Die menschliche Nase ist das beste Messgerät zur genauen Bestimmung von Gerüchen. Wie sie „olfaktometrisch“ eingesetzt wird, beschreibt die neue Richtlinie 3882 des VDI.
Ohne feine Nase geht es nicht…
Neue VDI-Richtlinie 3882
Dienstag, 14.12.2021
„Den kann ich nicht riechen“ oder „das ist ein anrüchiges Viertel“ oder „Politiker mit richtigem Stallgeruch“: Diese Redewendungen verdeutlichen, wie wichtig der Geruchssinn für uns Menschen ist. Mit dem lateinischen Wort für riechen wird die Geruchswahrnehmung auch als olfaktorische Wahrnehmung bezeichnet. Ist das Riechen nun eine höchst individuelle, subjektive Angelegenheit oder lässt sich riechen objektiv messen? Mit dieser Frage befasst sich die Olfaktometrie. Und weil mit technischen Verfahren Gerüche nur schwer bis gar nicht messbar sind, dient als Prüforgan die menschliche Nase.
Eine Anwendung der Olfaktometrie ist beispielsweise die Klärung der Frage, ob und ab wann Menschen Gerüche als belästigend empfinden. Laut Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zählen Geruchsstoffe zu Immissionen, die „nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.“ Ab wann ein Geruch belästigend wirkt, hängt auch von dessen Konzentration in der Luft ab. Das Maß dafür ist die „Europäische Geruchseinheit je Kubikmeter“ (GE/m3), ein Maß, das auch in der TA-Luft angewandt wird.
Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) liefert jetzt mit dem Entwurf der Richtlinie VDI 3882 Blatt 1 und 2 Methoden zur exakten Bestimmung von Geruchsintensität und -wirkung. Blatt 1 beschreibt eine olfaktometrische Methode zur Bestimmung der Intensität eines Geruchs. Blatt 2 beschreibt eine Methode zur olfaktometrischen Bewertung der sog. hedonischen Geruchswirkung. Hedonisch bedeutet hier, ob ein Geruch als angenehm oder unangenehm empfunden wird. Ausdrücklich weist der VDI darauf hin, dass es dabei nicht darum geht, Duftnoten wie blumig, stechend, faulig zu vergeben.
Herausgeber der Richtlinie VDI 3882 Blatt 1 und 2 ist die VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) – Normenausschuss. Laut VDI kann die Richtlinie noch mitgestaltet werden „durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (krdl@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 31.01.2022.“