Am 10. April 2017 tritt die UBA Positivliste des Umweltbundesamtes in Kraft. Damit verschärfen sich die Grenzwerte für metallische Stoffe von Trinkwasserprodukten. Altbestände dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verkauft werden.
UBA Positivliste: mit Conel auf der sicheren Seite
Montag, 05.12.2016
Das Thema sorgt in der Branche für viele Fragen. Hersteller Conel liefert darauf eine wichtige Antwort: Alle Conel-Produkte werden UBA-konform produziert. Mit Conel ist das Fachhandwerk also auch nach Ende der Übergangsfrist am 10. April 2017 auf der sicheren Seite.
Conel ist bereits jetzt UBA-konform und produziert nach der geplanten Verordnung. Und nicht nur das: Der Hersteller liefert auch als einziger ein komplettes System im Installationsbereich, das durchweg UBA-konform ist. Mit diesem Gesamtsortiment hat der Fachhandwerker also weiterhin alle Trümpfe in der Hand.
Hintergrund: Mit Inkrafttreten der UBA Positivliste dürfen trinkwasserberührte Produkte nur noch aus gelisteten Werkstoffen bestehen. Im April endet die zweijährige Übergangsfrist, in der nicht gelistete metallene Werkstoffe nur noch dann für Produkte verwendet werden durften, wenn für den Einzelfall sichergestellt war, dass keine Grenzwerte überschritten werden. Für den Installateur war das nur schwer sicherzustellen und nachzuweisen.
Weiterführende Informationen: http://www.conel.de/