Deutsche Rockwool stellt Schilder bereit.
Ausweitung der Kennzeichnungspflicht
Rohrabschottungen mit neuem abP gültig
Sonntag, 02.05.2021
Bereits Mitte 2020 entschied die Arbeitsgemeinschaft der Brandschutzlaboratorien Deutscher Materialprüfanstalten ABM weithin unbemerkt, dass zukünftig in die allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (abP) über Rohrabschottungen ein neuer Passus aufgenommen wird. Aus diesem geht hervor, dass ab sofort und anders als bisher eine Kennzeichnungspflicht für den Verarbeiter auch beim Einbau von abP-pflichtigen Rohrabschottungen besteht.
Die neue Kennzeichnungspflicht gilt für alle abP-basierten Rohrabschottungen aller Hersteller, sobald der Passus im Anwendbarkeitsnachweis integriert ist. Die Deutsche Rockwool weist darauf hin, dass sie bereits entsprechende Kennzeichnungsschilder für „Conlit“ Abschottungen nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) beziehungsweise allgemeiner Bauartgenehmigung (aBG), aber auch für die Abschottungen nach abP anbietet. Sie sind in der Preisliste des Herstellers zu finden und entsprechen den neuen Vorgaben für die Kennzeichnung von Rohrabschottungen.