Trinkwasserhygiene

Pseudomonas aeruginosa im Trinkwasser von Gesundheitseinrichtungen

Mittwoch, 11.10.2023

Das Bakterium Pseudomonas aeruginosa ist von hoher gesundheitlicher Relevanz in Gesundheitseinrichtungen...

Das Bild zeigt einen Labormitarbeiter mit grünen Handschuhen an einer Armatur.
Quelle: Schell GmbH & Co. KG
Da Pseudomonas aeruginosa besonders für Menschen mit geschwächtem Immunsystem ein Gesundheitsrisiko darstellt, entstehen nun erste Regelwerke zu diesem Bakterium für die SHK-Branche.

... und stellt besonders für Menschen mit geschwächtem Immunsystem ein Gesundheitsrisiko dar. Deshalb kommt dem Trinkwasserpfad in gesundheitlicher Hinsicht eine besondere Bedeutung zu.

Die gute Nachricht vorweg: Mittlerweile weiß man viel über die Ursachen einer Kontamination von Trinkwasser-Installationen mit Pseudomonas aeruginosa. Damit können nun auch erstmalig Vermeidungsstrategien und mögliche Ansätze zur Sanierung betroffener Installationen beschrieben werden. Dazu wird noch in 2023 der DVGW mit dem DVGW W 551-4 ein erstes Regelwerk veröffentlichen. Und bereits im Juni wird das Merkblatt W 551-7 „Herstellung, Inverkehrbringen, Transport, Lagerung, Montage und Inbetriebnahme von Druckerhöhungsanlagen als fertige Aggregate“ erscheinen.

Neue Regelwerksreihe beim DVGW

Traditionell beschäftigt sich der DVGW mit der Hygiene in der Trinkwasser-Installation. Vor allem die beiden Arbeitsblätter W 551 und W 553 sind selbst außerhalb der Fachkreise weit bekannt, zum Beispiel in der Immobilienwirtschaft und im Sachverständigenwesen. Denn insbesondere das DVGW W 551 „Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums“ ist die allgemein anerkannte Regel der Technik und damit Grundlage jeder Bewertung und Sanierung von mit Legionella kontaminierten Trinkwasser-Installationen. Während das DVGW W 553 „Bemessung von Zirkulationssystemen in zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen“ in Kürze in der DIN 1988-300 aufgehen wird und damit zur Verschlankung des Regelwerks beiträgt, fasst nun der DVGW weitere existierende und neue Regelwerke unter dem „Markennamen W 551“ zusammen. Diese Regelwerksreihe heißt dann DVGW W 551-X: Ausgabedatum „Hygiene in der Trinkwasser-Installation“ und danach kommt der eigentliche Titel.

Die neue DVGW W 551 Regelwerksreihe Den „Markenkern“ dieser neuen DVGW W 551-X Reihe bildet das bewährte DVGW W 551 „Legionella“. Es ist aktuell in Überarbeitung und wird dann DVGW W 551-1 heißen (Abbildung 1). Es wird gefolgt von den bereits erschienenen DVGW W 551-2 und DVGW W 551-3, bei denen es sich um den inhaltlich unveränderten Ersatz für das DVGW W 556 und DVGW W 557 handelt.

Die Grafik zeigt die neue DVGW W 551-Reihe als „Markenkern“ des DVGW Regelwerks zur „Hygiene in der Trinkwasser-Installation“.
Quelle: Schell GmbH & Co. KG
Abbildung 1: Die neue DVGW W 551-Reihe als „Markenkern“ des DVGW Regelwerks zur „Hygiene in der Trinkwasser-Installation“.

Danach folgt das DVGW W 551-4 „Hygiene in der Trinkwasser-Installation – Teil 4: Verhütung, Erkennung und Bekämpfung von Kontaminationen mit Pseudomonas aeruginosa in Trinkwasser-Installationen“. Damit gibt es nun erstmalig innerhalb der SHK-Branche ein Regelwerk zu diesem gesundheitsrelevanten Bakterium. Es ist davon auszugehen, dass dieses neue DVGW W 551-4 kurzfristig denselben Stellenwert erlangen wird, wie das heutige W 551 für Legionella.

Es wird wahrscheinlich noch in 2023 als Gelbdruck erscheinen. Vorher, nämlich im Juni 2023, wird das Merkblatt W 551-7 „Herstellung, Inverkehrbringen, Transport, Lagerung, Montage und Inbetriebnahme von Druckerhöhungsanlagen als fertige Aggregate“ erscheinen. Es geht im Kern auf Herausforderungen mit diesem Bakterium zurück. Allein schon diese speziellen Themen und die Tiefe der Informationen von der Herstellung bis zum Betrieb zeigen, warum diese neue Regelwerksreihe beim DVGW notwendig ist, obwohl wir uns sonst immer eine Verschlankung des Regelwerks wünschen: Hier werden dem Leser Informationen geboten, die in der zukünftigen DIN EN 806-Reihe und DIN 1988-Reihe nur angerissen werden können – wenn überhaupt. Es ist aber durch die (Verbands-)Teilnehmer an der DVGW W 551-Reihe sichergestellt, dass die Kernaussagen, soweit sie europäisch im Konsens vereinbart werden können, dort Eingang finden. Daran wird bereits jetzt gearbeitet.

Leitbakterien der Trinkwassergüte

Mittlerweile gelten die Bakterien Legionella spec. und P. aeruginosa als Leitbakterien für einwandfreie Trinkwassergüte: Werden sie nicht oder nur in geringen Konzentrationen (Legionella) nachgewiesen, gilt das Trinkwasser als mikrobiologisch unauffällig. Für P. aeruginosa gibt es lediglich eine Untersuchungspflicht in Gesundheitseinrichtungen und in Kitas mit Kleinkindbetreuung. Beiden Bakterien gemeinsam ist, dass sie lediglich fakultativ pathogen sind. Das heißt, sie werden selbst in hohen Konzentrationen nicht immer zu einer Erkrankung führen, stellen aber für bestimmte Nutzergruppen und vor allem in Gesundheitseinrichtungen ein erhöhtes Risiko dar. Beispielsweise ist Pseudomonas aeruginosa der wesentliche Risikofaktor für Menschen, die an Mukoviszidose (Zystischer Fibrose) erkrankt sind.

Von Peter Arens
Leiter Produktmanagement, Schell GmbH & Co.KG

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