Rohrabschottungen – viele Regeln, wenig Klarheit

Montag, 07.03.2022

Rohrabschottungen verhindern, dass Feuer, Rauch und/oder unzulässig hohe Temperaturen in andere...

...Brand­abschnitte (Geschosse, Wohnungen, Nutzungseinheiten) übertragen werden. Sie kommen als brandschutztechnische Maßnahmen zur Anwendung, wenn Rohrleitungen durch Wände oder Decken mit Anforderungen an den Feuerwiderstand geführt werden. Es darf zu keiner Schwächung des Feuerwiderstandes durch diese Instal­lationen kommen. Über allem steht das Baurecht mit seinen übergeordneten Schutzzielen (§ 3,14 Musterbau­ordnung (MBO)).

In dem Beitrag wird dargestellt, welche Grundanforderungen im baulichen Brandschutz zu beachten sind. An praktischen Beispielen wird aufgezeigt, was bei der Errichtung (Montage) von klassifizierten Abschottungen mit Verwendbarkeitsnachweis zu beachten und wie die rechtliche Verantwortung des Errichters ist. Weiterhin erfolgt eine Abgrenzung zu den Erleichterungen nach der MLAR (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie). Abschließend erfolgt ein Ausblick, was für Änderungen zukünftig zu erwarten sind.

Baurechtliche Grundlagen

Grundlegende Schutzziele werden in § 3 und § 14 der Musterbauordnung definiert. So dürfen bauliche Anlagen, wenn sie errichtet, geändert oder instandgehalten werden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährden (§ 3).

In § 14 (MBO) wird dies dann auf die Brandschutzanforderungen ausformuliert:

Bauliche Anlagen sind so […] zu errichten […], dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und […] Rettung von Menschen sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Umsetzung durch Normbrandprüfungen

Der meistverbreitete brandschutztechnische Nachweis über die Wirksamkeit einer Abschottung erfolgt in der Regel auf der Grundlage einer Normbrandprüfung. Je nach Produktart kann man bei einer Vielzahl von Produkten wählen zwischen der deutschen Prüfnorm und dem europäischen Prüfverfahren. Bei Rohrabschottungen beispielsweise ist das zugrundeliegende deutsche Prüfverfahren die DIN 4102-11, das europäische Pendant die EN 1366-3. Ergebnis normativer Brandprüfungen sind Klassifizierungen. In Deutschland gibt es für die jeweiligen Produkte unterschiedliche Buchstaben, so steht R für Rohrabschottungen.

Verwendbarkeitsnachweise – es wird kompliziert

In Deutschland werden auf diesen Klassifizierungen dann baurechtliche Verwendbarkeitsnachweise von unterschiedlichen Stellen erteilt. In Abhängigkeit des Rohrwerkstoffes (brennbare Rohre/ nichtbrennbare Rohre) und der Anwendung (geschlossene Leitungssysteme / offene Abwassersysteme) gibt es unterschiedliche „Verwendbarkeitsnachweise“.

Die Verwendbarkeitsnachweisführung für Rohrabschottungen ist durch einen stetigen Wandel geprägt. Konstantester Nachweis ist hier noch das Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (AbP), seit 1997 bauaufsichtlich eingeführt. Die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (AbZ) begleiten uns seit den 80er-Jahren für Abschottungen brennbarer Rohre. Bis 2017 gab es darüber hinaus Brandschutz-Parallelwelten von nationalen Zulassungen und Europäischen Zulassungen.

Rohrabschottung „PYROSTAT-UNI“ feuerseitig in leichter Trennwand nach Normbrandversuch.
Quelle: G+H Isolierung
Rohrabschottung „PYROSTAT-UNI“ feuerseitig in leichter Trennwand nach Normbrandversuch.

So werden aktuell von den Prüfstellen die Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse für nichtbrennbare Rohre und brennbare Rohre ausgestellt auf der Basis von Streckenisolierungen, vom Deutschen Institut für Bautechnik, dagegen Bauartgenehmigungen (AbG) für Abschottungen brennbarer Rohre mit brandschutztechnisch wirksamen intumeszierenden Baustoffen (Bandagen, Manschetten) seit einigen Jahren auch für nichtbrennbare Entsorgungs- und Versorgungsleitungen mit brennbaren Anschlussleitungen. Und wieder gibt es eine neue Anwendung: die Mischinstallation! Die Verwirrung ist perfekt.

Durch die Novellierung der Musterbauordnung in 2016 und die Einführung der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB) in 2017 wurden die bisherigen Zulassungen durch das DIBt geändert und die Bauartgenehmigungen eingeführt. Ab sofort mussten für Europäische Zulassungen Bauartgenehmigungen beantragt werden. Hatte sich die Brandschutzwelt gerade daran gewöhnt, Rohrabschottungen mit CE-Kennzeichen zu errichten, war dies schon wieder Geschichte.

Von Heidi Burow-Strathoff
Engineering Services, G+H Isolierung GmbH
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