SHK-Systemtechnik

Bauen wie vor 20 Jahren – aber mit aktueller Zulassung!

Neu: „Düker DBS“ - die einfachste Brandschutzlösung für die Mischinstallation

Mittwoch, 12.09.2018

Mit der allgemeinen Bauartgenehmigung aBG Z-19.53-2277 stellt Düker das „Brandschutzsystem DBS“ vor. Damit ist es möglich, die typische Mischinstallation aus Gussrohren in der Fallleitung und Kunststoffrohren aus PP in der Anbindeleitung ohne spezielles Brandschutzelement zu bauen – praktisch so wie früher!

Die Grafik zeigt die typische Mischinstallation aus Gussrohren in der Fallleitung und Kunststoffrohren aus PP in der Anbindeleitung.
Quelle: Düker GmbH
Mit dem „Düker Brandschutzsystem DBS“ ist es möglich, die typische Mischinstallation aus Gussrohren in der Fallleitung und Kunststoffrohren aus PP in der Anbindeleitung ohne spezielles Brandschutzelement zu bauen.

Die Hauptvorteile sind dabei Kosteneinsparungen durch Verzicht auf spezielle Bauteile, Zeiteinsparung und die geringe Fehleranfälligkeit.

Die wichtigsten Bedingungen:

  • Fallrohr aus Gusseisen bis DN 150.
  • Anbindeleitung aus Kunststoffrohr PP DN 50 bis DN 100, mit „Konfix“ am Gussabzweig angeschlossen; oder Anbindeleitung aus Guss.
  • Installation hinter einer Vorwand (mind. 12,5 mm Gipskarton).
  • Der Spalt zwischen Gussrohr und Decke wird mit Mineralwolle (mind. 20 mm Klimarock in Deckenstärke) und Mörtel verschlossen.
  • Der Abzweig mit Kunststoffrohranschluss muss „bodennah“ montiert sein, das heißt, der Abstand zur darüber liegenden Decke muss mind. 1950 mm betragen. Dies sollte für die meisten typischen Installationen problemlos möglich sein.
  • Bis zur Fallrohrnennweite DN 100 können beliebig viele solcher Abzweige bis zur erlaubten Höhe angeordnet werden; in DN 125 und DN 150 nur ein Abzweig.
  • Installation in Verbindung mit Viega-Vorwandelementen möglich.
  • Als weitere Rohrleitungen (Versorgung) sind alle nichtbrennbaren Rohrleitungssysteme gemäß Viega abP P-2400/003/15-MPA BS, durchgängig nichtbrennbar gedämmt zulässig, wobei die erste Leitung mindestens 100 mm Abstand zur Gussrohrleitung haben muss (gemessen zwischen den Rohren).

Die aBG Z-19.53-2277 und detaillierte Unterlagen dazu finden Interessierte auf der Website des Herstellers.

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