KfW 55-Förderung beibehalten, Erleichterung für barrierefreies Bauen sowie technologieoffenes Erreichen der Klimaziele – das beschließen die Bauminister.
„Wärmewende darf niemanden überfordern“
Bauminister treffen sich virtuell
Mittwoch, 08.12.2021
Noch die alte Bundesregierung veranlasste die Abschaffung der Effizienzstandard 55-Förderung im Gebäudebereich ab Februar 2022. Dagegen hat sich jetzt die Bauministerkonferenz (BMK) ausgesprochen, die im November zur ihrer alljährlichen Konferenz zusammentraf – wegen Corona diesmal virtuell. Ministerin Ina Scharrenbach aus Nordrhein-Westfalen äußert sich so: „Die Bauministerkonferenz bittet die Bundesregierung dringend, von ihrem Vorhaben, die KfW55-Förderung ab Februar 2022 einzustellen, abzusehen. Wenn die Bundesregierung bei ihrer Ankündigung bleibt, entstehen kaum zu schließende Finanzierungslücken im Bau. Dies wird in direkter Folge zu Mieterhöhungen führen und konterkariert alle Anstrengungen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.“ Mindestens bis 2024 solle weiter gefördert werden, das schaffe mehr Planungssicherheit.
Technologie-Offenheit bei der Wärmewende
Weiter befürwortet die BMK, über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) künftig die Treibhausgasemissionen als zentrale Steuerungs- und Zielgröße zu etablieren. Dafür seien auch ganze Quartiere in den Blick zu nehmen. „Das schafft Technologieoffenheit und gibt denjenigen Maßnahmen zur CO2-Reduktion Rückenwind, die effektiv und kostensparend zur Klimaneutralität beitragen. So ermöglichen wir eine Wärmewende im Gebäudebestand, die Eigentümer und Mieter finanziell nicht überfordert. Für genau dieses Ziel brauchen wir gleichzeitig auch eine verlässliche Bundesförderung in ausreichender Höhe. Realistische und langfristig geltende Förderstandards müssen dabei Planungssicherheit für alle Akteure gewährleisten“, fordert die BMK. Zudem sprachen sich die Minister dafür aus, die einseitige Ausrichtung an der Gebäudedämmung aufzugeben.
Erleichterungen durch Musterbauordnung
Die BMK hat zudem Änderungen der Musterbauordnung (MBO) beschlossen. Ziel sind Verbesserungen im Wohnungsbau, beispielsweise beim Dachgeschossausbau oder bei Aufstockungen. Wesentlich ändern sollen sich auch die Erleichterung der Aufzugspflicht, das barrierefreie Bauen und die Nachbar- und Öffentlichkeitsbeteiligung, so die BMK.
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) mahnt in einer Stellungnahme zur diesjährigen BMK die Schaffung eines einheitlichen Regelungsrahmens an, „um von Hamburg bis München einheitlich vorgehen zu können.“ Denn: Aktuell müssten Produktionsprozesse in der Bauindustrie aufgrund unterschiedlicher Landesregelungen aufwändig und unter hohen Kosten angepasst werden. Das sei, als wenn man den Autobauern vorschreibt, Bremslichter in Bayern müssten eckig, die in Hessen hingegen rund sein…