Tatort Bad: ernsthafte Schäden für Pflegekräfte

ZVSHK fordert Politik zum Handeln auf

Mittwoch, 23.01.2019

Die Menschen werden immer älter. Das ist keine neue Geschichte. Die Prognosen gehen davon aus, dass im Jahr 2060 schon jeder dritte Bundesbürger mindestens 65 Jahre alt sein wird.

Die Menschen werden immer pflegebedürftiger. Das ist ebenfalls nicht neu. Laut Bundesgesundheitsministerium stieg die Zahl der Leistungsempfänger der sozialen Pflegeversicherung von 1.061.418 Menschen im Jahr 1995 bis zum Ende des Jahres 2017 auf 3.301.999 Frauen und Männer.

Die Menschen verletzen sich außerdem immer häufiger im Bad. Diese Geschichte ist allerdings neu – und fordert natürlich eine Konkretisierung. Denn richtig muss es heißen: Es sind nicht die Menschen im Allgemeinen, sondern die ambulanten Pflegekräfte im Besonderen. Ganz konkret: Fast jede fünfte Pflegekraft (19 Prozent) erlitt in der Ausübung ihres Berufes im Badezimmer schon ernsthafte gesundheitliche Schäden. Ähnlich sieht es bei den Folgen für die Pflegebedürftigen aus. Durch situationsbedingte Unfälle im Badezimmer zogen sich 15 Prozent der Menschen mit Unterstützungsbedarf bei der Pflege gravierende Verletzungen zu. Dies legt jetzt die aktuelle Studie „Pflegebad 2030“ des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) offen.

Laut Studie, an der unter anderem auch die Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft mitwirkte, stellen die oft viel zu kleinen Bäder die größten Probleme dar. Schließlich sind die Räume häufig für eine Person schon zu eng. Benötigt ein Mensch Unterstützung bei der Hygiene, muss zusätzlich Platz für die Pflegekraft sein. Damit beansprucht das Bad gleichzeitig auch die Funktion eines Arbeitsplatzes. Dieser muss laut Arbeitsstättenverordnung zum Schutz der Gesundheit des Beschäftigten grundsätzlich sicher gestaltet sein. Private Bäder erfüllen aber viele Anforderungen nicht. Anders ausgedrückt: Sie gefährden Pflegebedürftige sowie Pflegende teilweise sogar.

Quelle: pexels.com
Die aktuelle Studie „Pflegebad 2030“ deckt auf: Fast jede fünfte Pflegekraft (19 Prozent) erlitt in der Ausübung ihres Berufes im Badezimmer schon ernsthafte gesundheitliche Schäden.

Bewegungsfreiheit ist das A und O

Somit verwundert es nicht, dass sich laut der empirischen Befragung von 344 Unternehmen der ambulanten Versorgung fast die Hälfte des heute in häuslicher Pflege engagierten Pflegepersonals (47 Prozent) in der Ausübung ihres Berufes bereits leicht verletzt haben. Vor diesem Hintergrund sieht der ZVSHK klaren politischen Handlungsbedarf und fordert, schon die bauliche Vorbereitung des Übergangs von der Alltagsnutzung zum Pflegebad zu fördern. „Aktuell sind die Fördermittel des Bundes an die Durchführung vollständiger Maßnahmen, aufgeteilt in Modulen, gekoppelt. Wir halten die Integration eines Vorbereitungsmoduls zum pflegerechten Bad in die Fördermaßnahmen für zwingend geboten“, so Hauptgeschäftsführer des ZVSHK, Helmut Bramann.

Die Studie hat aus den so ermittelten Belastungs- und Gefahrenfaktoren Gestaltungsleitlinien für ein pflegeangepasstes Bad entwickelt. „Als wichtigste Erkenntnisse können wir festhalten: der Arbeitsplatz Pflegebad muss ergonomisch gestaltet sein. Bewegungsfreiheit muss gewährleistet sein. Die Arbeitsuntensilien müssen adäquat untergebracht sein. Temperatur, Belüftung und Beleuchtung müssen entsprechend angepasst werden“, fasst Bramann die wichtigsten Handlungsempfehlungen der Studie zusammen.

www.zvshk.de

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