Rost und Kalk können älteren, in die Jahre gekommenen Trinkwasserinstallationen zu schaffen machen und schwerwiegende Schäden verursachen.
Über die Bedeutung der Dosierung für die Trinkwasserhygiene
Freitag, 10.05.2024
Der Austausch von Rohren oder Wärmeaufbereitern ist unter anderem aus Kostengründen in vielen Fällen keine – oder die letzte – Option. Doch spätestens, wenn die Rohre durch Lochfraß undicht werden oder ein Rohrinfarkt die Leitungen verstopft, ist Fachpersonal gefragt. Treten erste Anzeichen wie trübes Wasser oder verstärkte Kalkablagerungen an den Armaturen auf, sollte nicht lange gezögert werden. Die bewährte Lösung: Dosierpumpen mit genauestens abgestimmter Minerallösung.
Das von den Wasserwerken gelieferte Wasser ist von höchster Qualität und kann bedenkenlos getrunken werden. Allerdings kommt es nicht immer in einwandfreiem Zustand an der finalen Wasserentnahmestelle im Bad oder in der Küche an. Ein wesentlicher Faktor für die Trinkwasserqualität sind die noch in vielen Trinkwasserinstallationen verbauten Rohrleitungen aus verzinktem Stahl. Denn je nach Materialbeschaffenheit, Härte und pH-Wert des Wassers können verschiedene im Wasser enthaltene natürliche Stoffe – wie Chlorid und Sulfat, aber auch Kohlensäure – korrosiv wirken. Unter ungünstigen Bedingungen kommt es folglich zur Bildung von Rost. Neben daraus resultierenden Schäden an der Trinkwasserinstallation bieten zerklüftete Oberflächen im Inneren korrodierter oder verkalkter Leitungen Bakterien wie Legionellen eine ideale Lebensgrundlage.
Hier kommt die neue Trinkwasserverordnung 2023 ins Spiel: Ein Legionellenbefall in der Trinkwasserinstallation ist seit Inkrafttreten der neuen Richtlinien nicht erst beim Überschreiten, sondern schon beim Erreichen des Maßnahmenwerts von 100 KBE/100 ml Wasser (Kolonie bildende Einheiten) meldepflichtig. Hauseigentümer und Verwalter öffentlicher Trinkwasserentnahmestellen stehen in der Pflicht, die hohe Trinkwasserqualität der Versorger zu wahren. Es geht also darum, die Voraussetzungen für einen hygienisch einwandfreien Betrieb der Trinkwasserinstallation abzusichern.
Korrosionsschutz mit klaren Aussichten
Erste Hinweise für Rost in der Trinkwasserinstallation sind braunes, trübes Wasser, Rinnspuren in Toiletten oder Rostpartikel in den Perlatoren. In erster Linie sind Installationen aus Kupfer und verzinktem Stahl betroffen. Denn unter bestimmten Bedingungen können Wasserinhaltsstoffe wie Sauerstoff oder eingeschwemmte Fremdpartikel mit dem Rohrmaterial reagieren und eine Korrosion begünstigen. Insbesondere weitverzweigte Rohrinstallationen mit geringer Wasserbewegung und „Mischinstallationen“ aus verschiedenen Werkstoffen fungieren dann als Katalysatoren.
Nach der „Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ (TrinkwV 2023) ist jede Hausbesitzerin und jeder Hausbesitzer verpflichtet, die Trinkwasserqualität zu schützen. Hierzu §8 über die „Anforderungen in Bezug auf Indikatorparameter“:
(3) Trinkwasser soll nicht korrosiv wirken. Die Beurteilung, ob Trinkwasser in Bezug auf die Werkstoffe und Materialien, mit denen es in Kontakt kommt, korrosiv wirkt, erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und ist insbesondere im Hinblick auf die folgenden Indikatorparameter vorzunehmen:
- Calcitlösekapazität,
- Chlorid,
- elektrische Leitfähigkeit,
- Sulfat und
- Wasserstoffionenkonzentration.
Einer Korrosion entgegenwirken können Minerallösungen, die eine Dosierpumpe mit genau berechneter Menge ins Wasser abgibt. So wird eine fest haftende Schutzschicht an den Innenseiten der Leitungen aufgebaut, die das Material zuverlässig vor Korrosionsangriffen schützt. Auch der korrosionsbedingte Eintrag von Schwermetallen in das Trinkwasser wird dadurch minimiert.
Saubere Rohrleitungen ohne Schwermetalle
Blei und Kupfer können beispielsweise aus den Rohrwerkstoffen in der Trinkwasserinstallation abgegeben werden. Die neue TrinkwV 2023 nimmt explizit Bezug auf die Beschaffenheit der Rohrmaterialien und verschärft die Grenzwerte für etwaig darin enthaltene Schwermetalle. Die wichtigsten Anpassungen betreffen Blei (0,010 mg/l), Kupfer (2 mg/l), Chrom (0,025 mg/l) und Nickel (0,020 mg/l). Nach §17 der TrinkwV soll Blei als Werkstoff bis 12. Januar 2026 sogar gänzlich aus der Trinkwasserinstallation entfernt werden. Alle Betreiber einer Wasserversorgungsanlage sind dazu aufgerufen, „Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei“ gemäß den allgemein geltenden Regeln der Technik zu entfernen – oder den Installationsabschnitt stillzulegen. Auf Antrag des Betreibers kann die Frist vom Gesundheitsamt längstens bis zum 12. Januar 2036 verlängert werden. Kupferrohre hingegen sind unter Einschränkungen weiterhin möglich. Denn sie geben nur dann Kupfer an das Trinkwasser ab, wenn der pH-Wert des Wassers unter 7,5 liegt. In Regionen, in denen der pH-Wert darüber liegt, können sie weiterhin verwendet werden. Diese Vorgaben werden von der TrinkwV gestützt, die unter §56 Abschnitt (3) auf die Untersuchung des Parameters Kupfer „in der Regel verzichtet“, wenn eine Wasserstoffkonzentration im Wasserversorgungsgebiet größer oder gleich pH 7,8 vorliegt.
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