Welche Vorschriften zur Barrierefreiheit gilt es zu beachten? Woran können sich Sanitärplaner orientieren? Welche Lösungen empfehlen sich?
Barrierefrei bauen – DIN-konform planen
Dienstag, 02.02.2021
Beim Neubau von Mehrfamilienhäusern in Deutschland sieht der Gesetzgeber unter anderem auch die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum vor. Er reagiert damit auf die demografische Entwicklung, die künftig noch mehr altersgerechte Wohnungen erforderlich macht. Wie viele Wohnungen in einem Neubau gemäß Landesbauordnung (LBO) barrierefrei zu gestalten sind, variiert je nach Bundesland. Meistens müssen mindestens die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei errichtet werden. In Wohnungen mit mehreren Sanitärräumen muss zudem mindestens einer davon barrierefrei nutzbar sein.
Die Landesbauordnungen der verschiedenen Bundesländer regeln, welche Anforderungen bei Bauvorhaben zu beachten sind. Beim Thema „Barrierefreiheit“ orientieren sich die LBO an den Normen zur Barrierefreiheit in Wohnungen, die in der DIN 18040 definiert sind. Diese gilt für alle Neubauten, ist jedoch auch bei Umbauten und Modernisierungen richtungsweisend. So ist die Bewilligung von Fördergeldern für die barrierefreie Badgestaltung in Wohnungen in der Regel mit der Einhaltung der DIN 18040-2 verknüpft.
Barrierefreie Badgestaltung nach DIN-Norm
Beim Umbau von Wohnraum hin zu einer barrierefreien Umgebung geht es um die Beseitigung von Stolperfallen und Einschränkungen der Mobilität. Für eine DIN-konforme barrierefreie Gestaltung des Bades heißt das: Waschtische sollen auch im Sitzen benutzbar und Duschen bodeneben sein mit einer Absenkung unter 2 Zentimetern. Diese müssen dabei mindestens 120 x 120 Zentimeter messen – und für die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung 150 x 150 Zentimeter. Der Duschboden im barrierefreien Bad muss rutschhemmend nach Bewertungsgruppe B sein und sollte sich – so eine Empfehlung – optisch und haptisch vom übrigen Badezimmerboden abheben.
Im Detail schreibt die DIN 18040-2 weiterhin vor, dass im barrierefreien Bad vor Sanitärgegenständen, wie zum Beispiel Waschtisch und WC, eine Bewegungsfläche von mindestens 120 x 120 Zentimetern einzuhalten ist. Für die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung gemäß DIN 18040-2 R sogar 150 x 150 Zentimeter. Diese Bewegungsflächen dürfen sich allerdings überschneiden.
Aber: Über ein Drittel der Bäder in Deutschland sind nur 6 Quadratmeter groß und kleiner. Und je kleiner der Badezimmer-Grundriss, desto anspruchsvoller ist die Planung unter Einhaltung der geforderten Bewegungsflächen. Hilfreich im Kleinbad ist es, wenn ein Teil des Duschbereiches in die Bewegungsfläche des Bades eingeplant werden kann. Dies ist möglich, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehören zum Beispiel ein niveaugleicher Einbau der Dusche, eine rutschhemmende Oberfläche sowie ein maximales Gefälle von 2 Prozent. Zudem darf die Dusche keine Abtrennung besitzen oder diese muss zumindest beweglich sein, sodass sie bei Bedarf weggeklappt werden kann.
Heute lassen sich mit Speziallösungen selbst Minibäder barrierefrei gestalten. Ein Beispiel: Die von DIN CERTCO geprüfte und zertifizierte „Cayonoplan Multispace“ von Kaldewei ermöglicht eine DIN-konforme Badgestaltung und vergrößert den Bewegungskomfort im Bad, da bis zu 60 Prozent ihrer Fläche in die Bewegungsfläche des Bades eingeplant werden können. Damit ist die „Cayonoplan Multispace“ die erste Duschfläche, mit der sich selbst kleine Bäder von gerade einmal 4 Quadratmetern barrierefrei nach DIN 18040-2 ausstatten lassen.
Mit „DIN Barrierefrei“-Siegel auf Nummer sicher gehen
Grundsätzlich müssen SHK-Profis bei der barrierefreien Badgestaltung sicher sein, dass der von ihnen geplante und installierte Duschplatz DIN-18040-2-konform ist. Orientierung und Sicherheit gibt das durch DIN CERTCO – eine Tochtergesellschaft des TÜV Rheinland – vergebene Zertifizierungszeichen „DIN Barrierefrei“. Badlösungen mit dem „DIN Barrierefrei“-Siegel geben SHK-Fachplanern und Installateuren bereits beim Planen und Einbauen das gute Gefühl, jederzeit auf der sicheren Seite zu sein, dass die vom Bauherrn oder Investor vorgeschriebene barrierefreie Badplanung DIN-konform umgesetzt wurde – auch bei schwierigen Einbausituationen oder Grundrissen.
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