Mit ihrer im Zuge der Energiewende weiter wachsenden Anzahl verursachen Wärmepumpen, Klimaanlagen und Heizwerke in Wohngebieten zunehmend Lärm: Im (Dauer-) Betrieb „brummen“ immer mehr dieser Geräte tieffrequent vor sich hin. Das führt zu erheblichem Verdruss bei den betroffenen Nachbarn.
Stichwort: Tieffrequentes Brummen – schon beim Planen vermeiden
Wertvolle Tipps für den Hausbau:
Donnerstag, 20.04.2017
Gerade in ansonsten ruhigen Wohngebieten wird das Brummen als störend wahrgenommen - selbst dann, wenn die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden.
Das Umweltbundesamt (UBA) hat deshalb jetzt, quasi aus aktuellem Anlass, den Praxis-Leitfaden „Tieffrequente Geräusche im Wohnumfeld“ veröffentlicht. Er richtet sich an Stadt- und Bauplaner, Heizungs- und Klimainstallateure, Architekten und, last but not least, an Häuslebauer.
Defizite in der Forschung
Der Leitfaden benennt eine Reihe von Defiziten: Zum einen mangelt es derzeit an wissenschaftlich gesicherten Grundlagen über die Wirkungsgrenzen tieffrequenter Geräusche auf den Menschen. Des Weiteren kann der Beurteilungsmaßstab nach der gültigen DIN 45680 für einzelne Situationen ungenügend sein. Tieffrequente Geräusche lassen sich zudem schwer prognostizieren, zum einen wegen der besonderen physikalischen Bedingungen des konkreten Standortes, aber auch, weil es kein standardisiertes Prognoseverfahren gibt. Mit dem Forschungsprojekt „Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche in der Umgebung von Wohnbebauung“ will das UBA diese Defizite beheben.
Gut geplant ist halb gewonnen
Das UBA rät allen an Bauprojekten Beteiligten, sich auf jeden Fall möglichst frühzeitig in der Planungsphase mit den Geräusch-Emissionen der Anlagen zu befassen.
Der häufigste Fall bei der Inbetriebnahme privater stationärer Geräte wie Wärmepumpen ist nämlich die Installation einer „nicht genehmigungsbedürftigen Anlage“ als Einzelvorhaben. Das heißt: Dafür gibt es kein Verfahren und man braucht keine Genehmigung. Es erfolgt auch keine Überprüfung durch eine Behörde.
Ist eine brummende Anlage also einmal in Betrieb, ist „das Kind in den Brunnen gefallen“. Das UBA rät daher beispielsweise bei der Wahl einer Gebäudeheizung: „ Alle Geräte sind mit einem Geräuschwert gekennzeichnet. Damit kann man unterschiedliche Geräte hinsichtlich der Geräuschemissionen direkt beim Händler vergleichen. Im Zweifel sollte eine leise Heizungsanlage ausgewählt werden – möglichst mit Pegeln unter 55 Dezibel; sie schützt auch die Hausbewohner selbst vor Lärm.“
Die Grenzwerte für Lärm-Immissionsorte außerhalb von Gebäuden in reinen Wohngebieten liegen laut TA Lärm tagsüber bei 50 dB(A) und nachts (22 – 6 Uhr) bei 35 dB(A).
Der Bundesverband Wärmepumpe e.V. bietet einen Online-Schallrechner an: Schallrechner
Hier findet sich der Leitfaden des UBA: Leitfaden