Fazit
Rückzug, Ruhe und Konzentrationsmöglichkeiten sind gängige Nutzererwartungen an Gebäude. In dieser Annahme bestärken zusätzlich Ankündigungen wie „Komfortwohnungen“ oder „Luxusbüros“. Löst ein Gebäude die Erwartung hinterher nicht ein, liegt das meist am Schallschutz. Hart am Baukörper anliegende Haustechnikanlagen, akustisch ungünstig eingestellte Sanitärausstattung oder schlecht gedämmte Rohre sind häufige Übeltäter. Sind zum Beispiel Fallgeräusche von Abwasser deutlich wahrnehmbar und liegen diese auch objektiv über komfortverträglichen Grenzwerten, geraten Baubeteiligte in die Bredouille. Die Empfehlung lautet, immer eine klare vertragliche Festlegung der zu erbringenden akustischen Leistung anzustreben.
Abzuraten ist von der DIN 4109 als Grundlage. Vielmehr liefern VDI 4100 SSt II und III sowie die Komfortstufen der DEGA-Empfehlung 103 akustisch sichere Werte. Außerdem sollten Schallschutzmaßnahmen bereits in einer frühen Projektphase geplant und ausführende Unternehmen über die zu erbringende Leistung bereits bei der Ausschreibung gesondert aufgeklärt werden. Nachbesserungen im Schallschutz sind häufig nicht oder nur mit großem Aufwand möglich. Fällt die Entscheidung auf kombinierten Schall- und Schwitzwasserschutz wie den von Missel, sind Entwässerungsleitungen einfach, sicher und universal ausgestattet. Zudem liegen benötigte akustische Prüfzeugnisse vor. Diese sind – ähnlich wie beim Brandschutz – notwendig, um die Leistungsfähigkeit der geplanten und eingesetzten Lösung dokumentieren zu können.