Alle privaten und öffentlichen Institutionen und Unternehmen, die Wasser für den menschlichen Gebrauch bereitstellen, unterliegen strengen Richtlinien.
Von der Entnahmequelle bis zum Wasserhahn – die neue EU-Trinkwasserrichtlinie
Mittwoch, 19.01.2022
Diese Maßnahmen schützen die öffentliche Trinkwasserversorgung, die Teil der nationalen kritischen Infrastruktur ist. Sauberes, qualitativ hochwertiges und unbedenkliches Trinkwasser ist daher das erklärte Ziel der aktualisierten EU-Richtlinie 2020/2184 |1. Sie ist am 12. Januar 2021 in Kraft getreten und muss innerhalb von zwei Jahren von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.
Neben den definierten Verantwortlichkeiten für Wasserversorger ist neu die Risikobewertung von Hausinstallationen hinzugekommen, die vor allem prioritäre Örtlichkeiten betrifft. Die Bewertung des Risikos soll dabei durch Implementierung eines Wassersicherheitsplans (WSP) erfolgen, der es ermöglicht, präventiv auf potenzielle Gefährdungsereignisse zu reagieren und diese mittels eines risikobasierten Ansatzes zu überwachen.
Zum Schutz der Wasserqualität sind in der Europäischen Union bereits mehrere Vorgaben für Wasserversorger rechtlich bindend. In Deutschland gehören dazu die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) |2 und die vom Fachverband DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) erarbeiteten Leitlinien für das Risiko- und Krisenmanagement DIN EN 15975-1 |3 und DIN EN 15975-2 |4. Darüber hinaus haben alle Institutionen und Unternehmen, die in irgendeiner Weise Wasser zur Verfügung stellen, grundsätzlich dafür zu sorgen, dass sie die allgemein anerkannten Regeln der Technik bei Planung, Bau und Betrieb von Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser einhalten. |5
Prioritäre Örtlichkeiten mit mehr Verantwortung
Der risikobasierte Ansatz der EU-Richtlinie EU 2020/2184 enthält drei essenzielle Komponenten (Art. 8-10) |1 und betrifft die gesamte Versorgungskette bis hin zur Austrittsstelle:
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1.Risikobewertung und Risikomanagement der Einzugsgebiete von Entnahmestellen, die im Einklang mit den Leitlinien und dem WSP-Handbuch der Weltgesundheitsorganisation (WHO) liegen.
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2.Risikobewertung und Risikomanagement des Versorgungssystems, also die Möglichkeit für Wasserversorger, die Überwachung auf Hauptrisiken abzustimmen und notwendige Maßnahmen zum Management der ermittelten Risiken zu treffen (betrifft Entnahme, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung des Wassers).
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3.Risikobewertung von Hausinstallationen, das heißt potentielle Gefährdungen durch Hausinstallationen, wie Legionellen oder Blei.
Da die Qualität des Wassers nicht nur von den Vorsorgemaßnahmen der Wasserversorger abhängt, sondern auch vom Zustand der Hausinstallationen, über die das Wasser für den menschlichen Gebrauch genutzt wird, ist dieser Punkt explizit in die neue EU-Richtlinie aufgenommen worden. Es ist zu erwarten, dass zukünftig auch für Hausinstallationen ein risikobasiertes Managementsystem (z.B. eine Gefährdungsanalyse) gesetzlich vorgeschrieben wird. Davon betroffen sind vor allem prioritäre Örtlichkeiten wie Krankenhäuser, Gesundheitseinrichtungen, Altenheime, Kindergärten und Schulen, aber auch Örtlichkeiten, an denen viele Menschen verkehren und an denen sie potentiellen, wasserassoziierten Risiken ausgesetzt sind, etwa Hotels, Restaurants, Sport- und Einkaufszentren. |1
Potentiell gesundheitsschädliche Verunreinigungen, wie sie etwa durch veraltete Bleirohre oder Baumaßnahmen hervorgerufen werden können, aber auch Kontaminationen durch pathogene Keime, etwa Legionellen oder P. aeruginosa, die durch Stagnation oder zeitweilige Außerbetriebnahme entstehen und sich verbreiten können, zählen zu den häufigsten wasserassoziierten Krankheitserregern |6. Sie sollen durch die gezielte Analyse des Risikos und der damit verbundenen Präventionsmaßnahmen verhindert werden. Das risikobasierte Managementsystem befasst sich auch mit den Fragen, was im Fall der Fälle genau passieren kann, welche gesundheitlichen Risiken damit jeweils verbunden sind, wie diese Risiken beherrscht werden können und wie sichergestellt werden kann, dass diese auch behoben werden können.
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