Trinkwasserhygiene

Trinkwasserkontakt-Materialien

Neue Bewertungsgrundlage endgültig verbindlich

Sonntag, 21.03.2021

Die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch.

Das Bild zeigt einen Schlauch.
Quelle: GEKA ® by KARASTO
Markenschläuche und Schlaucheinbindungen erfüllen die gesetzlichen Vorschriften und Hygiene-Anforderungen, die für Trinkwasser gelten.

Ergänzend ist seit heute die „Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser“ (KTW-BWGL) verbindlich, die zur Instandhaltung oder Neuerrichtung von Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser eingesetzt werden.

Die bislang relevanten Empfehlungen wie die KTW-Leitlinie, die Beschichtungs- und die Schmierstoff-Leitlinie haben dann nach einer zweijährigen Übergangsfrist endgültig keine Gültigkeit mehr. Dies gilt auch für die Prüfzeugnisse, die auf der Grundlage dieser Leitlinien erstellt wurden.

Unternehmer und Inhaber von Trinkwasserinstallationen oder Wasserversorgungsanlagen, die beispielsweise Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben, müssen selbstverantwortlich sicherstellen, dass in Trinkwasseranlagen nur noch solche Materialien ein- bzw. verbaut werden, die den Anforderungen der neuen Bewertungsgrundlage entsprechen.

Aufgrund der Beschränkungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie ist es möglich, dass Prüfberichte, die im Rahmen der Erteilung von Prüfzeugnissen nach den zurückgezogenen Leitlinien erstellt wurden, noch bis zum 21. März 2023 von einem autorisierten Prüflabor verlängert werden. Die Prüfberichte müssen allerdings nach dem 21. März 2013 erstellt worden sein. Nach Ende dieser zusätzlichen Übergangsfrist müssen die Zertifizierungsstellen jedoch für alle zertifizierten Produkte die Erstinspektionen der Herstellerwerke durchgeführt haben und aktuelle Prüfberichte für Bewertungen gemäß Empfehlung zur Konformitätsbestätigung verwenden. Zu den Details der Bewertungsgrundlage kann der Technische Handel seine Kunden umfassend beraten.

Weitere Informationen zur Trinkwasserverordnung und zur Erbringung der erforderlichen Nachweise stehen auf der Seite www.vth-verband.de/trinkwasserverordnung-2021.

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