SHK-Systemtechnik

Verbrühung – eine Näherung an ein unterschätztes Thema

Dienstag, 10.12.2019

Wie die oben stehenden Ausführungen zeigen, fordert das Regelwerk grundsätzlich Maßnahmen zum Verbrühungsschutz. Es empfiehlt zwar auch technische Möglichkeiten, lässt aber den Lösungsweg weitgehend offen. Um diese Sicherheitslücke zu schließen, wurden bereits einige Bundesländer aktiv und schufen eigene Gesetze, die sich bislang jedoch nur auf den Pflege- und Wohnbereich, nicht aber auf Kindertagestätten und Kindergärten, beziehen – obwohl sicherlich auch dort Maßnahmen zum Verbrühungsschutz notwendig sind.

„Der Freistaat Bayern hat bereits 2011 hier eine Vorreiterrolle übernommen und eine entsprechende Regelung in die Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) vom 27. Juli 2011 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 15/2011, Seite 346) aufgenommen. Gemäß § 8 Absatz 2 der Verordnung ist bei Badewannen-, Dusch- und Waschtischarmaturen ein Verbrühungsschutz erforderlich. Das Saarland hat nach einem Todesfall durch Verbrühungen in einem Pflegeheim im Mai 2013 ebenfalls eine konkrete Verfahrensweise umgesetzt“, wie Stefan Hell erläutert, Referent für Trinkwasser, Badebeckenwasser und Badegewässer, Stellvertretender Leiter des Referates E 2, Infektionsschutz, Pandemieplanung, Hygiene in medizinischen Einrichtungen, Trink- und Badewasser, Öffentlicher Gesundheitsdienst: „Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens nach einem Todesfall durch Verbrühungen wurde aufgrund des Obduktionsergebnisses (starke Verbrühungen – Temperatur 56,7 °C) in allen saarländischen Pflegeheimen der Verbrühungsschutz kritisch hinterfragt.

Die Heimaufsicht hatte daraufhin die Einrichtungen mit Hinweis auf den § 2 Absatz 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 13 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 1685 Saarländisches Gesetz zur Sicherung der Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalität volljähriger Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und volljähriger Menschen mit Behinderung (Saarländisches Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetz) vom 6. Mai 2009, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. August 2018 (Amtsblatt I S. 674)), schriftlich aufgefordert, entsprechende Nachweise von den Betreibern beziehungsweise von diesen beauftragten Fachinstallateuren vorzulegen.

Verständlicherweise gehört die explizite Forderung zur Prüfung der technischen Anforderungen an Verbrühungsschutzarmaturen und deren regelmäßige Wartung und Instandhaltung nicht zum Überwachungsumfang der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Die TrinkwV verweist jedoch an vielen Stellen auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Beispielsweise steht im § 17 (1): ‚Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser sind mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen, zu bauen und zu betreiben‘. Das an Entnahmestellen für Warmwasser (PWH) mindestens 55 °C anstehen, ist den einschlägigen Regelwerken wie dem oben bereits zitierten DVGW Arbeitsblatt W 551 zu entnehmen.

Die Verpflichtung zur Ausrüstung mit geeigneten Armaturen obliegt dem Betreiber der Einrichtung (Verkehrssicherungspflichten, Sorgfalts- und Aufsichtspflichten). Weiterhin sind die Anforderungen des bereits oben zitierten Arbeitsschutzes zu beachten (Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR-A4-1 finden sich unter Punkt 6.4).

Die Bundesländer gehen jedoch sehr unterschiedlich mit dem Thema Verbrühungsschutz um, wie eine Länderumfrage zu Regelungen des Verbrühungsschutzes in Senioren- und Pflegeheimen zeigte. Ein bundeseinheitlicher Standard bzw. Regelungen zum Verbrühungsschutz existieren demnach nicht.“

Mikrobiologische Probenahmen

Da Armaturen mit Verbrühungsschutz grundsätzlich Mischwasser liefern, wenn sie auf „Heißwasser“ eingestellt sind, müssen mikrobiologische und chemische Probenahmen grundsätzlich vor den Thermostaten und vor Armaturen mit Sicherheitsanschlägen genommen werden (Abbildung 5).

Sind an Eckventilen oder in Waschtisch-Armaturen (z. B. Xeris E-T, Schell) Thermostate zum Schutz der Nutzer installiert, so muss die Probenahme und die Ermittlung der Systemtemperatur im Rahmen von Legionellenuntersuchungen unbedingt vor den thermostatischen Einrichtungen erfolgen.
Quelle: Schell
Bild 5: Sind an Eckventilen oder in Waschtisch-Armaturen (z. B. Xeris E-T, Schell) Thermostate zum Schutz der Nutzer installiert, so muss die Probenahme und die Ermittlung der Systemtemperatur im Rahmen von Legionellenuntersuchungen unbedingt vor den thermostatischen Einrichtungen erfolgen.

Autoren dieses Artikels

Roland Suchenwirth
Niedersächsisches Landesgesundheitsamt
Peter Arens
Leiter Produktmanagement, Schell GmbH & Co.KG
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