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Mindestnennweite der Druckleitung gemäß DIN EN 12056-4, Tabelle 2, wählen – für Fäkalienhebeanlagen ohne Schneidwerk mindestens DN 80, bei Anlagen mit Schneidwerk mindestens DN 25 bis DN 32 – beziehungsweise die Herstellerangaben beachten,
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Rohrleitungssystem mit einer Druckfestigkeit des 1,5-fachen Pumpendrucks installieren,
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nur wenige Umlenkungen vorsehen, am besten keine Winkel, sondern Rohrbögen verwenden,
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keine Verbundrohrsysteme installieren, bei denen die Formstücke den Querschnitt reduzieren und
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die Druckleitung an die belüftete Freispiegelentwässerung nur mit Rückstauschleife anschließen.
Werden diese Punkte bei der Installation beachtet, wird zudem die Lebensdauer der Pumpenanlage deutlich verlängert.
Ein Absperrventil für Hebeanlagen zur begrenzten Verwendung ist bei Druckleitungen < DN 80 gemäß DIN EN 12050-3 zwar nicht erforderlich. Mit Blick auf die Wartung ist es jedoch empfehlenswert, Kleinhebeanlagen mit eingebautem Rückflussverhinderer auszuwählen und dahinter zusätzlich eine Absperrung der Druckleitung zu installieren. Übrigens: Fachhandwerker sollten den Bauherrn auf die notwendige Wartung der Kleinhebeanlage hinweisen und als Dienstleistung anbieten. Die meisten Hersteller verknüpfen außerdem ihre Garantie mit der Verpflichtung einer regelmäßigen Wartung.
Praxistipp: Zur Selbstreinigung der Druckleitung sollte die Fließgeschwindigkeit abhängig vom Rohrdurchmesser 0,7 m/s bis 2,5 m/s betragen. In der Regel geben die Hersteller den passenden Wert vor. Er basiert auf der manometrischen Förderhöhe, die mit Pumpen in Kleinhebeanlagen in der Regel bei 0,4 bar erreicht werden muss. Die manometrische Förderhöhe ist die Addition der geodätischen Höhe, die die Pumpe überwinden muss, und der Druckverluste der Rohrleitung.
Auf Qualität und Komfort achten
Aus Sicht der Nutzer ist die Geräuschentwicklung einer Kleinhebeanlage in Aktion ein wichtiges Komfortmerkmal. Ideal sind Werte unter 50 dB(A). Zum Vergleich: Die Geräuschemission eines Kühlschranks beträgt ungefähr 50 dB(A), Hintergrundgeräusche in einer ruhigen Wohnung entsprechen etwa 45 dB(A).
Damit die Feststoffe wirksam zerteilt werden, ist außerdem auf die Qualität des Schneidwerks zu achten. Insbesondere die Konstruktion der Messer und des Fangkorbes sind hier qualitätsentscheidend (Abb. 8). Unabhängig davon sind Entwässerungsanlagen gemäß DIN 1986-3 „Regeln für Betrieb und Wartung“ bestimmungsgemäß zu betreiben und die regionalen Abwassersatzungen zu beachten. Daraus folgt für den Betrieb: Das Einbringen von Fremdstoffen in das Abwassersystem – ob mit oder ohne Hebeanlage – ist generell zu vermeiden. Und für die Wartung gilt: Der Betreiber muss die Hebeanlage einer monatlichen Sichtkontrolle unterziehen und dabei die Funktion über zwei Schaltspiele hinweg prüfen.
Fazit:
Kleinhebeanlagen nach DIN EN 12050-3 sind zwar ausdrücklich nur „zur begrenzten Verwendung“ klassifiziert – aber in der Praxis oft die einzige Möglichkeit, um im Bestand schnell und wirtschaftlich zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Durch die Breite an Ausführungen gibt es dabei mittlerweile jedoch kaum mehr einen Anwendungsfall, der sich durch die anschlussfertigen Kompaktanlagen nicht mit überschaubarem Installationsaufwand lösen ließe. Vor der Auswahl der geeigneten Kleinhebeanlage sollte aber eine präzise Bedarfsermittlung gemeinsam mit dem Bauherrn stehen. Für den dauerhaft störungsfreien Betrieb ist außerdem eine regelmäßige Wartung zu empfehlen.
Praxistipp: Bei aller Qualität des Schneidwerks: Außer Fäkalien und Toilettenpapier dürfen keine anderen Feststoffe über das WC entsorgt werden. Besonders Hygieneartikel und Feuchttücher sind absolut tabu. Darauf sollte der Nutzer hingewiesen werden. In Gäste-WCs ist ein entsprechender Warnaufkleber, beispielsweise auf dem Spülkasten, zu empfehlen. Außerdem sollte die Spartaste am Spülkasten außer Betrieb genommen werden. Spülrandlose WCs mit kleinen Spülmengen sind nicht zu empfehlen.