Mit der novellierten Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2023 sind die Möglichkeiten der Trinkwasserbehandlung durch das Minimierungsgebot (§7 TrinkwV, Abs. 4) allerdings deutlich enger gefasst: „Chemische Stoffe, die das Trinkwasser verunreinigen oder seine Beschaffenheit nachteilig beeinflussen können, dürfen in Trinkwasser nur in Konzentrationen enthalten sein, die so niedrig sind, wie dies mit im Einzelfall angemessenem Aufwand unter Einhaltung mindestens der allgemein anerkannten Regeln der Technik möglich ist.“
„Bei der Trinkwasseraufbereitung und Verteilung dürfen durch die Aufbereitungschemikalien und die verwendeten Materialien nur so wenig Verunreinigungen wie technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar in das Trinkwasser übergehen. Damit stellt das Minimierungsgebot eine Vorgabe dar, welches auf ein natürliches und anthropogen unbelastetes Trinkwasser abzielt.“ (Quelle: Umweltbundesamt; UBA)
Wirknachweis – aber wie, ohne Prüfverfahren?
Umso interessanter werden vor diesem Hintergrund alternative Verfahren zur Wasserbehandlung, die ohne chemische Zusätze Kalkablagerungen verhindern sollen. Magnet- und Elektrofeldsysteme gehören ebenso dazu wie elektrochemische und elektrogalvanische Systeme sowie die heterogene Katalyse. Deren Wirksamkeit in der Praxis wird über Prüfungen gemäß den DVGW-Arbeitsblättern W 510 und W 512 belegt.
„Eine ausreichende Wirksamkeit im Sinne des Arbeitsblattes ist bei einem Wirksamkeitsfaktor f ≥ 0,8 gegeben, d. h. die Kalkabscheidungen dürfen gegenüber einer Blindstrecke ohne Gerät nur 20 % oder weniger betragen (bzw. unter Berücksichtigung der Fehlerbreite f ≥ 0,66).“ (Quelle: Bayer. Landesamt für Umwelt)
Aber was ist vor diesem Hintergrund mit Systemen wie jenen des französischen Anbieters Drag’eau, die „kalktechnisch“ gesehen das Trinkwasser zwar ebenfalls behandeln, aber den Kalk nicht entfernen, also auch der Wirksamkeitsfaktor f ≥ 0,8 nicht greifen kann? Die Antwort sei durch Santino Macagnino, Seniorpartner und Vertriebsleiter von Drag’eau international, vorweggenommen: „Im ersten Schritt haben wir selbstverständlich die generelle Eignung unserer Geräte zur sonico-physikalischen Wasserbehandlung für den Einsatz in Trinkwasserinstallationen unter anderem über Prüfungen des TÜV und des UBA, vor allem aber des österreichischen Prüf- und Forschungsinstituts OFI nachgewiesen. Und ganz aktuell gibt es die Zertifizierung durch den DVGW. Dadurch war es im zweiten Schritt dann möglich, die Wirksamkeit unserer Wasserbehandlung auch ganz ein-fach in der Praxis unter Realbedingungen nachzuweisen.“ Ein Nachweis, der aufgrund der Besonderheiten der sonico-physikalischen Wasserbehandlung von Drag’eau systembedingt in einem Mehrfamilienhaus mit zehn Wohneinheiten allerdings ein wenig Zeit benötigen sollte, und zwar durchaus mehrere Wochen...
Um diese Zeitspanne nachzuvollziehen, ist ein Blick auf die Technologie notwendig, mit der Drag’eau kalkbelastetes Trinkwasser behandelt: Bei Eintritt in den zylinderförmigen Wasserenthärter („Defikalk“; DN 15 bis DN 600) werden die Wassermoleküle über den Venturi-Effekt beschleunigt, über den Vortext-Effekt verwirbelt und versetzen so im Gerät integrierte Edelstahl-Elemente in Schwingung. Diese Schwingungen generieren wiederum starke niederfrequente Wellen, die verkrustende Kalkstruktur in ein sehr feines, nicht verkrustendes Pulver umwandeln, so der Hersteller. Der im Warmwasser potentiell ausfallende Kalk wird dem Wasser also nicht entzogen, sondern nach dem Prinzip „Nierenstein-Behandlung“ so weit zermahlen, dass er über die Zapfstellen ausgespült werden kann. Santino Macagnino: „Und genau das braucht nach der Installation in ein bestehendes System einfach Zeit, weil das turbulent strömende Wasser gleichzeitig die Rohrinnenwandungen von Inkrustrationen befreit. Verschmutzungen, die natürlich ebenfalls erst ausgespült werden müssen, dafür aber umso nachhaltiger zu einer sauberen Trinkwasserinstallation beitragen.“