Viega stellt auf Anforderung praxisgerechte Brandschutzschilder zur Verfügung, auf denen die Art der Abschottung usw. direkt angekreuzt werden können.
Viega bietet Unterstützung bei Umsetzung
Jetzt Kennzeichnungspflicht für alle klassifizierten Rohrabschottungen
Freitag, 18.06.2021
Für Rohrabschottungen mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) und allgemeiner Bauartgenehmigung (aBG) besteht entsprechend den Anwendbarkeitsnachweisen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt, Berlin) eine Kennzeichnungspflicht. Durch einen Beschluss des Sachverständigen-Ausschusses für Leitungsanlagen (SVA) betrifft diese Kennzeichnungspflicht jetzt auch alle Rohrabschottungen mit einem allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis(abP), das von entsprechend zertifizierten Prüfinstituten/ Prüfanstalten ausgestellt wurde.
Ziel der Erweiterung ist die Gleichstellung aller klassifizierten Abschottungen im Sinne der Sicherung des Brandschutzes. Denn über 70 Prozent der Abschottungen, insbesondere bei Versorgungsleitungen, haben als Anwendbarkeitsnachweis ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. Vor Ort gab es nach der Installation bislang jedoch keine Möglichkeit, die fachgerechte Ausführung der Abschottung nachzuvollziehen.
Die Kennzeichnung soll dauerhaft mit einem Schild jeweils neben der Abschottung an der Wand bzw. der Decke befestigt sein, wie es bereits bei den abZ- und abG-Nachweisen bewährte Praxis ist.
Kennzeichnung bei Rohrabschottung nun einheitlich
Sichere Rohrabschottungen sind für den Brandschutz in Gebäuden unumgänglich, denn durch hohe Belegungsdichten und eine Vielzahl an Werkstoffen in unterschiedlichsten Kombinationen ist die Komplexität der Installationen – und damit die Vielfalt der Nachweise – in den letzten Jahren stark angestiegen. Eine Prüfung der Ausführungen von Rohrabschottungen ohne das Vorliegen des zugrunde gelegten Nachweises ist aber im Neubau wie im Bestand nicht möglich. Die Vereinheitlichung der Kennzeichnung bedeutet daher für alle am Bau Beteiligten einen großen Vorteil, das Bauen noch sicherer zu machen.
Für alle Rohrabschottungen muss die geltende Kennzeichnungspflicht zeitnah in den Ausschreibungen umgesetzt und in der Bauausführung und Bauüberwachung angewandt werden. Viega bietet dafür jetzt schon ein Brandschutzschild, auf dem durch einfaches Ankreuzen alle relevanten Rohrabschottungen (abZ, aBG und abP) dauerhaft gekennzeichnet werden können. Die dahinterstehenden, aktuellen Anwendbarkeitsnachweise für Viega-Rohrabschottungen stehen im Viega-Downloadbereich zur Verfügung (viega.de/anwendbarkeitsnachweise). Dort finden sich auch die jeweils gültigen Muster-Richtlinien sowie vertiefende Informationen.
Weiterführende Informationen: https://www.viega.de/de/produkte/anwendungen/brandschutz/brandschutzdokumentation.html