Diese Schallschutzstufen gelten für Geräusche aus fremden Wohnungen gegenüber schutzbedürftigen Räumen. Zu diesen zählt die VDI 4100 alle Aufenthaltsräume ab 8 m² Fläche – also auch entsprechend große Badezimmer. Damit soll das Schutzziel nach mehr Vertraulichkeit und Intimität erreicht werden.
Über die Schallschutzstufen für Geräusche aus fremden Wohnungen können nach VDI 4100 darüber hinaus Schallschutz-Anforderungen an den eigenen Bereich vereinbart werden. Hier nennt das Regelwerk die beiden Schallschutzstufen SSt EB I und SSt EB II. Dabei ist allerdings vorab sorgfältig zu prüfen, ob solche Festlegungen bei dem geplanten Grundriss oder der gegebenen Anordnung von Räumen überhaupt erreicht werden können. In der VDI 4100 heißt es dazu: „Bei `offener Bauweise´ lassen sich die Empfehlungen … im Allgemeinen nicht erreichen.“
Schallschutznachweis gefordert
Die Schallschutzstufen SSt I bis SSt III können in der Regel je nach Anforderung mit der aktuellen Bautechnik oder mit nur geringem Mehraufwand erbracht werden – zum Beispiel durch entsprechende Vorwandsysteme. Für diese Systeme wurden bereits von den Herstellern schallschutztechnische Prüfungen durchgeführt und die Ergebnisse zur Verfügung gestellt. Sie basieren auf praxistypischen Musteraufbauten wie zum Beispiel eine halbhohe Installationswand vor einer Massivwand mit einer flächenbezogenen Masse von 220 kg/m². Der Planer hat damit eine Arbeitsgrundlage für den schalltechnischen Eignungsnachweis, den er im Rahmen der Ausführungsplanung über die am Bau vorgesehene Installationswand zu erstellen und dem Fachhandwerker zu übergeben hat (siehe unten). Je nach Aufbau und verwendetem Vorwandsystem unterscheiden sich die übertragenen Schallpegel.
Über Gebäudekonstruktion und Grundriss kann aber schon in der Planung auf erhöhten Schallschutz Einfluss genommen werden. Schutzbedürftige Räume sollten beispielsweise generell nicht unmittelbar an Wänden mit Geräuschquellen liegen, Bäder und Küchen außerdem möglichst übereinander angeordnet werden.
Die VDI 4100:2012-10 macht keine Angaben zu den Nutzergeräuschen, die ebenfalls für das Bad typisch sind. Dazu gehören beispielsweise das Öffnen und Schließen eines WC-Deckels oder das Abstellen eines Zahnputzbechers auf dem Waschtisch bzw. der halbhohen Vorwand. Ein Grund dafür ist, dass die Geräusche nur schlecht reproduzierbar sind und von der jeweiligen Bausituation abhängen. Im Allgemeinen geht man davon aus, „dass diese Geräusche – bei bestimmungsgemäßer Nutzung – durch Verwendung üblicher Maßnahmen zur Körperschalldämmung bei der Montage von Sanitärausstattungsgegenständen und Schränken so weit wie möglich gemindert werden.“
Systeme entscheidend
Zur Verwendung üblicher Maßnahmen zur Körperschalldämmung gehören in diesem Zusammenhang natürlich auch die Montagevorgaben, die seitens der Hersteller zu den schallschutzgeprüften Vorwandsystemen gemacht werden. So muss zum Beispiel die Vorwandkonstruktion immer auf dem Rohfußboden erfolgen und gegenüber dem schwimmenden Estrich schalltechnisch entkoppelt sein. Bei Rohrbefestigungen oder Wandscheiben ist gleichfalls auf eine entsprechende Schallentkopplung zu achten. Rohrleitungen sollten darüber hinaus bei Vorwandinstallationen idealerweise immer an der Vorwand und nicht am Mauerwerk befestigt werden.
Aus schalltechnischer Sicht stellen bei der Sanierung im Bestand und im Neubau die Vorwandsysteme im Trockenbauverfahren eine optimale Lösung dar. Gerade der Vorteil des erheblich geringeren Gewichtes ist für Gebäude im Bestand auch von statischer Seite von Vorteil.
Der schalltechnische Eignungsnachweis
Fachplaner haben die Pflicht, einen schalltechnischen Eignungsnachweis zur am Bau vorhandenen Installationswand zu erstellen und dem Fachhandwerker zu übergeben. Solche Eignungsnachweise sind zum Beispiel erforderlich für