Vor diesem Hintergrund ist dem Fachhandwerker zu empfehlen, schon bei der Übergabe der Installation oder nach einer Anlagendesinfektion neben anderen mikrobiologischen Parametern in Anlehnung an die VDI/DVGW 6023 und das DVGW Arbeitsblatt W 556 immer auch den Parameter „Legionellen“ untersuchen zu lassen, selbst wenn anzunehmen ist, dass die Befunde unauffällig sein werden. Das ist in den meisten Fällen der Fall, aber eben nicht immer.
Nur durch diese Vorgehensweise lässt sich auch nach der oben genannten Pflichtuntersuchung gemäß § 14 b TrinkwV noch klären, ob die Legionellenkontamination durch einen unzureichenden Wasserwechsel schon vor der Übergabe entstanden ist oder erst danach. Im ersten Fall wäre der Fachhandwerker dafür verantwortlich und haftbar, im zweiten der Gebäudebetreiber.
Sind Probenahmestellen Pflicht?
Die TrinkwV fordert in §14 b (3): „Der Unternehmer und der sonstige Inhaber der Wasserversorgungsanlage haben sicherzustellen, dass an der Wasserversorgungsanlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geeignete Probennahmestellen vorhanden sind.“
Warum sind Probenahmeventile sinnvoll?
Die Probenahmestellen in einer Trinkwasser-Installation für orientierende und weiterführende Legionellen-Untersuchungen beschreibt seit 25 Jahren das DVGW-Arbeitsblatt W 551, das erstmalig 1993 erschien. Im Abschnitt 9.1 „Orientierende Untersuchungen“ finden sich wichtige Hinweise zur systemischen Untersuchungen gemäß TrinkwV.
Ein weiteres wichtiges Regelwerk zur Probenahme ist die im § 14 b geforderte DIN EN ISO 19458. Bei einer Untersuchung auf Legionellen muss die Probenahme gemäß Zweck b) dieser Norm erfolgen. Dies bedeutet, dass der Einfluss der Entnahmearmatur auf das Untersuchungsergebnis so gering wie möglich sein soll. Daher sind z. B. Strahlregler, Duschschläuche und Duschköpfe zu entfernen. Erfolgt dies nicht, liegt „keine normkonforme Probenahme“ vor und die Untersuchung entspricht „damit nicht den Anforderungen für eine systemische Untersuchung nach TrinkwV“ (UBA-Empfehlung Legionellen-Untersuchung). Doch nicht jeder Probenehmer hat jeden Schlüssel für alle Typen von Strahlreglern zur Verfügung oder kann Duschköpfe und -schläuche entfernen. Daher ist allein schon aus Kostengründen und im Sinne belastbarerer Untersuchungsergebnisse die Einmal-Investition in Probenahmeventile sinnvoll.
Ein weiterer Grund liegt in der Technik von Armaturen. Die UBA-Empfehlung fordert: „Die Beprobung von Mischwasser ist zu vermeiden“. Anschließend benennt sie „Einhebel-Mischbatterien“, bei denen „dies nicht immer zu gewährleisten“ ist. Dieser Armaturentyp ist sicherlich exemplarisch gemeint, denn die Aussage gilt gerade auch für Armaturen mit Mischwellen und für Entnahmestellen hinter Thermostaten. Bei letzteren wird bestimmungsgemäß immer Kaltwasser zugemischt, um die Temperatur auf die in DIN EN 806-2 Kapitel 9.3.2 geforderten Temperaturen für „Krankenhäuser, Schulen, Seniorenheime“ aber auch „Kindergärten und Pflegeheime“ zu begrenzen (Bild 3).
Vor diesem Hintergrund sind spezielle Probenahmeventile der Garant für eine fachgerechte Beprobung und für aussagekräftige Befunde (Bild 4). Die TrinkwV führt in § 14b (3) generell zum Thema „Probenahmestellen“ aus: „Der Unternehmer und der sonstige Inhaber der Wasserversorgungsanlage haben sicherzustellen, dass an der Wasserversorgungsanlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geeignete Probennahmestellen vorhanden sind.“
Fazit:
Die Trinkwasserverordnung fordert systemische Untersuchungen auf Legionellen, die der orientierenden Untersuchung gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 551 entsprechen. Diese Untersuchungen müssen bei allen Großanlagen mit Wasservernebelung (zum Beispiel Duschen) im öffentlichen und gewerblichen Bereich nach jedem Umbau und jeder Neuerrichtung einer Trinkwasser-Installation im Zeitraum von 3 bis 12 Monaten nach der Inbetriebnahme erfolgen. Um sich selber abzusichern, wird dem Fachhandwerker empfohlen, schon vor der Übergabe eine Legionellenuntersuchung durchführen zu lassen. Die dazugehörigen Probenahmen müssen ohne Strahlregler, Duschköpfe und -schläuche erfolgen. Die Beprobung von Mischwasser ist auszuschließen. Am sichersten ist daher in den meisten Fällen die Probenahme über spezielle Probenahmeventile wie zum Beispiel unmittelbar am Eckregulierventil.