Schulung und Einweisung auch für Nutzer sind das A und O der Trinkwasserhygiene, so der VDI
Nur einwandfreies Trinkwasser für gesundes Wohnen und Arbeiten
Neue Richtlinienreihe 6023
Montag, 05.09.2022
Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) bringt zwei neue Richtlinien für die die Planung, die Ausführung sowie den Betrieb und die Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen heraus. Zudem definieren die Richtlinien, wie die Personen qualifiziert sein müssen, die diese Aufgaben übernehmen. Die Richtlinie VDI 6023 Blatt 1 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung“ gilt für alle Trinkwasser-Installationen auf Grundstücken und in Gebäuden und kann sinngemäß auch für mobile Anlagen angewendet werden, so der VDI.
Als Schulungsbasis dient die Richtlinie VDI-MT 6023 Blatt 4 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Qualifizierungen für Trinkwasserhygiene“. Sie ist in vier Kategorien aufgeteilt. Kategorie A gilt für verantwortlich Planende und Kategorie B für die Ausführenden. Neu ist die Kategorie FM für das Betreiberpersonal. Die Einweisung C ist für die Nutzer einer Trinkwasser-Installation bestimmt. Die Bedeutung der Trinkwasser-Installation für ein gesundes Wohnen und Arbeiten verlange eine Verständigung aller für Planung, Erstellung, Betrieb und Instandhaltung verantwortlicher Partner, so der VDI. Die Gesamtverantwortung liege dabei beim Unternehmer im Sinne der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), also dem Betreiber oder Inhaber.
Die Schulungen nach diesen Richtlinien sichern die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Trinkwassers, so der VDI. Dabei verweist der Verein warnend auf die mindestens 30.000 Menschen, die sich jedes Jahr mit Legionellen infizieren. Für die Betreiber von Trinkwasser-Installationen sei es daher unerlässlich, die aktuellen Anforderungen der TrinkwV und alle einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfüllen. Dabei sei die Schulung des Personals das A und O.
Der VDI empfiehlt, die Inhalte der Richtlinienreihe VDI 6023 in die einschlägigen Studien- und Ausbildungspläne aufzunehmen. Da sich in der Trinkwasserhygiene regelmäßig neue Erkenntnisse ergeben, sollte die Schulungen alle fünf Jahre wiederholt werden.