Die aktualisierte Normenreihe DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ hat für „gebäudetechnische Anlagen“ eine ganze Reihe von Neuerungen gebracht. Nachfolgend sind die wichtigsten Änderungen einmal zusammengestellt.
Schallschutz im Hochbau nach DIN 4109
Donnerstag, 18.05.2017
Die Normenreihe DIN 4109 legt Anforderungen an die Schalldämmung von Bauteilen schutzbedürftiger Räume und an die zulässigen Schallpegel in schutzbedürftigen Räumen fest. Sie richtet sich insbesondere an Architekten, Fachplaner, ausführende Firmen, Hersteller von Bauprodukten sowie an Eigentümer und Nutzer von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.
Die Anforderungen der Normenreihe DIN 4109 gelten zum Schutz
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gegen Geräusche aus fremden Räumen, wie zum Beispiel aus Nachbarwohnungen, die bei deren bestimmungsgemäßer Nutzung entstehen;
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gegen Geräusche von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung sowie aus Gewerbe- und Industriebetrieben, die im selben oder baulich damit verbundenen Gebäuden vorhanden sind;
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gegen Außenlärm
und bilden die Basis für erforderliche Baukonstruktionen bei Neubauten sowie für bauliche Änderungen an bestehenden Gebäuden.
Von den insgesamt neun neuen Normenteilen sind folgende Teile für Installationsfachleute von zentraler Bedeutung:
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Teil 1: Mindestanforderungen;
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Teil 36: Daten für den rechnerischen Nachweis des Schallschutzes (Bauteilkatalog) – Gebäudetechnische Anlagen;
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Teil 4: Bauakustische Prüfungen.
DIN 4109, Teil 1 – Mindestanforderungen
Änderungen: Gegenüber der DIN 4109, Ausgabe November 1989, wurden folgende wesentlichen Änderungen vorgenommen:
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Überarbeitung der Tabellen 2 und 3 „Anforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung“;
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Überarbeitung des Abschnittes 4 „Schutz gegen Geräusche aus haustechnischen Anlagen und Betrieben“;
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Streichung des Abschnittes 7 „Nachweis der schalltechnischen Eignung von Wasserinstallationen“ (Teile dieses Abschnittes wurden in die neue DIN 4109, Teil 36, übernommen);
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Aufnahme des Abschnittes 10 „Maximal zulässige A-bewertete Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen in der eigenen Wohnung, erzeugt von raumlufttechnischen Anlagen im eigenen Wohnbereich“;
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Aufnahme des Anhanges A
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(informativ) „Erläuternde Angaben zum Schallschutz“.
Begriffe: Die wichtigsten schalltechnischen Begriffe sind
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R’w für das bewertete Bau-Schalldämm-Maß,
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L’n,w für den bewerteten Norm-Trittschallpegel,
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LAF,max,n für den maximalen A-bewerteten Schalldruckpegel (Störgeräusche aus Wasserinstallationen und sonstigen gebäudetechnischen Anlagen),
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Lap für den Armaturengeräuschpegel.
Ein schutzbedürftiger Raum im Sinne dieser Norm ist ein gegen Geräusche zu schützender Aufenthaltsraum. Schutzbedürftige Räume sind zum Beispiel:
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Wohnräume, einschließlich Wohndielen, Wohnküchen;
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Schlafräume, einschließlich Übernachtungsräumen in Beherbergungsstätten;
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Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien;
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Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen;
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Büroräume;
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Praxisräume, Sitzungsräume und ähnliche Arbeitsräume.
Anforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung
In den Abschnitten 5 und 6 der DIN 4109-1 sind die Anforderungen an die Luftschalldämmung R´w und die Trittschalldämmung L´n,w zwischen unterschiedlichen fremden Nutzungseinheiten in den Tabellen 2 bis 6 (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) aufgeführt.
Info: Die DIN 4109 beschreibt lediglich die Erfüllung der Mindestanforderungen beim baulichen Schallschutz. Werte für einen erhöhten Schallschutz wurden nicht aufgenommen. Ein erhöhter Schallschutz kann zum Beispiel anhand der VDI-Richtlinie 4100 werkvertraglich vereinbart werden.
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