Trinkwasserhygiene

TrinkwV 2017 spiegelt Wechselwirkungen wider

Montag, 11.12.2017

In wenigen Wochen wird die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2017 veröffentlicht. Unabhängig vom noch laufenden Einwendungsverfahren sind dabei für die Praktiker – also Planer, Fachhandwerker und Betreiber von Trinkwasser-Anlagen – vor allem zwei Entwicklungen bemerkenswert: Die Wassergewinnung wird gewissermaßen als eigenständige Position in das Regelwerk einbezogen, und die Betreiberpflichten rücken stärker in den Vordergrund als bisher.

Die mittlerweile vierte Novellierung der TrinkwV folgt den Änderungen der EG-Trinkwasserrichtlinie [Richtlinie (EU) 2015/1535], die entsprechend in nationales Recht überführt werden muss. Hintergrund sind die neuen technischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Einflussfaktoren auf den Erhalt der Trinkwassergüte – und davon hat es gerade in den vergangenen Monaten bekanntlich eine ganze Reihe gegeben. Exemplarisch seien nur die Diskussionen zu Ring­leitungsinstallationen in vermaschten Systemen oder zur hygienekritischen Erwärmung Kaltwasser führender Trinkwasser-Installationen (PWC) in Vorwandsystemen durch Zirkulationsleitungen warm (PWH-C) genannt.

Etwa 12 Prozent des Trinkwassers werden in Deutschland aus Seen und Talsperren gewonnen.
Quelle: mm GmbH
Etwa 12 Prozent des Trinkwassers werden in Deutschland aus Seen und Talsperren gewonnen.

Hygienerisiken in Hausinstallationen?

Als Lösungsansatz wird in diesem Kontext neben der installationstechnischen Optimierung (Stichwort: bedarfsgerechte Auslegung) immer wieder auf den notwendigen bestimmungsgemäßen Betrieb einer jeden Trinkwasser-Anlage verwiesen – und der liegt eindeutig in der Verantwortung des „Unternehmers und des sonstigen Inhabers“, wie es in der TrinkwV von Anfang an formuliert ist.

Und das ist aus gutem Grund so, sagt beispielsweise Dr. Ingrid Chorus vom Umweltbundesamt (UBA): „Vom Versor­ger bis zum Hausanschluss sind sowohl die Installationen im Allgemeinen wie die Trinkwasser-Qualität im Besonderen in aller Regel gut. Die hygienischen Probleme beginnen erst mit den Trinkwasser-Installationen im Haus und dem Betrieb dieser Trinkwasser-Anlagen.“

Genauso stellt sich die Situation auch für Professor Dr. Hans-Peter Rohns dar. Er ist bei den Stadtwerken Düsseldorf für die Qualitätsüberwachung des Wassers verantwortlich und sieht das zu Trinkwasser gebrachte Rohwasser ebenfalls in bester Qualität: „Wir brauchen keine neuen Aufbereitungsverfahren oder Ähnliches. Schwierig wird es vielmehr in der Haus­installation mit der Frage, was dort eigentlich alles eingebaut und wie die Trinkwasser-Anlage dann genutzt wird.“ Zentrale Stichworte sind für Rohns dabei unter anderem DiY-Materialien aus dem Baumarkt und der mögliche Nährstoff­eintrag bei deren nicht fachgerechter Verarbeitung durch Laien, der dann wiederum das Bakterienwachstum begünstige.

Wie schwierig sich aber speziell die Frage zu den in der Hausinstallation eingesetzten Installationssystemen in der Praxis allgemein darstellt, wird gerade in seinem, im Düsseldorfer Versorgungsgebiet, deutlich. Dort hat der Netzbetreiber mit Hinweis auf das Minimierungsgebot nach TrinkwV die Zugabe von Silikat massiv zurückgefahren – und warnt als Konsequenz jetzt vor dem Einsatz von Kupferrohr. „Begleitet wurde die Umstellung“, so Prof. Dr. Rohns, „durch umfassende Untersuchungen auch von Korrosionsfachleuten. Signifikant höhere Schäden sind jedoch nicht aufgetreten.“

Insofern dürften die mit rund 50 Prozent Marktanteil am meisten verbreiteten Kupfer-Rohrleitungssysteme also auch in Zukunft die dominierende Größe in Trinkwasser-Anlagen darstellen und der bereits eingeschlagene Weg, über strömungsgünstige metallene Rohrleitungssysteme zu einer schlankeren und damit trinkwasser-hygienisch besseren Auslegung zu kommen, fortgesetzt werden.

Veraltete Trinkwasser-Installationen können im Bestand ein Hygienerisiko sein. Deswegen wird in der TrinkwV für die
Quelle: mm GmbH
Veraltete Trinkwasser-Installationen können im Bestand ein Hygienerisiko sein. Deswegen wird in der TrinkwV für die "letzte Meile" der Trinkwasserversorgung auch gezielt die Betreiberverantwortung beschrieben.

Anforderungen an Versorger steigen

Die Stellungnahme unterstreicht aber zugleich den engen Zusammenhang zwischen den vom Versorger bereitgestellten Wasserqualitäten, der technischen Ausführung einer Trinkwasser-Anlage und deren bestimmungsgemäßem Betrieb. Dass die sich daraus ergebenden Wechsel­wirkungen jetzt ausdrücklich in der TrinkwV verankert sind, ist also ein fast schon zwangsläufiger Schritt.

Auf den nächsten Handlungsbedarf werden sich aber insbesondere die Versorger noch wesentlich stärker als bisher einstellen müssen: Der ungebremste Ein-trag von Nitrat sowie Arzneispuren ins Grundwasser oder der vollumfänglich eigentlich kaum realisierbare Rückbau von Verteilnetzen in Regionen mit Bevölkerungsschwund sind nur zwei der großen Herausforderungen, auf die sie in den kommenden Jahren zu reagieren haben. Denn unabhängig von der Dominanz der externen Einflussfaktoren gilt ja auch für sie nach §4 Abs. 1 der TrinkwV 2017 uneingeschränkt die Prämisse „Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit … nicht zu besorgen ist. … Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei der Wassergewinnung … die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Trinkwasser den Anforderungen der §§ … entspricht.“ Und das könnte künftig deutlich mehr aktives Eingreifen in die Wässer erfordern, wie das Beispiel des Ersatzes veralteter bzw. der notwendige Rückbau überdimensionierter Verteilnetze in den Versorgungsgebieten zeigt.

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