Trinkwasserhygiene

Holsterhausen: Handwerk bleibt auf mysteriösen Lochfraßschäden hängen

Montag, 18.06.2018

Ergebnis der mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme vom 8. Februar 2018 vor dem 21. Senat des Oberlandesgerichts Hamm und der Richterspruch: „Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.03.2015 verkündete Grund- und Teil-Endurteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen (17 O 198/11) wird zurückge­wiesen.“ Das Landgericht hatte die Fa. Grefer zur Behebung der Korrosionsschäden an halbharten Kupferrohren im St. Laurentius Seniorenheim in Dorsten verurteilt.

Das betroffene Objekt: Caritas-Seniorenheim St. Laurentius in Dorsten.
Quelle: Bernd Genath
Das betroffene Objekt: Caritas-Seniorenheim St. Laurentius in Dorsten.

Der Anlagenbauer dagegen sah – und sieht – im Wasser einen Mitschuldigen. Den Liefervertrag mit dem Wasserversorger RWW Mülheim hat aber der Betreiber des Objekts, der Caritasverband, abgeschlossen. Also ist er nach Meinung des Handwerkbetriebs selbst Mitschuldiger an einem der rätselhaften Lochfraßfälle im Bezirk des RWW-Wasser­werks Holsterhausen. Er hatte deshalb gegen den Bauherrn und Betreiber vor dem Landgericht Essen geklagt. Aber kein Recht erhalten. Er ging in die Berufung, doch auch die Berufungsin­stanz, das OLG Hamm, folgte seiner Argumentation nicht. Den Richtern fehlten, genauso wie dem LG, überzeugende Beweise.

Die Schadenssumme beläuft sich auf 110.000 Euro plus Gerichts- und Anwaltskosten. Die Rede ist von Schäden an halbharten Kupferrohren. Das SanitärJournal hatte über die mysteriösen Durchbrüche in Kupferleitungen im Versorgungsbereich des Wasserwerks Holsterhausen/Westfalen mehrfach berichtet. Mehrere Betriebe beziehungsweise Installationen sind davon betroffen und einige Gerichtsverfahren noch anhängig. Rätselhaft ist nicht das Schadensbild. Heute sind sich die Fachleute einig, dass es sich um Lochfraß Typ I handelt – mit dieser Zuordnung taten sie sich anfangs schwer.

Unbekannt ist dagegen nach wie vor der Auslöser. Werkstoff? Wasser? Betriebsbedingungen? Verarbeitung? All diese potentiellen Verursacher nahm man unter die Lupe, konnte aber bisher niemandem eindeutig die Schäden anhängen. Also entschieden sich das Landgericht Essen und jetzt auch das Berufungsgericht gegen das In­stallationsunternehmen. Das habe nach Werkvertragsrecht eine einwandfreie Anlage zu liefern. Grefer demgegenüber argumentierte erstinstanzlich (Landgericht Essen), dass keine der vorliegenden Schadensanalysen von Verarbeitungsfehlern spreche. Es müsse einen anderen Grund für das Debakel geben. Da durch das normgerechte Rohr nun mal Wasser fließe, mit Inhibitoren und Verunreinigungen, müsse das Wasser der Schuldige sein.

Lochfraß Typ I im halbharten Kupferrohr vor dem Durchbruch.
Quelle: Bernd Genath
Lochfraß Typ I im halbharten Kupferrohr vor dem Durchbruch.

Schlechte Karten

Beide, das Landgericht sowie das Oberlandesgericht, gingen jedoch diesem Pfad nicht nach. Wie sollten sie auch, da zum Beispiel Beweise für korrosives Wasser zwangsläufig fehlen mussten. Mussten, denn die Rohre waren vor fünf, zehn und fünfzehn Jahren eingebaut worden. Wasserproben aus dieser Zeit lagen nicht vor und die damaligen Wasseranalysen dokumentieren nur die zu analysierenden Werte nach Norm und Trinkwasserverordnung. Diese Parameter beziehen sich jedoch ausschließlich auf die Hygiene des Wassers, nicht auf seine Verträglichkeit mit halbharten Kupferrohren. Die Trinkwassernorm und die Trinkwasserverordnung interessieren sich nicht oder nur wenig für die Haltbarkeit des Werkstoffs.

Obwohl die Grefer GmbH wusste, dass sie schlechte Karten in der Hand hält, legte sie gegen das Urteil des LG Essen Berufung beim OLG Hamm ein. Für Ansprüche aus Dienst- und Werkverträgen und aus dem Produkthaftungsgesetz ist der 21. Zivilsenat des OLG Hamm zuständig. Zugewiesen sind ihm die Bezirke der Landgerichte Essen und Hagen sowie in Teilbereichen auch die Bezirke der Landgerichte Bielefeld und Detmold. Das OLG hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben. Nach Auswertung der Anhörungen im Rechtsstreitverfahren der Hermann Grefer GmbH als Beklagte (vor dem Landgericht 2015) und Berufungsklägerin sowie der KME Germany AG und Co. KG als Streithelferin gegen den Caritasverband für das Dekanat Dorsten bestätigte die Berufungsinstanz das LG-Urteil gegen den Anlagenbauer. Sie stützte sich bei ihrer Einschätzung unter anderem auf das Gutachten des bestellten Sachverständigen Wolfgang Peglow. Die Grefer GmbH hatte gegen den Caritasverband geklagt, weil der Betrieb im Wasser den Schuldigen sieht und das Wasser – und damit die Wasserqualität – der Caritasververband nun mal selbst beim RWW Mülheim, Betreiber des Wasserwerks Holsterhausen, einkauft. Nicht er, der Anlagenbauer. Wenn sich dieses eingekaufte Wasser nicht mit den Rohren vertrage, müsse sich den Korrosionsschuh auch der Caritasverband anziehen.

Von Bernd Genath
Düsseldorf
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