Riesiger Nachholbedarf, hoher Zeitdruck – und kein Personal…

Anstehende Prüfung nach § 14 der 42. BImSchV

Montag, 19.08.2019

Bis zum 19. August 2019 müssen Betreiber von mehr als acht Jahre alten Verdunstungskühlanlagen...

...den ordnungsgemäßen Betrieb ihrer Anlage von einem Sachverständigen prüfen lassen. Das wird wohl nicht so recht funktionieren…

Die Zahl der jährlich an Legionellose Erkrankten in Deutschland schätzt das Robert-Koch-Institut (RKI) auf 15.000 bis 30.000 Fälle. Obwohl die von Legionellen verursachte Infektionskrankheit meldepflichtig ist, wird sie häufig als schwere Grippe oder Lungenentzündung „diagnostiziert“. Konkrete Fallzahlen liegen deshalb nicht vor.

Die Sterberate bei Legionellose beträgt zehn bis fünfzehn Prozent, so das RKI. Das wären zwischen 1.500 und 4.500 Todesfälle im Jahr! Zum Vergleich: 2018 waren in Deutschland 3.265 Verkehrstote zu beklagen (laut destatis). Unter anderem auch diese beängstigend hohen Zahlen veranlassten den Gesetzgeber, 2017 eine rechtlich verbindliche Regelung zu schaffen: Die Verordnung für die Errichtung und den Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern, kurz, die 42. BImSchV und im Allgemeinen auch als Legionellen-Verordnung bekannt. Neben einer Meldepflicht für bestehende und neue Anlagen verlangt die Verordnung eine regelmäßige Überprüfung des Anlagenbetriebs durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.

So weit, so gut. Doch jetzt, konkret zum 19. August, muss der ordnungsgemäße Kühlanlagenbetrieb gemäß § 14 der Legionellen-Verordnung überprüft worden sein. Zumindest der aller Anlagen, die vor dem 19. August 2011 in Betrieb gegangen sind.

Und genau wie Weihnachten alle Jahre wieder völlig überraschend vor der Tür steht, erwischte dieser Termin viele Betreiber von Verdunstungskühlanlagen quasi „kalt“.

Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können Legionellen verbreiten und so die Gesundheit gefährden.
Quelle: Uponor
Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können Legionellen verbreiten und so die Gesundheit gefährden.

Ein Sachverständiger prüft 425 Anlagen?!

Die Legionellen-Verordnung etablierte die (lange überfällige) Meldepflicht für Verdunstungskühlanlagen. Bislang sind in Deutschland rund 20.000 dieser Anlagen gemeldet. Zuvor wurde ihre Anzahl auf das doppelte geschätzt.

Zur jetzt fälligen und vorgeschriebenen Überprüfung stehen allerdings – sage und schreibe – ganze 47 Sachverständige in den Startlöchern. Darüber informierte Michael Feld, Diplom-Chemiker von „feldlabor“ im südwestfälischen Lüdenscheid. Er hat als einer der ersten im Sommer 2018 die Prüfung zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen abgelegt. Jetzt, im August 2019, arbeitet er deutschlandweit, vom Bodensee bis Sachsen-Anhalt, knapp vierzig Prüfaufträge ab und hofft, die bis zum zweiten Quartal 2020 erledigt zu haben – neben seiner eigentlichen Arbeit im Chemielabor…

Die zuständigen Behörden wüssten um den Mangel an geprüften Sachverständigen und würden sicher nicht gleich nach dem 19. August die mit Bußgeld gespickte Ordnungswidrigkeiten-Peitsche schwingen, vermutet (oder hofft) Feld. Er empfiehlt betroffenen Betreibern, eine Fristverlängerung zu beantragen. Die würde in der Regel gewährt, so seine Erfahrung. Vor allem mit dem Nachweis, sich bislang vergebens um einen Prüftermin bemüht zu haben oder in naher Zukunft geprüft zu werden…

Übrigens fand Michael Feld bei seinen bisher durchgeführten Prüfungen bislang allenfalls geringe Mängel. Alle in Augenschein genommenen Anlagen wurden ordnungsgemäß betrieben. Und das nicht nur nach Prüfung des Betriebstagebuchs, sondern nach gründlicher Inspektion und Begehung der gesamten Anlage.

Bitte dick im Kalender markieren: Für bestehende Anlagen ist die erste Überprüfung nach § 14 jeweils bis zu diesen Daten fällig.
Quelle: Bundesamt für Justiz
Bitte dick im Kalender markieren: Für bestehende Anlagen ist die erste Überprüfung nach § 14 jeweils bis zu diesen Daten fällig.

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