Die Hauseinführung ist oftmals erster „Angriffspunkt“ für in die Gebäudehülle eindringendes Wasser. Deshalb muss sie vor allem gut abgedichtet sein. Häufig kommen dabei Kanalgrundrohre (KG-Rohre) für den Hausanschluss der Gas-, Wasser-, Strom- und Kommunikationsleitungen zum Einsatz. Die entsprechen inzwischen nicht mehr dem Stand der Technik. Daher sehen immer mehr Stadtwerke und Netzbetreiber KG-Rohre kritisch.
Wertvolle Tipps für den Hausbau: Hauseinführungen
KG-Rohre werden kritisch gesehen
Dienstag, 04.04.2017
Entsprechende Hinweise finden sich inzwischen auf den Webseiten vieler Stadtwerke und Netzbetreiber. Ein aktuelles Beispiel: „Es ist ab dem 01.Juli 2016 nicht mehr gestattet, Kanalgrundrohre (KG-Rohre) oder andere, nicht zertifizierte Rohrleitungen, als Schutzrohre für Versorgungsleitungen für Hausanschlüsse zu verwenden. Die verschiedenen Hersteller von Mehrsparten-Hauseinführungen bieten daher Bauherrenpakete für Gebäude an, die mit oder ohne Keller ausgestattet sind. Die Bauherrenpakete sind bei jedem Baustofffachhandel erhältlich, jedoch nicht bei Baumärkten. Der Bauunternehmer sollte im Zuge der Errichtung der Kellerwände bzw. der Sohlplatte die Mehrsparten-Hauseinführung einsetzen.“ (Stadtwerke Ahaus)
KG-Rohre sind „out“
Das spiegelt die technische Entwicklung der letzten Jahre: Stadtwerke respektive Netzbetreiber bestehen vermehrt auf regelgerechten und zertifizierten Einführungssystemen für den gas- und wasserdichten Anschluss für Wasser, Gas, Strom und Kommunikation.
Die häufig installierten KG-Rohre erfüllen diese Kriterien nicht mehr. Diese Tendenz scheint unter (privaten) Bauherren und Handwerkern vielerorts allerdings noch unbekannt. So werden laut Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V. (FHRK) in mehr als 60 Prozent der nicht unterkellerten Neubauten nach wie vor KG-Rohre einbetoniert. Der Verband sieht die Verbreitung von geprüften, vom DVGW zugelassenen Hauseinführungssystemen insgesamt aber auf einem guten Weg: Mehr als 30 Prozent der Neubauten würden derzeit mit Mehrsparten-Hauseinführungen ausgerüstet.
A und O ist die rechtzeitige Planung
Für Bauherren und Planer hat der Verband praktische Tipps: „Regelgerechte Hauseinführungssysteme benötigen eine rechtzeitige Planung. Bereits die Durchdringung in der Bodenplatte oder Kellerwand sollte mit einem Futterrohr erfolgen. Dieses nimmt das Hauseinführungssystem sicher auf. Über die zum System passenden Leerrohre lassen sich die Rohre und Kabel leicht verlegen. Schwieriger ist dieses in KG-Rohren. Vor allem, wenn die Durchmesser der aus vielen Einzelelementen bestehenden Rohrbögen nicht normgerecht sind. Oft ist das Einschieben der Leitungen kaum möglich und erfordert Improvisationen, die den Vorgaben der Regelwerke selten entsprechen. Dringt dann Schleichgas oder Wasser in das Gebäude, steht die Frage nach dem Verantwortlichen im Raum.“
Weiter heißt es: „Um drohenden Mängeln mit den damit verbundenen Haftungsfragen vorzubeugen, empfiehlt der FHRK den Planern, DVGW-zugelassene Hauseinführungssysteme bereits in die Werkspläne und Ausschreibungstexte aufzunehmen. Mehrsparten-Hauseinführungssysteme sind zuverlässig dicht und benötigen nur eine statt vier Bohrungen. Sie vereinfachen den Bauablauf und verbessern die Wirtschaftlichkeit.“
„Wenn das Kind schon im Brunnen liegt…“
Wie aber sieht es aus, wenn nachträglich schon eingebaute KG-Rohre durch eine zulässige Hauseinführung ersetzt werden sollen? Der FHRK empfiehlt: „Die Lösung? Da KG-Rohre mit dem Beton keine innige Verbindung eingehen, lassen sie sich leicht herausschneiden. In die Bodenöffnung kann anschließend ein Hauseinführungssystem eingesetzt werden. Statt einer einzigen Gebäudeeinführung für alle Versorgungsleitungen benötigte der anfragende Bauherr allerdings vier Einzel-Hauseinführungen. Das geht ins Geld...“
Im Falle der Verantwortung beispielsweise für eindringendes Wasser muss im Übrigen zwischen Hauseinführung und Hausanschluss unterschieden werden. Juristisch ist die Einführung nämlich Teil der baulichen Voraussetzungen für den Anschluss und fällt so grundsätzlich in die Verantwortung des Bauherren/Anschlussnehmers. Mehr Info unter: www.fhrk.de