Zwar steigt der Umsatz im SHK-Gewerbe im zweiten Quartal, allerdings nur unterdurchschnittlich. Dafür sieht der Auftragsbestand recht gut aus. Aber: Ein Entgegenkommen der öffentlichen Hand wegen enormer Preissteigerungen aufgrund von Lieferengpässen ist nicht in Sicht…
Nur mageres Umsatzplus im SHK-Handwerk
„Preisgleitklauseln für öffentliche Ausschreibungen!“
Donnerstag, 16.09.2021
Ein Umsatzplus von 11,4 Prozent erwirtschaftet das gesamte zulassungspflichtige Handwerk im zweiten Quartal 2021 (Q2) – verglichen mit Q2 des Vorjahres. Das vermelden die Statistiker von Destatis. Da kann die Baubranche nicht mithalten, ganz im Gegenteil: das Bauhauptgewerbe verzeichnet mit einem Plus von gerade mal 0,6 Prozent den geringsten Zuwachs! SHK-Unternehmen stehen etwas besser da. Sie erzielten ein Plus von knapp acht Prozent in Q2.
Optimistisch stimmt eher die steigende Zahl der Aufträge, die in den Bau- und Ausbauhandwerken deutlich zugenommen hat. Hier berichten 31 bzw. 38 Prozent der Unternehmen von höheren Auftragsbeständen, wie der ZDH in seiner aktuellen Betriebsbefragung mitteilt.
Öffentliche Hand hält sich nicht an Versprechen
Schwerster Klotz am Bein des Handwerks sind derzeit die coronabedingten Lieferengpässe, über die das SanitärJournal hier ausführlich berichtet. Obwohl die Politik seit Monaten Unterstützung gegenüber öffentlichen Auftragsnehmern verspricht, tue sich da wenig. Das bringt den Präsidenten des ZDH in Rage: „Besonders ärgerlich ist, dass die öffentliche Hand trotz aller Beteuerungen und Appelle bislang die Betriebe weitgehend im Regen stehen lässt. Knapp die Hälfte der Betriebe kann noch kein Entgegenkommen der öffentlichen Hand in der Vergabepraxis feststellen“, so Wollseifer. Nur bei zehn Prozent der Neuausschreibungen würden Preisgleitklauseln angeboten. Und gerade mal in sechs Prozent der Fälle würden Kostensteigerungen zumindest anteilig mitgetragen. Wollseifer fordert daher: „Besonders die kommunalen Auftraggeber sehen wir in der Pflicht, den betroffenen Betrieben in beiderseitigem Interesse bei solchen laufenden Verträgen entgegen zu kommen, die wegen der Preisexplosion bei zahlreichen Materialien nicht mehr wirtschaftlich durchgeführt werden können. Bei öffentlichen Ausschreibungen müssen Preisgleitklauseln genutzt werden, die den Betrieben wirtschaftliche Planungssicherheit geben.“