Vor Jahren war es bereits möglich, eine Lüftungsleitung ohne besondere Trennung neben Versorgungs- und Entwässerungsleitungen im Installationsschacht anzuordnen.
In enger Nachbarschaft: Geprüftes Installationssystem integriert Lüftungsleitung
Donnerstag, 10.09.2020
Aktualisierte Zulassungen sorgen seit Sommer 2019 dafür, dass Planer und Installateure zu dieser vereinfachten Art der Installation zurückkehren können. Der zwischenzeitlich notwendige Trennsteg entfällt: In Kombination mit „Geberit Quattro“ passt eine Lüftungsleitung jetzt wieder ohne erhöhten Aufwand neben die übliche Gebäudetechnik im Installationsschacht.
Die Bauordnungen der Bundesländer setzen auf ein hohes Niveau. Dem Brandschutz gilt dabei besondere Aufmerksamkeit, um die Gefährdung von Menschen im Brandfall möglichst zu minimieren. Das hat natürlich Auswirkungen auf die Technik hinter der Wand. Die tägliche Praxis in der Haus- und Gebäudetechnik ist, dass nur geprüfte Anordnungen von Leitungen im Schacht auf Minimal- oder Nullabstand gesetzt werden dürfen, damit die Technik im Verborgenen zuverlässige Arbeit leistet. Verlässt sich der Sanitärprofi auf solche Systeme, die über allgemeine Anwendbarkeitsnachweise verfügen, erleichtert dies das Prozedere bei der Bauabnahme und die damit verbundene Dokumentation gegenüber dem Bauherrn enorm. Die Hersteller müssen für die Zulassung von Bauprodukten und Bauarten allerdings hohe Hürden nehmen. Das zeigt sich besonders bei dem Punkt Integration von Lüftungsleitungen im Installationsschacht, der hier im Mittelpunkt stehen soll.
Besonderes Augenmerk auf Lüftung
In den letzten Jahren war es nicht mehr zulässig, Lüftungsleitungen nach DIN 18017, Teil 3, neben Trinkwasser- und Abwasserleitungen innerhalb des geprüften Installationsschachtes zu führen. Infolgedessen musste ein eingebauter Trennsteg für die separate Führung der Lüftungsleitung sorgen. Davon betroffen waren alle Komponenten, wie Absperrvorrichtung, Lüfter und Anschlussleitung – für die Kalkulation und Durchführung dieser Baumaßnahmen bedeutete das einen zusätzlichen Aufwand.
Im Zulassungsverfahren für eine vereinfachte Installation der Lüftungsleitung – ohne Trennsteg – konnte Geberit mittels Brandprüfungen nachweisen, dass die integrierte Lüftungsleitung im System „Quattro I 30“ und „I 90“ auf Nullabstand zu allen Geberit-Versorgungsleitungen und mit 20 mm Abstand zu allen Geberit-Entwässerungsleitungen gesetzt sein kann. Für die Lüftungsleitung erhöht sich dadurch das Gefahrenpotential nicht.
Neue Zulassungen liegen vor
Die Novellierung des Bauordnungsrechts hat dazu geführt, dass jetzt strikt zwischen Bauprodukten und Bauarten unterschieden wird und sich dies auch auf die jeweiligen Zulassungsnachweise auswirkt. Für „Quattro“-Installationsschächte mit integrierter Lüftung ohne Trennsteg hat Geberit im Sommer 2019 vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) folgende zwei allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG) erhalten:
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Bauart zum Errichten von Installationsbauteilen vom Typ „Geberit Quattro 30“ für eine Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten: aBG Nummer Z-19.30-2206.
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Bauart zum Errichten von Installationsbauteilen vom Typ „Geberit Quattro 90“ für eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten: aBG Nummer Z-19.30-2207.
