Welche Vorschriften zur Barrierefreiheit gilt es zu beachten? Woran können sich Sanitärplaner orientieren? Welche Lösungen empfehlen sich?
Barrierefrei bauen – DIN-konform planen
Dienstag, 02.02.2021
Beim Neubau von Mehrfamilienhäusern in Deutschland sieht der Gesetzgeber unter anderem auch die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum vor. Er reagiert damit auf die demografische Entwicklung, die künftig noch mehr altersgerechte Wohnungen erforderlich macht. Wie viele Wohnungen in einem Neubau gemäß Landesbauordnung (LBO) barrierefrei zu gestalten sind, variiert je nach Bundesland. Meistens müssen mindestens die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei errichtet werden. In Wohnungen mit mehreren Sanitärräumen muss zudem mindestens einer davon barrierefrei nutzbar sein.
Die Landesbauordnungen der verschiedenen Bundesländer regeln, welche Anforderungen bei Bauvorhaben zu beachten sind. Beim Thema „Barrierefreiheit“ orientieren sich die LBO an den Normen zur Barrierefreiheit in Wohnungen, die in der DIN 18040 definiert sind. Diese gilt für alle Neubauten, ist jedoch auch bei Umbauten und Modernisierungen richtungsweisend. So ist die Bewilligung von Fördergeldern für die barrierefreie Badgestaltung in Wohnungen in der Regel mit der Einhaltung der DIN 18040-2 verknüpft.
Barrierefreie Badgestaltung nach DIN-Norm
Beim Umbau von Wohnraum hin zu einer barrierefreien Umgebung geht es um die Beseitigung von Stolperfallen und Einschränkungen der Mobilität. Für eine DIN-konforme barrierefreie Gestaltung des Bades heißt das: Waschtische sollen auch im Sitzen benutzbar und Duschen bodeneben sein mit einer Absenkung unter 2 Zentimetern. Diese müssen dabei mindestens 120 x 120 Zentimeter messen – und für die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung 150 x 150 Zentimeter. Der Duschboden im barrierefreien Bad muss rutschhemmend nach Bewertungsgruppe B sein und sollte sich – so eine Empfehlung – optisch und haptisch vom übrigen Badezimmerboden abheben.
Im Detail schreibt die DIN 18040-2 weiterhin vor, dass im barrierefreien Bad vor Sanitärgegenständen, wie zum Beispiel Waschtisch und WC, eine Bewegungsfläche von mindestens 120 x 120 Zentimetern einzuhalten ist. Für die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung gemäß DIN 18040-2 R sogar 150 x 150 Zentimeter. Diese Bewegungsflächen dürfen sich allerdings überschneiden.
Aber: Über ein Drittel der Bäder in Deutschland sind nur 6 Quadratmeter groß und kleiner. Und je kleiner der Badezimmer-Grundriss, desto anspruchsvoller ist die Planung unter Einhaltung der geforderten Bewegungsflächen. Hilfreich im Kleinbad ist es, wenn ein Teil des Duschbereiches in die Bewegungsfläche des Bades eingeplant werden kann. Dies ist möglich, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehören zum Beispiel ein niveaugleicher Einbau der Dusche, eine rutschhemmende Oberfläche sowie ein maximales Gefälle von 2 Prozent. Zudem darf die Dusche keine Abtrennung besitzen oder diese muss zumindest beweglich sein, sodass sie bei Bedarf weggeklappt werden kann.
Heute lassen sich mit Speziallösungen selbst Minibäder barrierefrei gestalten. Ein Beispiel: Die von DIN CERTCO geprüfte und zertifizierte „Cayonoplan Multispace“ von Kaldewei ermöglicht eine DIN-konforme Badgestaltung und vergrößert den Bewegungskomfort im Bad, da bis zu 60 Prozent ihrer Fläche in die Bewegungsfläche des Bades eingeplant werden können. Damit ist die „Cayonoplan Multispace“ die erste Duschfläche, mit der sich selbst kleine Bäder von gerade einmal 4 Quadratmetern barrierefrei nach DIN 18040-2 ausstatten lassen.
