Die Kenntnisse der aktuellen technischen Regelwerke im Bereich der Trinkwasser-Installation gehören zum Elementarwissen jedes verantwortlichen Fachmanns, der mit der Planung, der Ausführung oder dem Betrieb von Trinkwasser-Installationen befasst ist.
Sorgfalt ist oberstes Gebot bei der Trinkwasser-Installation
Freitag, 27.03.2015
Durch die Fortschreibungen der Normen-Reihen DIN EN 806 und DIN 1988 sowie des DVGW-Regelwerks, der Überarbeitung der VDI/DVGW 6023 und auch durch die Änderungen der Trinkwasserverordnung haben sich umfangreiche Veränderungen in der Installationspraxis ergeben.
Nicht zuletzt fordert die Trinkwasser-Verordnung vom Unternehmer oder sonstigen Inhaber (UsI) einer Wasserversorgungsanlage die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT). Dieser Fachbeitrag gibt einen begrenzten Überblick in die aktuellen Normen, Verordnungen und Gesetze und stellt quasi ein Inhaltsverzeichnis der Inhaltsverzeichnisse der verschiedenen Dokumente dar.
Die bestehenden Verordnungen, wie zum Beispiel AVBWasserV und Trinkwasserverordnung, sind für jedermann verbindlich, wenn sie einen sachlichen und persönlichen Bezug darstellen. Der §12, Kundenanlage, der AVBWasserV fordert vom Anschlussnehmer einer Anlage, dass diese nach den aaRdT erstellt werden muss, und zwar durch einen Fachmann, der in ein Installateursverzeichnis eingetragen ist. Zusätzlich fordert die Trinkwasserverordnung vom UsI, mindestens die aaRdT einzuhalten. Doch was sind denn die aaRdT? Es handelt sich dabei um Regeln, die mindestens theoretisch richtig sind sowie praktisch bewährt und anerkannt wurden. Wie zum Beispiel die europäische Normenreihe DIN EN 806 in ihren Teilen 1 bis 5 oder die nationalen Ergänzungsnormen DIN 1988-100, -200, -300, -500 und -600. Alle nationalen Ergänzungsnormen haben folgenden Hintergrund: „Die europäischen Arbeitsergebnisse erreichen nicht die für die deutschen Anwenderkreise erforderliche Normungstiefe und somit ergab sich die Notwendigkeit, deutsche Ergänzungsfestlegungen (…) zu erarbeiten.” (DIN 1988-200, Vorwort).
Die DIN EN 806
Die DIN EN 806-1 erschien im Jahr 2001, der letzte Teil, DIN EN 806-5, im Jahr 2012. Diese bilden nun ein Normenpaket, das die entgegenstehenden nationalen Normen ersetzte. Das bedeutet, dass die nationalen Normen DIN 1988-1 bis -8 zurückgezogen wurden und nicht mehr gültig sind. Hier greifen nun die aktualisierten Ergänzungsnormen DIN 1988-100 bis -600. Um der Fachwelt aufzuzeigen, dass es sich um die „neuen” Normen handelt und um Verwechslungen zu vermeiden, wurden dreistellige Teilenummern gewählt. Die DIN EN 806 erläutert die technischen Regeln für die Trinkwasser-Installationen. Teil 1 beschäftigt sich mit „Allgemeinem”: Zu finden sind hier die Zuständigkeiten und Aufgaben für Planung, Bau und Betrieb, Erklärungen von Begrifflichkeiten sowie die graphischen Symbole und Kurzzeichen, die man zuvor in der 1988-1 finden konnte. Diese Norm hat keine nationale Ergänzungsnorm, sie gilt für ganz Europa!
Planung
In Teil 2 der DIN EN 806 geht es um die Planung. Da in Deutschland aber höhere Anforderungen an die Planung gestellt werden, war es notwendig, diese DIN EN 806-2 durch eine nationale Norm zu ergänzen. Die DIN 1988-200 ist detaillierter, was die Punkte private Eigenwasserversorgung, Werkstoffe, Bauteile, Innenleitungen, Verteilung von Trinkwasser kalt und warm, Behandlung von Trinkwasser, Schallschutz, Brandschutz, Feuchteschutz, Druckerhöhung, Druckminderer und Vermeidung von Schäden durch Korrosion angeht.
Ermittlung der Rohrdurchmesser
Die Berechnung der Rohrinnendurchmesser in einem vereinfachten Verfahren ist Inhalt der DIN EN 806-3. Allerdings kennt diese europäische Norm nur einen einzigen Gebäudetyp, sie verweist jedoch auf etwaige nationale Ergänzungsnormen. In Deutschland wäre das die DIN 1988-300, die verschiedene Gebäudetypen unterscheidet. Sie beinhaltet Berechnungsgrundlagen, Bemessung von Kalt- und Warmwasserzuleitungen, Bemessung von Zirkulationssystemen und die Dokumentation der Berechnungsergebnisse. Einzige Ausnahme: „Die Rohrdurchmesser für die Kalt- und Warmwasserverbrauchsleitungen in Wohngebäuden mit bis zu sechs Wohnungen (können) auch nach DIN EN 806-3 bestimmt werden.” (DIN 1988-300, Anwendungsbereich).
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