Während sich Endkunden in der Folge unter anderem über
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einen reduzierten Waschmitteleinsatz,
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weniger Hautreizungen oder
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leichter zu reinigende Duschen ohne hartnäckige Kalkflecken
freuen können, sind aus Sicht des Fachhandwerks die technischen Vorteile für die Trinkwasser-Installation als wesentlich weitreichender einzuschätzen:
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Trinkwasser-Installationen werden immer „schlanker“ aus-gelegt, um das zirkulierende Trinkwasservolumen zum Schutz vor Hygienerisiken so gering wie möglich zu halten. Selbst geringfügige Kalkablagerungen an den Rohrinnenwandungen können also aufgrund der dadurch zwangsläufig höheren Rohrreibungszahl λ zu durchaus spürbaren Druckverlusten, also zu Versorgungsproblemen an der „letzten Zapfstelle“ führen.
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Kalkablagerungen an der Rohrinnenwandung führen zu einer turbulenten Strömung mit dem Risiko, dass Ablagerungen abgerissen und die gebildete Schutzschicht an der Rohrinnenwand beschädigt wird. Lochkorrosion wäre die Folge. Zudem steigen hygienische Risiken, da sich an der zerklüfteten Oberfläche leichter Nährstoffe festsetzen können, die Legionellenwachstum begünstigen.
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Durch die über eine Weichwasseranlage konstant definierte Wasserhärte bleibt die Auswahl einsetzbarer Rohrwerkstoffe offen. Es gibt keine Einschränkungen wie beispielsweise für Kupfer bei originär zu weichem Wasser (unter Beachtung der pH- und TOC-Werte gemäß DIN 50930, Teil 6).
BAFA fördert Investitionen
Der verlässlich konstante Härtegrad des Trinkwassers in einer Hausinstallation durch eine Weichwasseranlage nach dem Ionentauscherprinzip hat darüber hinaus konkrete Vorteile für die Betriebssicherheit hoch effizienter Heizungsanlagen. So sind zum Beispiel bei bestimmten Wärmeübertrager-Konstruktionen in Brennwertgeräten schon durch geringe Kalkablagerungen deutliche Effizienzeinbußen nachgewiesen. Dem trägt auch die neue VDI-Richtlinie 2035 „Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen“, Blatt 1 und 2, Rechnung. Danach ist bei Kleinanlagen (< 50 kW) bezüglich der Härteanforderungen an das Füll- und Ergänzungswasser der spezifische Wasserinhalt des Wärmeerzeugers gemäß Richtwerttabelle zu berücksichtigen. An hoch effiziente Wärmeerzeuger mit einem spezifischen Wasserinhalt < 0,3 l/kW (z. B. Umlaufwasserheizer) werden also höhere Anforderungen gestellt; bei Überschreiten des Richtwerts ist eine Enthärtung des Füll- und Ergänzungswassers zwingend erforderlich. Da – umgekehrt – die Weichwasseranlage gleichzeitig die Effizienz insbesondere der Trinkwarmwasserbereitung steigert, werden Investitionen in solche Anlagen auch durch das Bundesamt für Wirtschaft & Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen dabei neben den Anschaffungskosten auch die Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie Kosten der erforderlichen Umfeldmaßnahmen.
Automatische Betriebsweise
Erreicht wird der Effekt der Wasserenthärtung bei Ionentauscheranlagen, indem das Trinkwasser über ein spezielles Regeneriersalz geführt wird. Dabei werden Kalzium- und Magnesium-Ionen (also: Kalk) durch „weiche“ Natrium-Ionen ersetzt. Die gewünschte Wasserhärte selbst wird dann an der nachgeschalteten, elektronisch gesteuerten Verschneide- und Umgehungseinheit eingestellt. Sollte über diese Einheit eine zu hohe Anreicherung des Regeneriersalzes mit Kalzium- und Magnesium-Ionen festgestellt werden, erfolgt automatisch eine Rückspülung, um einen Härtedurchbruch und damit ungewünschte Kalkeinträge in das nachgeschaltete Rohrleitungsnetz zu verhindern. Der Trinkwassereinsatz für die Rückspülung ist dabei auf ein absolut notwendiges Mindestmaß reduziert, so dass sich der Gesamtwasserverbrauch eines 4-Personen-Haushaltes im Durchschnitt nur um etwa 2 bis 3 Prozent (!) erhöht. Bei einem Gesamtverbrauch von etwa 170 m³ pro Jahr entspräche das einem zusätzlichen Bedarf von rund 4 m³. Die Mehrkosten betragen also kaum mehr als 50 Cent pro Monat [6].