Das hervorragende Trinkwasser aus der Leitung kann in Deutschland überall bedenkenlos konsumiert werden.
Wassersicherheitsplan fordert Risikomanagement im Gebäude
Mittwoch, 28.12.2022
Als Naturprodukt schmeckt es zwar in jeder Region anders, die Wasserqualität ist aber deutschlandweit in der Trinkwasserverordnung geregelt. Die Grenzwerte gelten direkt am Wasseraustritt an der Entnahmestelle, diese sind allerdings Teil der Hausinstallation und nicht im Verantwortungsbereich des Wasserversorgers. Ab 12. Januar 2023 ist gemäß EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 der sogenannte „Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI)“ explizit für das Risikomanagement und die Dokumentation der Trinkwasser-Installation im Gebäude zuständig. Dem SHK-Handwerk kommt eine wichtige Rolle zu, wenn es um die fachgerechte Beratung und Umsetzung geht.
Gemäß der EU-Richtlinie sind die Einzugsgebiete zur Gewinnung von Wasser für den menschlichen Gebrauch sowie die Versorgungssysteme einer Risikobewertung und einem Risikomanagement zu unterziehen. Damit soll sichergestellt werden, dass vom Versorger ausschließlich einwandfreies Trinkwasser bereitgestellt wird. All das ist in Deutschland bereits gelebte Praxis.
Ab dem Eintritt in die Hausinstallation ist Artikel 10 der Trinkwasserrichtlinie anzuwenden. Ziel ist die sichere Verteilung und Bereitstellung des Wassers im gesamten Gebäude. Um Gefährdungen möglichst früh zu entdecken und Risiken vorzubeugen, setzt die Europäische Kommission auch innerhalb von Gebäuden auf das System des Wassersicherheitsplans.
Ein konkreter Leitfaden ist die im Frühjahr veröffentlichte CEN/TR 17801. Gerade noch rechtzeitig vor der rechtlich verpflichtenden Umsetzung soll das Dokument bis Anfang 2023 auch in deutscher Sprache vorliegen.
Warum auch das SHK-Handwerk betroffen ist
Für die Erstellung und Umsetzung des Wassersicherheitsplans im Gebäude ist der Hauseigentümer, die Eigentümergemeinschaft, die Baugenossenschaft, der Vermieter oder die Hausverwaltung – kurzum der Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI) – verantwortlich. Dafür benötigt er ein interdisziplinäres Team, das auch Personen mit dem technischen Wissen über die Trinkwasser-Installation selbst sowie deren Instandhaltung umfasst.
Der Wassersicherheitsplan ist daher gerade für Planer und Errichter von Trinkwasser-Installationen eine Chance, sich bei den Kunden mit zusätzlichen Dienstleistungen als Experte zu positionieren, bestehende Kunden in ihrem Vertrauen zu bestärken, neue Kunden anzusprechen und Zusatzaufträge zu lukrieren. Der Wassersicherheitsplan selbst beruht • auf einer Systembeschreibung, • einer Systembewertung, • dem Festlegen von Maßnahmen zur Risikobeherrschung und • dem Verifizieren dieser Maßnahmen. • Revision
Durch die umfassende Dokumentation der Trinkwasser-Installation des gesamten Gebäudes können mögliche Gefahrenpunkte identifiziert und so auch die Instandhaltung über den ganzen Gebäudelebenszyklus verbessert werden. Das Risikomanagement muss sowohl periodisch als auch anlassbezogen überarbeitet werden. Damit ist sichergestellt, dass der Wassersicherheitsplan stets aktuell gehalten und bei unerwarteten Ereignissen umgehend angepasst wird.
Wassersicherheitsplan als Teil der
Obwohl in keinem Gesetzestext explizit festgehalten, kennt das deutsche Recht schon lange den Begriff der „allgemeinen Verkehrssicherungspflicht“. Jeder, der eine Gefahrenquelle schafft, muss dafür sorgen, dass andere nicht gefährdet werden. So hat der UsI darauf zu achten, dass in seiner Liegenschaft niemand zu Schaden kommt. Er muss Maßnahmen treffen, um eventuelle Gefahren abzuwenden. Dies gilt nicht nur für die bauliche Sicherheit des Gebäudes selbst, sondern auch für alle technischen Anlagenteile. Bezogen auf die Trinkwasser-Installation hilft der Wassersicherheitsplan bei der Festlegung und Validierung dieser Maßnahmen und reduziert bei entsprechender Umsetzung das Haftungsrisiko. Der Wassersicherheitsplan ist ein individuell auf die jeweilige Trinkwasser-Installation mit ihren örtlichen Gegebenheiten und ihrem Nutzungsverhalten zugeschnittenes Dokument, das insbesondere auch die Vorgaben für Betriebskontrollen, mikrobiologische Untersuchungen sowie Inspektions- und Wartungsarbeiten umfasst. Auch wenn es bislang nicht so bezeichnet wurde, haben alle, die ihre Trinkwasser-Installation bereits jetzt regel- und gesetzeskonform betreiben, einen zentralen Teil des Wassersicherheitsplans schon umgesetzt. Sie haben mit der CEN/TR 17801 die Möglichkeit, ihr bisheriges Vorgehen objektiv zu evaluieren und bei Bedarf ergänzende Maßnahmen zu setzen. Alle anderen profitieren bei der Einführung des Wassersicherheitsplans direkt vom europäischen Leitfaden mit seinen Vorgaben für die wesentlichen Aspekte eines Risikomanagements.
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