Ob Hersteller, Händler oder Handwerker - es gibt kaum jemanden, der nicht von der Corona-Pandemie betroffen war beziehungsweise ist. Auch das Miet- und Immobilienrecht macht da keine Ausnahme!
So urteilt das Gericht in der Corona-Krise
Darf der Handwerker rein – oder nicht?
Freitag, 12.06.2020
Trotz der relativen kurzen Zeit seit dem Ausbruch von Covid19, waren die Gerichte bereits fleißig und haben zahlreiche Urteile gefällt. Diese reichen von der Nutzung von Ferienwohnungen und -häusern über Räumungsfristen für Mieter bis hin zur Frage, was eigentlich geschieht, wenn in Zeiten der Pandemie ein Handwerker die Wohnung eines Eigentümers betreten muss? Selbst wenn sich einige der Urteile aufgrund der Lockerungen inzwischen erledigt haben, könnten sie aber bei einer möglichen zweiten Infektionswelle wieder relevant werden…
Insgesamt ist bei den Urteilen zu beachten, dass es sich um eine komplett neue Rechtsmaterie handelt und laufend neue Entscheidungen hinzukommen. Der Weg durch die Instanzen ist in vielen Fällen noch nicht ausgeschöpft und erste Urteile können von den Obergerichten noch korrigiert werden. Außerdem ist häufig Landesrecht betroffen, das bundesweit voneinander abweicht. Nichtsdestotrotz hat der Infodienst Recht und Steuern der LBS die Urteile jetzt in einer Übersicht zusammengefasst.
Dazu gehört unter anderem das Home-Office-Urteil. Während der Hochphase aber auch aktuell arbeiten Millionen von Menschen zu Hause am eigenen Schreibtisch, um auf diese Weise die Infektionsgefahr zu mindern - also sich selbst und andere zu schützen. Dies betrifft Mitarbeiter kleiner Betriebe ebenso wie den Angestellten großer namhafter Sanitärausstatter – oder eine 60-jährige Berlinerin vom Bezirksamt, die wegen ihres Alters und der damit verbundenen Risiken zum Home-Office verpflichtet werden sollte. Mit dieser Fürsorgepflicht war die entsprechende Dame jedoch nicht einverstanden und vermisste eine Rechtsgrundlage. Das Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen 28 L 119/20) betrachtete es als durchaus zulässig, der Beamtin vorübergehend ihr Zuhause als Arbeitsort zuzuweisen. Damit werde sie weder aus dem Dienst herausgedrängt noch zur Untätigkeit genötigt.
Während das Home-Office eine Vielzahl von Branchen betrifft, zielt folgendes Urteil insbesondere auf das Handwerk ab, beziehungsweise auf die eingangs formulierte Frage: Was geschieht eigentlich, wenn in Zeiten der Pandemie ein Handwerker die Wohnung eines Eigentümers betreten muss? Konkret handelte der Fall von einem Wasserschaden, bei dem es um das Stoppen eines Wassereintritts ging. Der Betroffene wollte das Betreten seines Objekts mit Hinweis auf Corona-Gefahren nicht dulden. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 483 C 4847/20) entschied: Bei solch dringenden Maßnahmen könne nicht zugewartet werden und der Zutritt des Handwerkers könne durch den Verwalter im Namen der Gemeinschaft im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden.