Wer beispielsweise sein Badezimmer altersgerecht umbauen möchte, kann ab sofort einen Antrag auf Zuschuss bei der KfW stellen.
Jetzt Antrag stellen!
Zuschüsse für „Altersgerecht Umbauen“ wieder verfügbar
Mittwoch, 09.08.2023
Im Programm mit der Nummer 455-B stehen für solche Maßnahmen insgesamt wieder 75 Millionen Euro zur Verfügung. Was sich zunächst nach viel Geld für altersgerechte Umbaumaßnahmen anhört, entpuppt sich nach Meinung der Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft e.V. (VDS) bei näherer Betrachtung allerdings eher als homöopathische Dosis. So waren im vergangenen Jahr die 75 Millionen Euro Fördermittel nach etwas mehr als einem Monat bereits verausgabt. Demzufolge standen für den Rest des Jahres keine Mittel mehr zur Verfügung und Anträge konnten keine mehr gestellt werden, heißt es seitens des Verbandes.
Für diejenigen, die in diesem Jahr altersgerecht umbauen und den Zuschuss erhalten möchten, gilt es also, schnell den Antrag online bei der KfW zu stellen. Ein wenig länger als in 2022 wird es in diesem Jahr wahrscheinlich dauern, bis der Fördermitteltopf wieder leer ist, da die Berechnungsgrundlage der förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen von 50.000 Euro auf 25.000 Euro reduziert wurde. Demzufolge hat sich die maximale Förderhöhe von 5.000 Euro auf 2.500 Euro halbiert.
Zehn Prozent Zuschuss
Wer beispielsweise ein Badezimmer altersgerecht umbauen möchte, kann nach wie vor mit zehn Prozent Zuschuss vom Staat rechnen – aber eben nur noch mit maximal 2.500 Euro. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Umbau noch nicht begonnen wurde. Wer seine ganze Wohneinheit barrierereduziert umbauen und den Standard „Altersgerechtes Haus“ erreichen möchte, kann mit einer Maximalförderung von 6.250 Euro rechnen. Die förderfähigen Kosten dürfen hier höchstens 50.000 Euro betragen und der Zuschuss beläuft sich auf 12,5 Prozent.
In Anbetracht von drei Millionen fehlenden barrierefreien Wohnungen ist es gesellschaftspolitisch dringend notwendig, dass der Staat solche Umbaumaßnahmen unterstützt. „… Wenn nicht mehr barrierefreier Wohnraum geschaffen wird, werden die sozialen Kosten enorm sein…“, erklärt Dr. Volker Sieger, Leiter der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. In einem Interview warnt er davor, die Baukosten als Argument zu benutzen, um von barrierefreien Standards abzurücken, und regt dazu an, finanzielle Zuschüsse des Bundes an das Kriterium Barrierefreiheit zu knüpfen. In diesem Zusammenhang ergänzt er: „… Hierzu ist es aus meiner Sicht zwingend notwendig, das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ auskömmlich auszustatten…“ Es gelänge kaum einem anderen Förderprogramm des Bundes so sehr, über einen Zuschuss so viele private Investitionen zu generieren. Hier sei jeder Euro doppelt gut angelegt.
Demografischer Wandel verschärft die Situation
Der Mangel an barrierefreiem oder altersgerechtem Wohnraum wird sich aufgrund des demografischen Wandels in den nächsten Jahren zunehmend verschärfen. Laut der vom Statistischen Bundesamt im Dezember 2022 vorgelegten Bevölkerungsvorausberechnung wird bis Mitte der 2030er Jahre die Zahl der Menschen im Rentenalter in Deutschland um etwa 4 Millionen auf mindestens 20 Millionen steigen. Danach wird die Zahl der Hochaltrigen und damit voraussichtlich auch der Pflegebedarf massiv zunehmen.
Wie ernst sich diese Situation insgesamt darstellt, verdeutlicht auch folgender Vergleich: Anfang der 1960er-Jahre standen einem Rentner noch sechs Erwerbstätige gegenüber. Aktuell kommen auf einen Rentner nur noch rund zwei Beitragszahler. Und das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern wird in Zukunft durch die in den Ruhestand gehenden geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge weiter deutlich abnehmen.
Mehr finanzielle Mittel für 2024 eingeplant
Erfreulich ist laut VDS, dass im kürzlich verabschiedeten Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 erstmalig 150 Millionen Euro für das KfW-Programm 455-B „Altersgerecht Umbauen“ eingeplant sind. Das entspricht einer Verdopplung der Fördermittel. Eine Entscheidung über den gesamten Bundeshaushalt fällt der Bundestag voraussichtlich aber erst Anfang Dezember. Bis dahin können noch etliche Änderungen im Etatentwurf erfolgen.
Abbrechen