend montieren.
Enthärtung über TrinkwV, DIN 806-2 und DIN 1988-200 abgesichert
Gerade vor dem Hintergrund der novellierten TrinkwV hat es in der Vergangenheit unter interessierten Laien, durchaus aber auch in Fachkreisen trotzdem immer wieder Diskussionen gegeben, inwieweit Enthärtungsanlagen in welche Trinkwasserinstallationen eingebaut werden sollten. Ein Auslöser sind oft falsche Interpretationen von Verbraucher-Ratgebern und Normungstexten, wie das sehr weitgehend interpretierte Minimierungsgebot des Umweltbundesamtes (UBA).
In der Technischen Mitteilung NR 01-2020 „Enthärtungsanlagen in der Trinkwasserbehandlung“ der figawa (Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach e. V.) stellte diese aber bereits vor Jahren fest, dass „eine Enthärtung des Trinkwassers ab einer Wasserhärte > 8,4 °dH zulässig ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Trinkwasserinstallationen in Ein- oder Mehrfamilienhäusern oder industriellen oder öffentlichen Gebäuden handelt“, und zwar unabhängig von der Wassertemperatur. Die Installation einer Weichwasseranlage des Typs „NeoSoft 2500 Connect“ ist normativ also auch in den Ein- und Zweifamilienhäusern abgesichert, die außerhalb von Versorgungsgebieten mit harten Wässern (> 14 °dH) liegen. Eingebaut werden dürfen die Enthärtungsanlagen gemäß DIN-Normungsausschuss dabei unmittelbar nach dem Wasserfilter zentral in der Kaltwasserleitung, so dass das gesamte Trinkwasser behandelt werden kann.
Bestätigt wird die figawa-Position durch die aktuelle TrinkwV in Abschnitt 5 „Aufbereitung“, § 18, Aufbereitungszwecke. Dort heißt es unter anderem, dass eine Aufbereitung von Trinkwasser „zur Entfernung von Feststoffpartikeln in der Trinkwasserinstallation, zur Veränderung der physikochemischen Zusammensetzung des Trinkwassers bei der Aufbereitung und Verteilung, ... [und] ... um korrosionschemische Eigenschaften des Trinkwassers einzustellen ... oder um den Calcium- und Magnesiumgehalt einzustellen“ zulässig ist. Dieser Passus ist gerade mit Blick auf „alternative Wasserbehandlungsverfahren“ von besonderer Bedeutung: Durch die integrierte Elektronik und Protokollierung sämtlicher Prozesse, inklusive kontinuierlicher Messung des Salzes und Wasserverbrauchs, wird die Wirksamkeit der DVGW-zertifizierten Enthärtungsanlage „NeoSoft 2500 Connect“ unterbrechungsfrei nachgewiesen.