SHK-Systemtechnik

Kriterien zur Sicherheit von Handwerkszeugen

Dienstag, 23.06.2020

Auf diese Kennzeichen müssen Sie achten.

Die Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkzeugen beginnt bereits mit der Herstellung. Daher ist es besonders wichtig, dass schon bei der Herstellung die bestehenden Qualitäts- und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Ein ausführliches Regelwerk ist in den DIN-Normen, zum Teil auch in den VDE-Bestimmungen, enthalten.

Screenshot von der DIN-Webseite.
Quelle: DIN
Ein ausführliches Regelwerk zu den Qualitäts- und Sicherheitsvorschriften von Handwerkzeugen ist in den DIN-Normen enthalten. Sie geben Hinweise auf Form, Werkstoff und Qualität.

Die DIN-Normen geben Hinweise auf Form, Werkstoff und Qualität. Inhalte der Normen, die die Arbeitssicherheit der Werkzeuge betreffen, sind für den Hersteller oder Einführer über das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz verbindlich. Abweichungen von den sicherheitstechnischen Festlegungen der Normen sind zulässig, soweit die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist.

Auf Qualität achten

Wer sich ein neues Handwerkzeug anschaffen möchte, sollte beim Einkauf daher unter Beachtung der Standzeit und der Arbeitssicherheit unbedingt auf Qualität und bestimmte Kennzeichnungen achten. Die Angabe einer DIN-Norm bedeutet, dass es sich um ein genormtes Arbeitsmittel handelt, bei dem der Hersteller den gesamten Normeninhalt einzuhalten hat. Fehlt die Kennzeichnung, ist eine qualitative Einordnung ohne Prüfung des Produkts meist nicht möglich.

Eine Gewähr für die Arbeitssicherheit der Handwerkzeuge bietet das vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung herausgegebene GS-Zeichen für „geprüfte Sicherheit“. Durch dieses Zeichen weisen Hersteller oder Einführer des Produktes darauf hin, dass sie eine Bescheinigung über eine erfolgreich durchgeführte Baumusterprüfung bezüglich der Arbeitssicherheit des gekennzeichneten technischen Arbeitsmittels besitzen. Diese Prüfungen führen die von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) akkreditierten und auf europäischen Normen basierenden Prüfstellen durch. Dazu gehört beispielsweise die Prüfstelle beim berufsgenossenschaftlichen Fachausschuss Maschinenbau, Hebezeuge, Hütten- und Walzwerksanlagen (MHHW) im Hause der Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft in Düsseldorf. Die Prüfstellen überwachen auch die Einhaltung der gestellten Prüfanforderungen.

Besondere Vorsicht ist bei „Billigware“ geboten. Im Handel sind neben Qualitätswerkzeugen auch Werkzeuge zu einem erheblich niedrigeren Preis erhältlich, die oft im Hinblick auf Qualität und Sicherheit nicht den Normen oder den vergleichbaren an sie zu stellenden Anforderungen genügen. Ein Indiz für die Erfüllung der notwendigen Qualitätsanforderungen ist zum Beispiel, dass Hersteller das Werkzeugmit ihrem Logo versehen und damit bewusst die Verantwortung für das Produkt übernehmen. Die Kennzeichnung mit dem Zeichen „Deutsches Werkzeug“ zeigt, dass es sich bei einem aufgebrachten Namenszug oder Firmenzeichen um eine Herstellermarke handelt. Der Aufkleber dokumentiert, dass das Werkzeug seine qualitätsbegründenden Produktionsschritte in Deutschland erhalten hat und damit die Ursprungskennzeichnung „Made in Germany“ zu Recht trägt.

Mittwoch, 20.11.2024

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