Bad

Die passende sanitäre Ausstattung für jedes Gebäude

Neue Richtlinie "VDI 6000 Blatt 1"

Montag, 15.10.2018

Die Richtlinienreihe "VDI 6000" beschreibt die Ermittlung des Bedarfs an Sanitärgegenständen und die Ausstattung und Ausführung von Sanitärräumen in Abhängigkeit von der Nutzung und gibt Hinweise zur Ausführung. Der Entwurf der neuen Richtlinie "VDI 6000 Blatt 1" behandelt zunächst die Grundlagen. Aspekte von Sanitärräumen für spezielle Nutzungen, wie Wohnungen und Hotelzimmer (private Nutzung), Arbeitsstätten, Gesundheitswesen und Pflegebereich, öffentlicher Bereich (Sportstätten, Gaststätten) sowie Kindergärten, Kitas und Schulen werden in den Folgeblättern beschrieben.

Das Bild zeigt ein Badezimmer.
Quelle: Lanz-Andy / pixabay.com
Neue Richtlinie "VDI 6000 Blatt 1" beschreibt die Ermittlung des Bedarfs an Ausstattung und Ausführung von Sanitärräumen.

Zur Sicherstellung des sicheren und wirtschaftlichen Erstellens und Betreibens von sanitärtechnischen Anlagen ist das frühzeitige Festlegen der erforderlichen Flächen für die sanitären Ausstattungsgegenstände und Installationsbereiche notwendig. Hinsichtlich der Trinkwasserhygiene müssen die gesetzlichen Bestimmungen und insbesondere die Richtlinie "VDI/DVGW 6023" beachtet werden. VDI 6000 Blatt 1 dient ergänzend zu Verordnungen und Vorschriften als Leitfaden für die Planung, Errichtung und den Betrieb. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird in der Richtlinie auch die barrierefreie Gestaltung berücksichtigt.

Herausgeber der Richtlinie "VDI 6000 Blatt 1 - Sanitärtechnik; Sanitärräume; Bedarf und Ausstattung; Grundlagen“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist im September 2018 als Entwurf erschienen und kann ab sofort beim Beuth Verlag bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten zehn Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien.

Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (gbg@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 31. Mai 2019. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.

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