SHK-Systemtechnik

Mit Hebeanlagen zusätzlichen Wohnraum schaffen

Freitag, 17.07.2020

Die Wohnungsnot in deutschen Großstädten wird immer größer, der bezahlbare Wohnraum dafür immer kleiner. Lösungen müssen her. Eine denkbare Maßnahme ist der Einsatz von Kleinhebeanlagen. Durch sie lässt sich zusätzlicher Wohnraum schaffen – doch was ist beim Einbau zu beachten?

Hebeanlagen wie das „Sanicompact Pro“ sind ideal, um im Bestand nachträglich Bäder unterhalb der Rückstauebene einzubauen. Die DIN EN 12050-3 definiert die Einsatzbereiche solcher Kleinhebeanlagen.
Quelle: SFA Sanibroy
Abb 1: Hebeanlagen wie das „Sanicompact Pro“ sind ideal, um im Bestand nachträglich Bäder unterhalb der Rückstauebene einzubauen. Die DIN EN 12050-3 definiert die Einsatzbereiche solcher Kleinhebeanlagen.

Für zusätzlichen Wohnraum werden immer häufiger Räume beispielsweise auch unterhalb der Entwässerungs- oder Rückstauebene umgebaut. Um die qualifiziert zu entwässern, sind aber Kleinhebeanlagen zwingend notwendig, die mit einer Förderhöhe von vier bis sieben Metern (je nach Dimension) das Schwarz- und Grauwasser zur nächstgelegenen Entwässerungsleitung transportieren (Abb. 1).

Im Hinblick auf die hohe Bedeutung, die der Betriebssicherheit solcher Anlagen zukommt, sollten im Vorfeld aber auf jeden Fall eine präzise Bedarfsermittlung sowie eine qualifizierte Auslegung der Kleinhebeanlagen stehen. Ob die Anlage selbst dann konventionell beispielsweise an das WC montiert oder in eine Vorwand integriert wird, ist eher nachrangig: Die Produktbreite umfasst mittlerweile sogar Keramik-WCs mit integrierter Hebeanlage oder Vorwandelemente mit Hebeanlagen (Abb. 2), die bis hin zur Verkleidung werksseitig bereits komplett vormontiert sind.

Speziell für die Sanierung wurden Kleinhebeanlagen wie die „Sanicompact Comfort Box“ entwickelt, die inklusive Montagerahmen werksseitig weitestgehend vormontiert nur noch vor die Wand gesetzt werden
Quelle: SFA Sanibroy
Abb. 2 Speziell für die Sanierung wurden Kleinhebeanlagen wie die „Sanicompact Comfort Box“ entwickelt, die inklusive Montagerahmen werksseitig weitestgehend vormontiert nur noch vor die Wand gesetzt werden

Vielseitige Einsatzmöglichkeiten

Die Wohnungsnot in Ballungszentren wie Hamburg, Berlin oder München ist zu einer zentralen Herausforderung für die Politik geworden. Ein wichtiger Lösungsansatz ist dabei die Nachverdichtung von Wohnraum, vor allem durch die Aufstockung von Gebäuden oder die Umwidmung von bislang anders genutzten Räumen im Tiefparterre oder Keller. Freizeitaktive Eigenheimbesitzer wiederum möchten vielleicht in diesen Räumen einen kleinen Wellnessbereich oder eine Bar einrichten, wenn beispielsweise nach der Heizungssanierung der ehemals für die Öltanks genutzte Raum frei wird.

So verschieden diese Anwendungen im Detail auch sind: In jedem Fall bleibt die Herausforderung, für Einrichtungen wie eine neue Küche oder ein zusätzliches Bad die entsprechende Entwässerung sicherzustellen. Als probate Problemlöser bei fehlendem Gefälle zu den bauseitigen Entwässerungsleitungen haben sich dafür Kleinhebeanlagen etabliert, die aufgrund ihrer Konstruktionsvielfalt mittlerweile alle gängigen Anwendungen abdecken. Die DIN EN 12050 „Abwasserhebeanlagen für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung“ grenzt sie in Teil 3 dabei als „Hebeanlagen zur begrenzten Verwendung“ von Fäkalienhebeanlagen (DIN EN 12050, Teil 1) und Abwasserhebeanlagen für fäkalienfreies Abwasser (DIN EN 12050, Teil 2) ab – und weist so eindeutig auf die zielgerichtete Funktionalität solcher Anlagen hin. Aber wie definieren sich diese Einsatzgrenzen in der Praxis?

Bei der Auslegung einer Kleinhebe­anlage muss zunächst die Anzahl der zu entwässernden Sanitärobjekte ermittelt werden. Waschmaschinen, Geschirrspüler und Badewannen dürfen über Kleinhebeanlagen mit WC-Anschluss nicht entwässert werden. Für diesen Anwendungsfall gibt es spezielle Kleinhebeanlagen – wie beispielsweise die „Sanivite+“.
Quelle: SFA Sanibroy
Abb. 3 Bei der Auslegung einer Kleinhebe­anlage muss zunächst die Anzahl der zu entwässernden Sanitärobjekte ermittelt werden. Waschmaschinen, Geschirrspüler und Badewannen dürfen über Kleinhebeanlagen mit WC-Anschluss nicht entwässert werden. Für diesen Anwendungsfall gibt es spezielle Kleinhebeanlagen – wie beispielsweise die „Sanivite+“.

Kleinhebeanlagen richtig auswählen

Die DIN EN 12050-3 beschränkt den Einsatz von Kleinhebeanlagen auf einen Raum und auf die Entwässerung von maximal vier verschiedenen Sanitärobjekten: ein WC, ein Waschtisch, eine Dusche und ein Bidet (Abb. 3). Der Grund dafür liegt in der spezifischen Konstruktion der Kleinhebeanlagen, denn die integrierte Pumpe fördert das zulaufende Abwasser direkt ab. Ein Sammeln des Abwassers in einem Behälter oder Tank, wie bei einer Hebeanlage für die Hausentwässerung nach DIN EN 12050-1, findet also nicht statt. Daher dürfen an eine Fäkalien-Kleinhebeanlage zur begrenzten Verwendung weder eine Waschmaschine noch eine Badewanne mit deren vergleichsweise hohen, schwallartig einlaufenden Abwassermengen angeschlossen werden.

Auch Geschirrspüler und eine Küchenspüle dürfen gemäß DIN EN 12050-3 nicht über eine Anlage dieser Bauart entwässert werden, weil sie weder für hohe Zulaufmengen noch für Dauerbetrieb oder für hohe Wassertemperaturen ausgelegt sind. Für die Entwässerung von Grauwasser in Küchen und Hauswirtschaftsräumen sind stattdessen Schmutzwasserpumpen einzusetzen. Zu solchen Pumpen gibt es allerdings inzwischen eine vergleichsweise neue Alternative: universelle Kleinhebeanlagen wie die „Sanivite+“ (Hersteller: SFA Sanibroy), die für den erweiterten Einsatz zur Entwässerung von Küchenspülen und Spülmaschinen, Waschmaschinen und Badewannen ausgelegt sind.

Von Kerstin Stumpf-Trautmann
Head of Marketing, SFA Sanibroy
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