Trinkwasserhygiene

Damit der Probenehmer nicht zweimal klingelt…

Auf Anhieb richtig Beproben

Donnerstag, 01.08.2019

In vielen Wohnimmobilien steht dieses Jahr nicht nur der Postbote, sondern auch der Probenehmer für die Legionellenuntersuchung vor der Tür!

Das Bild zeigt die Grafik: Gründe für den Abbruch einer Legionellenbeprobung
Quelle: BRUNATA-METRONA-Gruppe
Gründe für den Abbruch einer Legionellenbeprobung

Der Grund: Seit 2013 ist die Analyse des Trinkwassers auf die gefährlichen Krankheitserreger verpflichtend und muss bei einem unkritischen Ergebnis alle drei Jahre wiederholt werden. Etwa 95 Prozent der Proben liegen unter dem kritischen Grenzwert von 100 koloniebildenden Einheiten. Deshalb ist nach 2013 und 2016 auch 2019 wieder ein Peak-Jahr. Dabei werden in vielen Liegenschaften aber Probleme auftreten, die nicht durch Legionellen verursacht werden und die sich eigentlich leicht vermeiden ließen.

Eine aktuelle Auswertung der BRUNATA-METRONA-Gruppe zeigt nämlich, dass circa jede zwölfte Beprobung abgebrochen werden musste. Ist der Aufraggeber verantwortlich für den Abbruch, zahlt er den kostenpflichtigen Wiederholungstermin.

Hauptabbruchgrund (41 Prozent) waren nicht zugängliche Betriebsräume. Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) legt in seinem Arbeitsblatt W 551 die Probenahmestellen fest. Dazu gehört mindestens eine Probe am Warmwasserbereiter. Dieser befindet sich im Normalfall in einem verschlossenen Raum. Nicht selten aber ist der Schlüssel dazu nicht auffindbar und die Probenahme muss abgebrochen werden.

An zweiter Stelle liegen nicht zugängliche Nutzeinheiten (21 Prozent). Bei jeder Legionellenbeprobung ist immer auch diejenige Entnahmestelle zu beproben, die am weitesten vom Warmwasserbereiter entfernt ist. Das ist meist eine Wohnung. Die Probenehmer kündigen sich mindestens zwei Wochen im Voraus per Hausaushang oder Postkarte an. Der Verwalter sollte diesen Vorlauf nutzen, um im Gespräch mit den betroffenen Nutzern sicherzustellen, dass alle Probenahmestellen zugänglich sind.

Defekte Probenahmeventile sind der dritthäufigste Grund für einen Abbruch (15 Prozent). Da die Ventile nur selten geöffnet werden, können sie sich festsetzen. Deshalb sollten bereits bei der Terminierung der Beprobung die Ventile auf ihre Funktion geprüft werden. So bleibt ausreichend Zeit, gegebenenfalls den Installateur des Vertrauens einzuschalten, um defekte Ventile gangbar zu machen.

Weitere acht Prozent der Abbrüche sind darauf zurückzuführen, dass eine benötigte Entnahmestelle nicht vorhanden ist. Besonders oft fehlt das Probenahmeventil am Warmwasserbereiter. Hiervon sind auch Immobilien betroffen, die in der Vergangenheit bereits beprobt worden sind. Denn bei einem fehlenden Probenahmeventil darf einmalig das Entleerungsventil zur Probenahme verwendet werden. Bis zur nächsten Probenahme müsste die Entnahmestelle dann jedoch durch den Installateur nachgerüstet sein.

Immobilienbetreiber sollten sich also mit dem Ablauf einer Legionellenbeprobung vertraut machen. Dann können sie mit geringem Aufwand dazu beitragen, dass der Probenehmer tatsächlich nur alle drei Jahre klingelt.

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