Mit „DIN Barrierefrei“-Siegel auf Nummer sicher gehen
Grundsätzlich müssen SHK-Profis bei der barrierefreien Badgestaltung sicher sein, dass der von ihnen geplante und installierte Duschplatz DIN-18040-2-konform ist. Orientierung und Sicherheit gibt das durch DIN CERTCO – eine Tochtergesellschaft des TÜV Rheinland – vergebene Zertifizierungszeichen „DIN Barrierefrei“. Badlösungen mit dem „DIN Barrierefrei“-Siegel geben SHK-Fachplanern und Installateuren bereits beim Planen und Einbauen das gute Gefühl, jederzeit auf der sicheren Seite zu sein, dass die vom Bauherrn oder Investor vorgeschriebene barrierefreie Badplanung DIN-konform umgesetzt wurde – auch bei schwierigen Einbausituationen oder Grundrissen.
Kaldewei hat insgesamt acht emaillierte Duschflächen mit dem „DIN Barrierefrei“-Siegel zertifizieren lassen, die barrierefreies Bauen nach DIN 18040-2 ermöglichen. Diese zertifizierten Duschen aus edler Stahl-Emaille besitzen die geforderte Rutschhemmung nach Bewertungsgruppe B und überzeugen durch eine fugenlose Oberfläche, die einfach zu pflegen, robust und dauerhaft dicht ist. Materialität und Farbenvielfalt ermöglichen zudem ganz einfach die empfohlene optische und haptische Abgrenzung des Duschbereiches zum Badezimmerboden nach dem 2-Sinne-Prinzip für Barrierefreiheit.
Tipp
Alle „DIN Barrierefrei“-Zertifikate zu den geprüften Kaldewei Duschflächen sowie weitere Informationen zum Thema „barrierefreies Bauen“, zur DIN 18040-2 sowie zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten gibt es auf der Homepage unter: kaldewei.com
Finanzierung: Zahlreiche Fördertöpfe für Bauherren
Welche finanzielle Unterstützung können Bauherren in Anspruch nehmen? Für den Badumbau gemäß DIN 18040-2 gibt es zahlreiche Finanzierungsmöglichkeiten. So erhält jeder Krankenversicherte auf Rezept Hilfsmittel wie Haltegriffe, Wannenlifter und Duschsitze. Die Krankenversicherungen fördern aber keine baulichen Maßnahmen. Dies übernimmt die Pflegeversicherung, die je nach Pflegegrad Maßnahmen bezuschusst, die das Wohnumfeld pflegebedürftiger Menschen verbessern. Wer schon frühzeitig vorbeugen und bereits in jungen Jahren die Vorzüge einer bodengleichen Dusche genießen möchte, ist bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gut beraten. Sie fördert Maßnahmen, die ein Zuhause vorausschauend komfortabel gestalten, sodass dessen Bewohner lange und bis ins hohe Alter eigenständig wohnen können.
Leistungsberechtigt sind Privatpersonen, die im Programm 159 zum Beispiel einen günstigen Kredit erhalten. Mit dem Programm 455 bezuschusst die KfW Maßnahmen zur Barrierereduzierung mit bis zu 6.250 Euro je Wohnung. Seit April 2019 werden nur noch Arbeiten gefördert, die von Fachunternehmen ausgeführt werden. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen zudem die Anforderungen der DIN 18040-2 erfüllt sein. Darüber hinaus gibt es auf Länderebene verschiedene Förderungen für den Wohnraum. Sie variieren von Bundesland zu Bundesland. Auskunft geben die kommunalen Wohnraumförderstellen sowie die Staats- und Landesbanken.
Die optimale Lösung für kleine Bäder
„Cayonoplan Multispace“ ist eine echte Duschflächenrevolution für barrierefreie Bäder. Das Kaldewei Duschsystem für den bodenebenen Einbau ist die erste von DIN CERTCO zertifizierte emaillierte Duschfläche, die barrierefreies Bauen nach DIN 18040-2 ermöglicht und dabei mit bis zu 60 Prozent in die Bewegungsfläche des Bades eingeplant werden kann. „Cayonoplan Multispace“ wird in allen zwölf Farben der „Coordinated Colours“-Collection angeboten und ist serienmäßig mit der rutschhemmenden Oberfläche „Secure Plus“ ausgestattet. Sie gewährleistet somit eine Rutschhemmung nach Bewertungsgruppe B. Materialität und Farbenvielfalt ermöglichen die empfohlene optische und haptische Unterscheidung der Dusche vom Badezimmerboden nach dem 2-Sinne-Prinzip. Mit „Cayonoplan Multispace“ von Kaldewei lassen sich ab sofort selbst Minibäder von nur 4 Quadratmetern ganz einfach gemäß den Anforderungen der DIN 18040-2 barrierefrei ausstatten.
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