Stell dir vor, es brennt… und der Rauchabzug versagt! Das kann das die Anlage installierende und/oder betreibende Unternehmen im Haftungsfall sogar ruinieren. Regelmäßige Wartung der Rauchabzugsanlage verhindert so einen „Worst Case“. Eine neue Richtlinie gibt den Rahmen dafür vor.
Im Brandfall: Gut gewartet ist halb gerettet!
Hilfreiche Checkliste für Rauchabzugsanlagen
Montag, 13.11.2017
343 Brandtote waren im Jahr 2015 in Deutschland zu beklagen. 326 davon wären präziser als Rauchtote zu vermelden. So hoch, nämlich 95 Prozent, ist der Anteil derer, die nicht durch die Flammen, sondern aufgrund einer Rauchvergiftung ums Leben kommen. Genau deswegen sind natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), die im Ernstfall Rauch und Giftgase sofort ableiten, zentraler Bestandteil jedes Brandschutzkonzeptes. RWA funktionieren einfach und effektiv: „Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen schaffen durch den thermischen Auftrieb eine raucharme Schicht in Bodennähe, die Personen die Selbstrettung und der Feuerwehr die Brandbekämpfung ermöglicht“, so der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR). Das setze naturgemäß voraus, dass im Brandfall das Fenster oder die Lichtkuppel der Anlage sich rechtzeitig öffne.
Genau dieses zuverlässige Funktionieren der RWA wird jedoch immer wieder durch Fehler bei der Instandhaltung beeinträchtigt – mit unter Umständen lebensgefährlichen Konsequenzen. Laut aktuellem Baurechtsreport des Verbandes der TÜV e.V. weist mehr als jede fünfte RWA wesentliche Mängel auf (s. Grafik). Nur knapp die Hälfte der 1.696 untersuchten Anlagen war absolut mängelfrei! Die Rechtslage ist hier eindeutig: „Bei unterlassener Wartung drohen Betreibern nicht nur Bußgelder oder eine Betriebsschließung. Wenn die RWA im Brandfall versagt, können die Verantwortlichen darüber hinaus auch zivil- oder strafrechtlich belangt werden“, warnt der FVLR.
Praktische Richtlinien zur Wartung
Der Verband FVLR belässt es nicht bei der Warnung, er bietet zudem auch Unterstützung: Zusammen mit der VdS Schadensverhütung GmbH hat er die wichtigsten Vorgaben zur Wartung von natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in der neuen Richtlinie „Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an natürlichen RWA“ veröffentlicht. Dazu erklärt FVLR-Geschäftsführer Thomas Hegger: „Zahlreiche Errichter (von RWA) wünschten sich Unterstützung beim verlässlichen Durchführen von Instandhaltungsarbeiten. Im Sinne unseres gemeinsamen Ansatzes ‚Risiko minimieren – Leben retten – die Zukunft ganzer Unternehmen schützen‘ haben wir in eigenen Richtlinien typische Wartungsfehler aufgezeigt und klare Optimierungshilfen gegeben.“
Die neuen Richtlinien bieten jetzt praxisnahe Checklisten und präzise Vorgaben, wie beispielsweise vollständige Sichtkontrollen durchzuführen sind oder worauf gerade bei schmutz- und staubbelasteten Betriebsstätten gesondert zu achten ist.
Link zu den neuen Richtlinien
Link zum Baurechtsreport 2016