Mehr Qualität und mehr Wettbewerb für Mineralische Ersatzbaustoffe
Endlich: Recycling von Bau-„Abfall“ wird bundesweit geregelt
Wichtiger Schritt zur Kreislaufwirtschaft, aber …
Mittwoch, 19.04.2023
Beim Rückbau oder Abriss von Gebäuden fällt Bauschutt wie Ziegel, Beton, Putz, Fliesen und Keramik an. Im Sinne der angestrebten Kreislaufwirtschaft soll möglichst viel dieses „Abfalls“ als Mineralischer Ersatzbaustoff (MEB) wieder verwendet werden. Ab dem 1. August 2023 werden die entsprechenden Recycling-Verfahren von der dann bundesweit einheitlich und verbindlich geltenden Ersatzbaustoffverordnung (EBV) geregelt. Die Ersatzbaustoffe müssen die Anforderungen der EBV erfüllen und im Rahmen eines vorgeschriebenen Güteüberwachungssystems hergestellt werden. „Die Verwendung von MEB in technischen Bauwerken ist nur zulässig, wenn sie die jeweiligen Materialwerte einhalten und die Einbauweise nach der EBV zugelassen ist“, wie die hessischen Regierungspräsidien deutlich machen. Sind Bauabfälle für den Wiedereinbau vorgesehen, jedoch nicht unmittelbar dafür geeignet, müssen sie in einer geeigneten Anlage aufbereitet werden.
Zu den Zielen der Verordnung gehören:
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Die Gütesicherung der Ersatzbaustoffe,
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mehr Rechtssicherheit,
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weniger administrative Vorgänge,
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mehr Wettbewerb unter den Herstellern der MEB durch Wegfall länderspezifischer Regelungen.
Die Ersatzbaustoffverordnung ist zum einen für Erzeuger von MEB, Baustoffhändler und natürlich Bauabfall-Besitzer von hoher Bedeutung. Zum anderen sind Bauplaner, Ingenieure und Architekten sowie die Bauherren selbst betroffen.
Bauverbände unzufrieden: Wird bauen teurer?
Herbe Kritik übt der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB): „Die Verordnung ist insgesamt zu wenig am Ziel der Kreislaufwirtschaft orientiert. Auch weil Grenzwerte sehr niedrig festgelegt sind, werden künftig Abfälle deponiert werden müssen, die bislang noch verwertet werden konnten.“ Das steigere die Entsorgungskosten und verteure völlig unnötig das Bauen. Ob tatsächlich künftig mehr Abfälle „produziert“ und die hehren Absichten der EBV so konterkariert werden, ist noch offen. Entsprechende Schätzungen gehen da weit auseinander.
Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, moniert das Fehlen klarer und praktikabler Kriterien zum Abfallende: „Bundesweit zu regeln, dass gütegesicherte Ersatzbaustoffe kein Abfall mehr sind, sondern hochwertige Baustoffe – das wäre der entscheidende Baustein für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft und die Förderung des Einsatzes von Recyclingbaustoffen in der Bauwirtschaft gewesen …“