Da streiten sich die Geister: Der Europäische Gerichtshof hält die geltenden HOAI-Mindest- und Höchstsätze für unvereinbar mit dem EU-Recht. VBI und Bundesingenieurkammer hingegen warnen: Wegfall von verbindlichem Preisrecht gefährdet die Qualität am Bau!
Verstoßen HOAI-Mindest- und Höchstsätze gegen EU-Recht?
Hilferuf der Ingenieure: ein Wegfall gefährdet die Qualität am Bau!
Donnerstag, 28.02.2019
Der heutige Tag (28. Februar 2019) im Europäischen Gerichtshof bot ausreichend Zündstoff: Denn im Klageverfahren vor dem EuGH hat Generalanwalt Szpunar in seinen veröffentlichten Schlussanträgen gesagt, dass er die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI für unvereinbar mit dem EU-Recht hält.
Der VBI, als die führende Berufsorganisation unabhängig beratender und planender Ingenieure in Deutschland, teilt diese Rechtsauffassung definitiv nicht. Die von deutscher Seite vorgebrachten Argumente für eine Beibehaltung der entsprechenden Regelungen in der HOAI seien schlüssig. Die Leistungsbilder, hätten sich als wertvolles Gerüst und Richtschnur für das Planen und Bauen in Deutschland über Jahrzehnte hinweg etabliert. Sie seien für Auftraggeber und Auftragnehmer ein verlässlicher Rahmen und eine Anleitung für das Planen und Bauen in Deutschland.
In diesem Zusammenhang erklärt VBI-Hauptgeschäftsführer Roland Engels: „Abzuwarten bleibt nun das endgültige Urteil des EuGH. Sollte das Gericht den Schlussanträgen des Generalanwalts folgen, benötigen die Planer in Deutschland zügig eine praxistaugliche, wirtschaftlich tragbare und vor allem nachhaltige Lösung. Der VBI sieht gute Chancen, im Gespräch mit der Bundesregierung, die sich ihrerseits bereits inhaltlich für die Beibehaltung verbindlicher Mindest- und Höchstsätze ausgesprochen hat, eine Vereinbarung zu finden.“
Qualität am Bau gefährdet
Sollte der EuGH den Ausführungen des Generalanwalts folgen, befürchtet auch die Bundesingenieurkammer große Nachteile - vor allem für die Verbraucher. „Ein Wegfall des Preisrahmens, den die HOAI vorgibt, würde die Qualität beim Planen und Bauen massiv gefährden“, betonte der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer. „Jeder weiß, dass für einen zu niedrigen Preis keine hinreichende Qualität geliefert werden kann – das gilt auch für Ingenieurleistungen. Daher befürchten wir, dass nach einem Wegfall der Mindestsätze der HOAI nur noch der Preis darüber entscheidet, was beziehungsweise wie geplant und gebaut wird. Die Qualität wäre dann zweitrangig. Wer beim Planen spart, zahlt hinterher beim Bauen drauf“, führt Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer ergänzend aus.
Es bleibt also spannend. Das Urteil des EuGH wird für das zweite oder dritte Quartal 2019 erwartet.