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Am 7. November 2019 beispielsweise berichtete NDR 1 Niedersachsen von „Legionellen: Duschverbot in Senioren-Wohnanlage. Danach dürfen die 80 Bewohner eines Hauses für Betreutes Wohnen in Hannover-Linden bis auf Weiteres nicht duschen. Grund ist laut einer Regionssprecherin ein Legionellen-Befall.“
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Am 4. Februar 2016 stand in den Schaumburger Nachrichten unter der Schlagzeile „Legionellen in Wettbergen – Mieter dürfen drei Monate nicht duschen: In einer Wohnanlage in Wettbergen sind Legionellen in den Wasserleitungen entdeckt worden – allerdings erst, nachdem ein Bewohner schwer erkrankt ist. Die Hausverwaltung hat in Absprache mit der Gesundheitsbehörde ein dreimonatiges Duschverbot ausgesprochen.“
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Ein Thema, das im August 2014 in ähnlicher Form, an anderem Ort, in einem anderen Bauwerk, schon die Hannoversche Allgemeine beschäftigte: „Gefährliche Bakterien – 49-Jähriger stirbt an Legionellose“. Im Detail: „Ein 49-jähriger Mitarbeiter des Aluminiumherstellers Alcoa hat sich möglicherweise an seinem Arbeitsplatz mit Legionellen infiziert und ist dann infolge der Erkrankung verstorben.“
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Derselbe Zeitungstitel warnte übrigens schon am 8. November 2013: „Verunreinigung des Wassers – Legionellen lauern überall“. Der Hintergrund: Der besorgniserregende Legionellenfund in einem Mietshaus in Groß-Buchholz. Der werde „voraussichtlich kein Einzelfall bleiben. Bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung hatte sich herausgestellt, dass die Bakterienkonzentration dort 110-fach über dem Grenzwert lag.“
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Nicht der einzige Alarm in der Zeit, denn die Neue Presse schrieb am 22. November: „Legionellen-Alarm! Duschverbot am Kronsberg, denn … die IGS (Integrierte Gesamtschule) Kronsberg hat ein Hygieneproblem: In der Wasserversorgung der 2004 eröffneten Schule in Bemerode (1300 Schüler) wurden bedrohliche Bakterien gefunden.“
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Genau wie ein Jahr zuvor, als es hieß: „Legionellen-Alarm in Wohnhaus; Duschen verboten: In einem Mehrfamilienhaus in Ahlem wurde eine zu hohe Konzentration von Legionellen festgestellt. Das Gesundheitsamt hat das Verbot verhängt. Der Vermieter will das Problem so schnell wie möglich beheben.“
Gut – kein Krankenhaus, keine Pflegeeinrichtung im Wortsinne ist in dieser Auflistung dabei. Ich sehe was, was Du nicht siehst…, nämlich: Es gibt überall Probleme mit Legionellen, im Mehrfamilienhaus, in der Schule, im Altenwohnheim und im Industrieobjekt, aber nicht in „meinen“ Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Cui bono?
Womit automatisch die Anschlussfrage aufgeworfen wird: Cui bono, wem nützt es? Wer hat einen Vorteil davon, wenn sich die verwaltungsgrundierten Regierungserkenntnisse so stark von den empirisch Evidenz-basierten Erfahrungen der Praktiker unterscheiden? Die Partner für Wasser meinen: „Unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen an Komponenten der Trinkwasseranlage können die beschriebenen Vorgänge (Vermehrung von Mikroorganismen und Entstehung von Biofilmen) verstärken und weitere Gefährdungen verursachen. Gerade in großen Gebäuden wie Krankenhäusern und Pflegeheimen kann die Komplexität der Trinkwasser-Installationen zu mikrobiologischen Kontaminationen führen.“ Deswegen setze man sich seit Vereinsgründung für eine Ausweitung des Bundes-Hygienesonderprogramms auf bauliche Maßnahmen ein. Aber: Das Land Niedersachsen lasse – nach eigener Aussage – aktuell den Altenpflegeheimen und Krankenhäusern keine spezielle finanzielle Förderung für die Trinkwasserhygiene zukommen. Dies sei laut Partner für Wasser aber dringend notwendig: „Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ermittelt jährlich den Investitionsstau in Krankenhäusern, in 2019 türmt sich dieser auf mindestens 30 Milliarden Euro auf.“
Geht es also vulgo nur um den schönen Mammon? Und das in Corona-Zeiten, wo definitiv jeder Politiker das Hygiene-Mantra betet, sobald ihm auch nur annähernd mehr als zwei potentielle Wähler Masken-geschützt auf 1,5 Meter Abstand nicht zu nahekommen? Weil ja bekanntlich die Gesundheit das höchste Gut des Menschen ist, und wir haben ja sowieso nur eine Erde, und das letzte Hemd am Ende hat auch keine Taschen?