Anforderungen
Druckminderer sind gem. DIN EN 806-2 Pkt. 16.1 z. B. erforderlich
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wenn der Ruhedruck an den Entnahmestellen über 500 kPa (5 Bar) steigt;
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zur Begrenzung des Betriebsdruckes in den Verbrauchsleitungen, wenn der höchstmögliche Ruhedruck an beliebiger Stelle in der Trinkwasseranlage den maximalen zulässigen Betriebsdruck überschreitet oder wenn Apparate und Einrichtungen angeschlossen werden, die nur einem geringeren Druck ausgesetzt werden dürfen;
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wenn der Ruhedruck vor einem Sicherheitsventil 75 Prozent seines Ansprechdruckes überschreiten kann.
Druckminderer sind demnach immer so einzubauen, dass im Kaltwasser- und Warmwassersystem gleiche Druckverhältnisse herrschen.
Dimensionierung nach Volumenstrom
Druckminderer dürfen niemals nach der Nennweite der Leitung ausgewählt werden, sondern müssen nach dem erforderlichen Durchfluss dimensioniert werden. Eine für den tatsächlich durchfließenden Volumenstrom zu groß ausgelegte Armatur muss unter Umständen mit einer für sie relativ kleinen Durchflussmenge arbeiten. Das hat zur Folge, dass das Ventil ständig nahezu im Schließbereich agiert. Schon eine geringe Wassermenge, die das Ventil passiert, erzeugt auf der Ausgangsseite einen ausreichenden Schließdruck. Unmittelbar nachdem der Druckminderer geschlossen ist, öffnet er auf Grund des Druckabfalls, der auf der Ausgangsseite (bedingt durch die immer noch stattfindende Wasserentnahme) erfolgt, wieder – der Druckminderer beginnt zu „pumpen“. Das kann zu Instabilitäten im Regelverhalten und schlimmstenfalls zu Geräuschentwicklung und Beschädigungen durch Kavitation führen.
Während die Rohrleitungen neuer Trinkwasser-Installationen heute aus Gründen der Hygiene bedarfsangepasst dimensioniert werden, sind im Anlagenbestand häufig überdimensionierte Leitungen zu finden. Besonders bei der Nachrüstung oder beim Austausch von Druckminderern ist die Gefahr groß, dass die Auswahl des Druckminderers entsprechend der Nennweite der Wasserleitung geschieht. Auch für den Anlagenbestand ist es daher unerlässlich, anhand der versorgten Trinkwasserentnahmestellen des Gebäudes zumindest überschlägig den zu erwartenden Spitzenvolumenstrom zu ermitteln und die Armatur danach auszulegen.
Zugelassene Materialien
Untersuchungen, die im Jahr 2013 durch das Umweltbundesamt veröffentlicht wurden, zeigen, dass Blei auch bei sehr niedrigen Aufnahmemengen toxisch wirkt. Es kann hierdurch zum Beispiel zu Beeinträchtigungen von Intelligenz- und Aufmerksamkeitsleistungen bei Kindern kommen.
Nach § 17 TrinkwV dürfen für die Neuerrichtung und auch für die Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen nur Materialien und Werkstoffe eingesetzt werden, die ausdrücklich für Trinkwasser geeignet sind. Sie dürfen das Wasser nicht nachteilig verändern, den Geruch oder Geschmack des Wassers verändern oder Stoffe in vermeidbaren Konzentrationen ans Trinkwasser abgeben.
Damit beispielsweise ein potentiell vorhandener Bleigehalt im Trinkwasser möglichst niedrig ist, sollten aus Blei gefertigte Bestandteile in Hausinstallationen ersetzt werden, wenn dies wirtschaftlich und technisch machbar ist, insbesondere im Falle einer Instandsetzung oder Sanierung bestehender Installationen. Diese Bauteile sollten durch Materialien ersetzt werden, die die festgelegten Mindestanforderungen für Materialien einhalten, die mit Wasser in Berührung kommen. Im aktuellen Entwurf der EU-Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch ist zwar noch ein Grenzwert für Blei im Trinkwasser von 10 µm/l festgehalten, jedoch verbunden mit der dringenden Empfehlung, diesen Wert innerhalb der kommenden 15 Jahre auf 5 µm/l zu reduzieren.
Es empfiehlt sich daher, bei Instandhaltungsarbeiten bzw. beim Austausch von Bauteilen in einer Trinkwasser-Installation möglichst Bauteile aus Materialien zu verwenden, die vollständig ohne Blei als Legierungsbestandteil auskommen, z.B. bleifreie Messing- und Rotguss-Legierungen oder Edelstahl, da dies heute wirtschaftlich und technisch problemlos möglich ist.