SHK-Systemtechnik

Trinkwassernachbehandlung: Weichwasser-Komfort und Werterhaltung

Dienstag, 15.12.2015

Damit Trinkwasser-Installati­onen über die vorgesehene Nutzungsdauer zum einen ihre Funktion erfüllen und zum anderen hygienische Beeinträchtigungen der Trinkwasserqualität vermieden werden, gilt es nach den geltenden Regelwerken zu prüfen, inwieweit die Wasserbeschaffenheit auf Verkalkungsverhalten und Korrosionswahrschein­lichkeit schließen lässt.

Das Bild zeigt einen Kellerraum, in dem ein Jung vor einer Weichwasseranlage
Quelle: Grünbeck
Die Weichwasseranlage "softliQ:SC18" von Grünbeck fügt sich durch ein elegantes Design platzsparend in das Wohnumfeld ein.

Beim Schutz vor Kalk und Korrosion ist Vorbeugen besser als Sanieren. Grünbeck Wasserauf­bereitung gibt Hinweise für die Wahl des geeigneten Verfahrens zur Trinkwassernachbehandlung.

Anlagen zur Trinkwassernachbehandlung schützen Trinkwasser-Installationen vor Kalkablagerungen und Korrosion. Wässer haben je nach Zusammensetzung und Inhaltsstoffen unterschiedliche Eigenschaften der Kalkausfällung sowie unterschiedliches Korrosionspotential. In vielen Fällen kommt eine Trinkwassernachbehandlung erst zum Einsatz, wenn an der Trink­wasseranlage bereits Schäden aufgetreten sind – zum Beispiel rostbraune Verfärbungen des Wassers oder Undichtheiten durch Lochfraß.

In älteren, bestehenden Installationen mit verzinkten Stahlrohren ist rostiges Wasser ein Anzeichen, dass das Wasser korrosiv wirkt und die schützende Zinkschicht von der Rohrinnenwand abgelöst wurde. In neueren Installationen mit Edelstahl- oder Kunststoffrohrsystemen ist die Korrosions­gefahr weitaus geringer.

Hier kann allerdings das Problem auftreten, dass von der Rohrwandung abgelöste Kalkablagerungen an bestimmten Stellen (zum Beispiel bei Umlenkungen oder in Armaturen) den Durchgang verstopfen oder die Funktion von Armaturen beeinträchtigen. Empfehlenswert ist deshalb, bei der Neuinstallation die passende Nachbehandlungs­methode mit einzuplanen.

Hygiene und Komfort durch Kalkschutz

Der Erhalt der Trinkwassergüte ist ein wichtiger Aspekt für den Einsatz von Maßnahmen zur Trinkwassernachbehandlung. Eine weitere Konsequenz aus den Anforderungen an den Erhalt der Trinkwasser­güte ist, dass Speicher-Trinkwassererwärmungs­anlagen gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 551 stets im Temperaturbereich um 60 °C zu betreiben sind, sofern es sich nach der Definition des DVGW-Regelwerks um Großanlagen handelt. Damit sollte bei der Planung einer zentralen Trinkwasser­erwärmungsanlage generell das Augenmerk auch auf die Vermeidung von Steinbildung gerichtet werden.

Kalkablagerungen erhöhen nicht nur den Energieverbrauch, sondern bergen durch ihre unebene Oberfläche auch das Risiko, dass sich Bakterien und Keime ansiedeln können. Die Vermeidung von Kalkablagerungen entzieht diesen eine Grundlage zur Vermehrung. Darüber hinaus sichert der Schutz vor Kalkablagerungen die Langlebigkeit der Trinkwasser-Installation und vermeidet unnötigen Energieverbrauch in der Warmwasser­bereitung.

Schutzkriterien nach Rohrwerkstoff

In zahlreichen Bestandsinstallationen aus Stahl- oder Kupferrohr treten Korrosionserscheinungen auf, die entsprechende Maßnahmen fordern. Doch auch in neu errichteten Trinkwasser-Installationen mit weitestgehend korrosionsbeständigen Rohrwerkstoffen kann es ratsam sein, Maßnahmen zum Schutz vor Korrosion einzuplanen.

Ein Beispiel sind Rohrwerkstoffe aus Edelstahl, bei denen beispielsweise Flächenkorrosion praktisch zwar nicht auftreten kann, da sich durch den Legierungsanteil Chrom im Regelfall eine dünne, fest haftende Passivschicht ausbildet. Dafür kann bei chloridhaltigen Wässern die Gefahr von Lochkorrosion und Spaltkorrosion bestehen. Allgemein ist die Korrosionswahrscheinlichkeit jedoch auch von weiteren wasserseitigen Einflussgrößen wie dem pH-Wert, oxidierenden Stoffen sowie dem Gehalt an gelösten Substanzen wie Nitraten oder Sulfaten sowie von der Mediumtemperatur abhängig.

Beim Einsatz von metallenen Rohrwerkstoffen wie Kupfer oder Edelstahl ist grundsätzlich der pH-Wert eine entscheidende Größe für die Beurteilung der Korrosionswahrscheinlichkeit. Die TrinkwV schreibt einen pH-Wert zwischen 6,5 und 9,5 vor. Liegt der pH-Wert des Trinkwassers außerhalb dieses Bereichs, kann dieser durch den Einsatz von Dosiertechnik angepasst werden. Bei der Wahl von Kupferrohr für eine Trinkwasser-Installation ist zunächst nach DIN 50930-6 zu prüfen, ob aufgrund der Wasserbeschaffenheit die Verwendung ohne Trinkwassernachbehandlung möglich ist.

Von Wolfgang Heinl
Fachredakteur SHK
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