Schwindel-Inkasso stark im Kommen

Inkasso-Verband schlägt Alarm

Donnerstag, 09.08.2018

Flattert ein unklares, gar verdächtiges Mahnschreiben eines Inkasso-Unternehmens auf den Tisch, dann gilt: Ruhe bewahren und auf keinen Fall bezahlen. Das empfehlen unisono Verbraucherzentralen und Inkasso-Verband - und warnen vor zunehmendem Schwindel-Inkasso.

Inkasso sei eine wichtige, rechtliche Dienstleistung, so der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU). Pro Jahr führten die dem Verband angeschlossenen Inkasso-Unternehmen zwischen fünf und zehn Milliarden Euro der Wirtschaft wieder zurück. Geld, das ohne Inkasso wohl verloren wäre. Zudem würden sich die im Verband organisierten Unternehmen streng nach Recht und Gesetz verhalten. Daher gelte die Mitgliedschaft im BDIU „auch als eine Art Gütesiegel für faires und seriöses Inkasso.“

Vor diesem Hintergrund warnt der Verband vor einer „Welle von Schwindel-Inkasso“. Das passiert in Form verdächtiger Mahnbriefe mit teilweise völlig erfundenen Sachverhalten, beispielsweise angebliche Gewinnspiel-Teilnahmen. Verdächtig seien auch Mahnungen mit der Aufforderung, auf Konten im Ausland zu überweisen. Zu erkennen sei dies an den ersten beiden Buchstaben der IBAN (DE steht für Deutschland).

Besonders trügerisch: „Manchmal wird in den Briefen das Aussehen eines tatsächlich registrierten und seriösen Inkassounternehmens nachgeahmt. Von solchen Fälschungen war schon jede neunte Firma im BDIU betroffen“, warnt der Verband.

Verdächtiger Mahnbrief? Auf keinen Fall zahlen – raten Inkasso-Verband und Verbraucherberatungen.
Quelle: pexels.com
Verdächtiger Mahnbrief? Auf keinen Fall zahlen – raten Inkasso-Verband und Verbraucherberatungen.

Dringender Rat: Nicht zahlen!

Der BDIU rät daher, bei fraglichen oder gar verdächtigen Mahnschreiben erstmal nicht zu bezahlen und sich nicht einschüchtern lassen von dem mitunter recht rüden, drohenden Ton des Schreibens. Grundsätzlich sei als erstes jede Mahnung per Schnell-Check zu prüfen:

  • Ist die Forderung, die angemahnt wird, bekannt? Wenn man eine Rechnung nicht bezahlt hat, weiß man das in der Regel. Inkassounternehmen sind laut Gesetz dazu verpflichtet, bereits in der ersten Mahnung genaue Angaben zur Forderung zu machen.

  • Stimmen die Angaben im Briefkopf mit den weiteren Angaben überein? Deutsche Adresse, aber ausländische Bankverbindung ist verdächtig.

  • Ist das Inkasso-Unternehmen überhaupt registriert? Das lässt sich hier im Rechtsdienstleistungsregister überprüfen. Ist die Firma nicht registriert, darf sie in Deutschland nicht tätig werden.

Schnell-Check für eine Inkasso-Mahnung.
Quelle: BDIU
Schnell-Check für eine Inkasso-Mahnung.

Warnung vor zu hohen Inkassogebühren

Die Verbraucher-Zentralen bieten einen kostenlosen Inkasso-Check an. Sie warnen zudem vor oft zu hohen Inkasso-Gebühren. Die Hamburger Verbraucherschützer demonstrieren das an einem Beispiel: „Inkassobüros orientieren sich bei ihren Gebühren an dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nach diesem können bei einer offenen Forderung von 450 Euro Gebühren in Höhe zwischen 22,50 Euro und 112,50 Euro anfallen – zuzüglich Auslagen und gegebenenfalls Mehrwertsteuer. Regelmäßig berechnen Inkassobüros bei der Forderungshöhe auch für ein einfaches und standardisiertes Forderungsschreiben 58,50 Euro. Nach unserer Auffassung rechtfertigt so ein Schreiben allenfalls eine Gebühr inkl. Auslagen in Höhe von 27 Euro. Darüber hinaus wollen sich manche Inkassofirmen unbegründete Kosten für Posten wie Recherche, Überprüfung, Nachforschung oder unzulässige Kontoführungsgebühren bezahlen lassen.“

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