Neue Normen, bekannte Forderung
Die EU-Trinkwasserrichtlinie wird auch am Normensektor zu zahlreichen Änderungen führen. Gleich bleibt die wesentliche Forderung zum Erhalt der Trinkwasserqualität: Wasser muss fließen. So müssen gemäß Trinkwasserverordnung bei der Verteilung von Trinkwasser auch heute bereits die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Für die Betriebsweise fordert die Doppelrichtlinie VDI 3810/Blatt 2-VDI 6023/Blatt 3 die Einhaltung der Temperaturgrenzen für Kalt- und Warmwasser und einen Mindestwasserwechsel, bei dem innerhalb von 72 Stunden der komplette Wasserinhalt in allen Teilen der Trinkwasser-Installation erneuert wird. Dies gilt auch für weit entfernte oder selten genutzte Leitungsteile oder Entnahmestellen. Andernfalls ist die Einhaltung insbesondere der Paragrafen 4 und 5 der Trinkwasserverordnung mitunter nicht gewährleistet.
Ist dieser Wasseraustausch im Zuge der regulären Nutzung nicht gegeben, sind Spülmaßnahmen vorzusehen. Andernfalls führen Betriebsunterbrechungen zu Stagnation und begünstigen damit die Vermehrung von mikrobiellen Krankheitserregern wie Legionellen. Doch Betriebsunterbrechungen, die einen negativen Einfluss auf die Trinkwasserhygiene haben, können auch unabhängig von einer Ausnahmesituation wie während einer Pandemie immer wieder vorkommen – ob saisonbedingt in touristischen Einrichtungen, in Schulen und Kindergärten oder in Kliniken durch urlaubs-, arbeits- oder krankheitsbedingte Abwesenheit.
Geht es nach der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184, soll zumindest in sogenannten prioritären Örtlichkeiten ein risikobasierter Ansatz die Sicherheit der Trinkwasserversorgung sicherstellen. Welche Einrichtungen dazu zählen, obliegt den einzelnen Mitgliedsstaaten. Von der Kommission werden etwa Krankenhäuser, Gesundheitseinrichtungen, Altersheime, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Bildungseinrichtungen, Beherbergungsbetriebe, Restaurants und Gaststätten, Sport- und Einkaufszentren, Freizeit-, Erholungs- und Ausstellungseinrichtungen, Strafvollzugsanstalten und Campingplätze vorgeschlagen.
Händisches Spülen: ineffizient und kostenintensiv
Sind Spülmaßnahmen unumgänglich, liegt die Verantwortung häufig bei den Reinigungskräften, und die Spülmengen sind im Regelfall stark überhöht, weil unbekannt ist, wie oft die Wasserabgabestellen tatsächlich genutzt wurden. Zu den hohen Kosten für Wasser und Abwasser kommen die Kosten für die personellen Ressourcen. Darüber hinaus sind unterlassene Spülungen aufgrund von Feiertagen, Urlauben und Krankenständen organisatorisch kaum zu verhindern. Das Prozedere manueller Spülvorgänge ist weder zeitgemäß noch effizient und auch im Haftungsfall nicht nachvollziehbar dokumentiert.