Barrierefrei

KfW gibt seit Anfang Januar wieder Zuschüsse für das Beseitigen von Barrieren

Beim energetischen Sanieren auch an morgen denken

Dienstag, 24.01.2017

Rund 13 Millionen Menschen in Deutschland sind älter als 65 Jahre. Für viele von ihnen ermöglichen barrierefreie Wohnungen, länger in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Das Beseitigen von Stolperfallen in der eigenen Wohnung wird jetzt wieder mit Geld vom Staat gefördert.

Das Bild zeigt einen Screenshot des KfW-Merkblattes
Quelle: KfW
Die vollständigen Informationen zum KfW-Förderprodukt finden Interessierte im Merkblatt "Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss".

Die KfW gibt seit 4. Januar 2017 Zuschüsse bis 6.250 Euro zur Umrüstung. Auch Maßnahmen gegen Wohnungseinbrüche werden finanziell unterstützt. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Hauseigentümer sollten sich im Zuge einer energetischen Sanierung daher überlegen, ob sie gleichzeitig auch barrierereduzierende Maßnahmen umsetzen. „Die Kombination der Maßnahmen senkt die Kosten, da Mehrfacharbeiten wegfallen“, rät Petra Hegen von Zukunft Altbau.

Baumaßnahmen für mehr Barrierefreiheit und Sicherheit in den eigenen vier Wänden sind jetzt wieder deutlich attraktiver geworden: Im vergangenen Jahr waren die Fördergelder aufgrund der hohen Nachfrage bereits im Juli aufgebraucht, so dass die KfW in der zweiten Jahreshälfte keine Anträge mehr genehmigte. Dieses Jahr stellt der Bund 125 Millionen Euro zur Verfügung, mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr.

„Die jetzt wieder aufgenommene Förderung barrierereduzierender Maßnahmen sieht Zuschüsse in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Kosten vor“, sagt Petra Hegen von Zukunft Altbau. „Für den höherwertigen Förderstandard ‚Altersgerechtes Haus‘ gibt es sogar 12,5 Prozent.“ Die Zuschusshöhe beträgt 200 bis 6.250 Euro. Die Mindestinvestitionskosten liegen bei 2.000 Euro. Alternativ kann auch die Kreditvariante, für die es in der zweiten Jahreshälfte 2016 keine Unterbrechung gab, in Anspruch genommen werden: Bis zu 50.000 Euro anrechenbare Kosten pro Wohneinheit sind möglich.

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