Die wesentlichen Bauprodukte der „Geberit Quattro“-Installationsschächte wie „Geberit GIS“, „Geberit Duofix“-Systemwand, das Geberit-Deckenverschluss-System „FSH90“, das Schachtschott Typ „Quattro“ und vorgefertigte Installationsschächte haben als Grundlage für ihre Verwendung einen Verwendbarkeitsnachweis (abZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) erhalten. Der Zulassungsgegenstand heißt: Bauprodukte für feuerwiderstandsfähige Installationsbauteile „Geberit Quattro…“ mit der abZ Nummer Z-41.90-708.
Möglichst einfache Installation
Die neuen Zulassungsbestimmungen machen den Job im Sanitärbetrieb aber nicht komplizierter – im Gegenteil: Planer und Installateur haben jetzt einen einfachen Weg, um das Gewerk Lüftung in das System „Geberit Quattro“ zu integrieren. Ob es sich um eine kleine Lüftungsanlage handelt oder um die Sanierung eines kompletten Mehrfamilienhauses: Stets kann der Installateur mit den gleichen routinierten Handgriffen die dafür erforderliche zugelassene Technik anordnen. Da Geberit die Bauteile bei „Quattro“ mit allen dafür bestimmten Komponenten im System geprüft hat, lassen sich alle Geberit Versorgungsleitungen und Elektroleitungen/Kabelbündel mit Nullabstand und mit 20 mm Abstand zu Geberit-Abwasserleitungen installieren. Das ermöglicht eine besonders platzsparende Anordnung im Schacht.
Eine weitere bedeutende Vereinfachung kommt hinzu: Sogar Bündel von Elektroleitungen einschließlich Leerrohre bis zum Querschnitt von 50 Quadratzentimetern lassen sich – ohne klassifizierte Kabelabschottung „S 90“ – mit in die Stockwerksdurchdringung integrieren.
Vorgaben für den Deckendurchbruch
Passend zum System ist der Deckendurchbruch mit dem Geberit-Deckenverschluss-System „FSH 90“ zu verschließen. Abweichend davon dürfen die verbleibenden Restöffnungen im Deckendurchbruch mit handelsüblichen, formbeständigen und nichtbrennbaren Baustoffen vergossen werden. Lediglich im feuerbeständigen „Quattro“-Installationsschacht (I 90) am brennbaren Abwassersystem „Silent-db20“ und/oder „Silent-PP“ sowie „Silent-Pro“ muss der Installateur im Bereich der Durchdringung das sogenannte Geberit-Schachtschott Typ „Quattro“ (selbstklebende Folie mit Spezialmasse gefüllt) am Rohr anbringen. Dieses Schachtschott ist Bestandteil des Komplettsystems „Quattro“ und keine klassifizierte Rohrabschottung „R 90“. Deshalb benötigt es auch kein Kennzeichnungsschild und keine separate Übereinstimmungserklärung – der Aufwand ist also gering.
Kommt zu den Versorgungs- und Entwässerungsleitungen auch eine Lüftungsleitung hinzu, die im Verlauf eines „Quattro“-Schachtes durch einen Brandabschnitt geführt werden soll, so lässt sich dies in Kombination mit dem Deckenschott „AVR“ von Hersteller Bartholomäus bis zur Dimension DN 200 realisieren. Dabei ist im Rahmen der aBG die Installation unterhalb, auf der Decke oder in der Decke möglich. Das wichtige Schutzziel: Für eine Lüftungsleitung gilt im gleichen Maß wie für andere Versorgungs- und Entwässerungsleitungen, dass durch Abschottung weder Rauch noch Flamme oder erhöhte Temperaturen in einen anderen Brandabschnitt gelangen dürfen.
Durch Systemtechnik kein Einzelnachweis
Was von besonderem Vorteil ist: Im Hinblick auf die Bauabnahme muss der Fachbetrieb keine Nachweise über die Eignung einzelner Produkte erbringen. Würden sich dagegen Planer und ausführender Fachbetrieb beispielsweise für einzelne, systemfremde Abschottungen entscheiden, müsste für jede feuerwiderstandsfähige Durchdringung eine gesonderte Übereinstimmungserklärung abgegeben und diese Bauarten aufwändig gekennzeichnet werden.
