Die baurechtliche Absicherung vor einem An- oder Umbau ist genauso wichtig wie die Planung und Durchführung der Maßnahme selbst. Ansonsten drohen Krach mit Nachbarn und Behörden sowie Ebbe in der Kasse.
Erst fragen – dann modernisieren!
Wertvolle Tipps für den Hausbau
Freitag, 04.08.2017
Eigentlich eine selbstverständliche Sache, verursacht sie dennoch immer wieder gehörigen Verdruss mit Behörden, Nachbarn und, nicht zuletzt, mit dem eigenen Geldbeutel. Die Rede ist von der baurechtlichen Absicherung bei Um- oder Ausbauten. Brauche ich, der Modernisierungswillige, eine Baugenehmigung oder einen Bauvorbescheid für mein konkretes Vorhaben? Recht schnell steht da ein womöglich teurer Streit ins Haus. Erster „Stolperstein“ ist die Baugesetzgebung. Die ist in Deutschland nämlich Ländersache. Ob eine Maßnahme genehmigungspflichtig ist, hängt deshalb davon ab, in welchem Land die fragliche Immobilie steht.
So klappt es mit dem Nachbarn
Dem Schutz der Nachbarn dienen die Abstandsflächen baulicher Anlagen. So muss bei frei stehenden Häusern der Abstand drei Meter zur Grundstücksgrenze betragen. Endet hingegen das Nachbargebäude mit einer Brandschutzmauer direkt an der Grenze, entfällt diese Reglung. Eine Erweiterung ist dann ohne Zustimmung möglich. Auf diese Feinheiten weist die BHW Bausparkasse hin. „Werden Mindestabstände oder Wandhöhen unter- oder überschritten, ist in jedem Fall eine Baugenehmigung erforderlich“, sagt Bernd Neuborn von der BHW.
Neuborn rät Bauherren, bei genehmigungspflichtigen Vorhaben unbedingt die Nachbarn mit ins Boot zu holen: „Sie sollten die Möglichkeit erhalten, die Baupläne einzusehen und diese mit ihrer Unterschrift abzusegnen. Denn fehlt die Zustimmung bei genehmigungspflichtigen Vorhaben, wird den betroffenen Nachbarn eine Ausfertigung der Baugenehmigung zugestellt. Dann können sie gegen das Vorhaben Widerspruch einlegen bzw. klagen.“ Generell sei es gut, vor einem Bauvorhaben auch mit den nicht direkt betroffenen Nachbarn zu reden. Das vermeide Missverständnisse und beispielsweise Streit wegen des Baulärms.