Spezialfall mit großem Schadenspotential
Gewerbliche und kommunale Einrichtungen stellen eine besondere Herausforderung für den Brandschutz dar. Dort ist – neben der Ermöglichung der Rettungs- und Feuerwehrangriffswege – das Verhindern eines Betriebsausfalls häufig die größte Herausforderung. Denn wenn Lieferverpflichtungen nicht erfüllt oder Funktionen nicht gewährleistet werden können, können die Kosten sogar existenzbedrohend werden. So fand der Fachverband Lichtkuppel, Lichtband und RWA e.V. (FVLR) in einer Analyse von Brandschadensmeldungen aus dem Jahr 2005 heraus, dass ein Drittel aller Industriebrände Sachschäden von mehr als 500.000 Euro verursachen und die indirekten Folgeschäden sogar noch größer sind.
Das Hauptziel beim Brandschutz ist nach den gesetzlichen Bestimmungen der Personenschutz sowie die Ermöglichung von wirksamen Löscharbeiten. Insbesondere bei einem bereits fortgeschrittenen Brand wird die Feuerwehr vorrangig versuchen, das Feuer einzudämmen und eine Ausweitung auf benachbarte Gebäude im Sinne des Umwelt- und Nachbarschaftsschutzes zu verhindern. Dies kann zu einem Totalverlust der Bauten führen – ein großes Problem für jeden Betrieb. Daher ist es gerade hier wichtig, mögliche Brände und deren Schäden durch geeignete Baumaßnahmen auf kleine Bereiche zu begrenzen. Damit fallen auch im Brandfall nur Teilbereiche aus, die leichter ersetzt werden können als eine Gesamtanlage.
Wenn beispielsweise die einzige Kläranlage einer Kommune abbrennt, kann das Abwasser nicht mehr aufbereitet werden und wird direkt in das Gewässer abgeleitet. Dadurch können große Folgeschäden entstehen. Wären lediglich einzelne Bereiche durch den Brand beschädigt, müssten nur diese repariert werden, wodurch eine Wiederinbetriebnahme in der Regel deutlich schneller möglich ist. Allgemein ist es bei jedem Betrieb und jeder Einrichtung leichter, einzelne Bausteine zu ersetzen als einen Komplettstillstand zu kompensieren. Somit reduziert ein sorgfältiges Brandschutzkonzept in diesen Fällen das Folgerisiko für Bauherren.
Nachträglich resultierende Baumaßnahmen
Wenn notwendige Schutzmaßnahmen nicht beachtet werden, können erhöhte Kosten beispielsweise durch erneuten Einkauf von Bauteilen und dem Austausch bei laufendem Betrieb entstehen. Um diese Ausgaben zu reduzieren, werden üblicherweise Ingenieurbüros für die nachträgliche Erstellung eines umfassenden Brandschutzkonzeptes hinzugezogen.
Eine häufige Nachbesserung ist der Umbau von durchgehenden, aber nicht zulässigen Dachkonstruktionen aus Holz über Brandwänden – beispielsweise bei aneinandergebauten Reihen- oder Mehrfamilienhäusern mit durchgehenden Satteldächern. Diese Arbeiten sind aber bei vielen Tragwerken nicht möglich oder so unverhältnismäßig aufwendig, dass sie einem Neubau gleichkommen. In solchen Fällen ist hilfsweise auch eine Verkleidung des Holzes möglich, die formal einen Abweichungsantrag mit Genehmigung und eine Abstimmung mit der Sachversicherung erfordert. In beiden Fällen müssen Gerüste gestellt werden und das Dach mindestens im Bereich des möglichen Brandüberschlags geöffnet werden. Dadurch fallen Kosten an, die bei guter Planung nicht entstanden wären.
Weitere Beispiele
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Austausch von (Abwasser-)Rohren aus Kunststoff in brandschutztechnisch zu trennenden Decken und Wänden,
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Ergänzung oder Schließen von Brandwänden,
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Einbau von Rauch- und Wärmeabzügen (RWA),
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Untersuchung von brandschutztechnischen Bauteilqualitäten wie etwa bei Ausbauten sowie Umnutzungen und notwendige nachträgliche Verkleidung,
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Austausch von Türen oder Rohrleitungen mit Einbau von Brandschotts und Brandschutzklappen,
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Maßnahmen am zweiten Rettungsweg wie Einbau einer Fluchtleiter als Ersatzmaßnahme, die Schaffung von Feuerwehrzufahrten oder der Umbau von Dachflächenfenstern.