Bleibt der Sanitärprofi als verantwortlicher Errichter der Bauleistung jedoch innerhalb des Herstellersystems, ergibt sich für ihn eine komfortable Situation: Erstellt er beispielsweise die komplette Badinstallation mit den Geberit Systemen, erhält er die notwendigen Zertifikate inklusive.
Erfüllt sind damit die Anforderungen:
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zum Brandschutz (wahlweise gemäß aBG I 30 oder I 90),
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zum Schallschutz (Nachweise für Standardanforderung nach DIN 4109, erhöhte Anforderungen nach DIN 4102, Beiblatt 2 sowie VDI 4100),
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zur Standsicherheit (Statik) sowie
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zum Feuchteschutz.
Für die Bauüberwachung beziehungsweise zur Abnahme des Gewerkes braucht der SHK-Betrieb lediglich die Bestätigung zur bestehenden Übereinstimmung des kompletten Systems vorzulegen.
Vorgefertigte Systemtechnik
Beim System „Quattro“ kann der SHK-Betrieb eine interessante Option in Anspruch nehmen: Wenn zum Beispiel eine Sanierung von Bad und WC in Hotels oder Wohnheimen mit etlichen identischen Grundrissen ansteht, bietet sich die industrielle Vorfertigung von „Geberit Quattro“ an. Das Bauordnungsrecht sieht dafür besondere Bestimmungen vor.
Der Vorteil dieser Systemtechnik: Durch die Anwendbarkeitsnachweise (aBG/abZ) sind auch die besonderen Anforderungen für die werksseitige Vorfertigung von feuerwiderstandsfähigen Installationsschächten abgedeckt. Dies wird mit der nötigen Ü-Kennzeichnung auf den vorgefertigten Installationsbauteilen dokumentiert.
Fazit
Bei der Bauabnahme zeichnet der Handwerksunternehmer verantwortlich für die ordnungsgemäße Ausführung eines mängelfreien Werkes. Gefordert ist auch, dass die baurechtlichen Schutzziele eingehalten werden und für die entsprechenden Lösungen die jeweiligen Anwendbarkeits- und Verwendbarkeitsnachweise vorhanden sind. Nach novelliertem Bauordnungsrecht wird nun deutlicher zwischen Bauarten (Musterbauordnung § 16 a) und Bauprodukten (MBO §§ 16 b bis 25) unterschieden. Daher erteilt das DIBt nur noch für Bauprodukte allgemein bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) und neu für Bauarten allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG).
Um sich mühsame und kostenintensive Wege für Einzelnachweise zu ersparen, ist der Handwerksunternehmer gut beraten, wenn er sich für die Gebäudetechnik einer geprüften Systemtechnik bedient, für die der Hersteller bereits alle relevanten Nachweise erbracht hat.
Geberit Quattro
Komplettsystem für Installationsschächte mit Feuerwiderstand I 30 und I 90 für wirtschaftliche und sichere Sanitärinstallationen erfüllt neueste Anforderungen:
- Bauart zum Errichten von Installationsbauteilen vom Typ „Geberit Quattro 30“ für eine Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten: aBG Nummer Z-19.30-2206.
- Bauart zum Errichten von Installationsbauteilen vom Typ „Geberit Quattro 90“ für eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten: aBG Nummer Z-19.30-2207.
Die grundlegenden Bauprodukte sind an der allgemein bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) zu erkennen. Sie trägt die Bezeichnung „Bauprodukte für feuerwiderstandsfähige Installationsbauteile Geberit Quattro...“, abZ Nummer Z-41.90-708.
Möglich sind zudem vorgefertigte feuerwiderstandsfähige Installationsschächte gemäß „I 30/I 90“, die Geberit in Übereinstimmung mit der abZ und aBG herstellt und dies durch Ü-Kennzeichnung deutlich macht.
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